Geschäftshaus mit 3 Gewerbeeinheiten 2x Ladenlokal 1x Büro oder Kanzleiräume


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Braunschweig – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Braunschweig kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit dem städtischen Hebesatz: Grundsteuer B 750 %, Grundsteuer A 400 % (Angaben der Stadt, Hebesatz 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Flächen-Lage-Modell; die Stadt wendet den Hebesatz an. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Die Landesregeln zu Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Hier zählt der kommunale Hebesatz einheitlich im Stadtgebiet. Änderungen am Grundstück (Teilung, Neubau, Abriss) klären Sie zuerst mit dem Finanzamt, danach folgt der städtische Steuerbescheid.
Quelle: Stadt Braunschweig; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grundsteuerreform
Am 12. Mai 2026 hat der Rat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Clustersteckbriefe auf Ebene der Wahlbezirke zeigen, ob eher Netzausbau oder eine Lösung auf Gebäudeebene vorgesehen ist. Karten und Analysen liegen im Geoportal FRISBI. Der Maßnahmenkatalog umfasst 18 Punkte plus eine ergänzte 19. Maßnahme.
Für Käuferinnen und Käufer ist das die Adressprüfung vor dem Heizungswechsel: Welche Option das Quartier mittel- und langfristig tragen soll. Der Plan selbst begründet keinen Anschlusszwang. BS Energy prüft zusätzlich, ob ein Fernwärme-Hausanschluss am konkreten Gebäude möglich ist.
Quelle: Stadt Braunschweig; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Braunschweig; Wärmeplanung EndberichtQuelle: Stadt Braunschweig; FRISBI WärmekarteQuelle: BS Energy; Wärmewende Fernwärme
Seit dem 10. Juli 2026 gilt im gesamten Stadtgebiet die Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB für Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen, die am 24. September 2022 bereits bestanden. Die Landesverordnung läuft bis einschließlich 31. Dezember 2029. Ohne Genehmigung nimmt das Grundbuchamt die Eintragung nicht vor.
Einen Anspruch auf Genehmigung gibt es nur in den gesetzlich genannten Fällen — etwa Erbfall, Verkauf an Familienangehörige zur Eigennutzung oder Verkauf an mindestens zwei Drittel der Mietparteien. Anträge gehen an den Fachbereich Bauordnung, Langer Hof 8. Eine Zweckentfremdungssatzung hat die Stadt nicht erlassen.
Quelle: Stadt Braunschweig; Umwandlung § 250Quelle: Stadt Braunschweig; Merkblatt UmwandlungQuelle: Stadt Braunschweig; Zweckentfremdung
Grundbuchsachen für Braunschweig bearbeitet das Amtsgericht Braunschweig. Einsicht und Ausdrucke beantragen Sie dort; beim Kauf übernimmt das in der Regel Ihr Notar nach Beurkundung. Amtliche Bodenrichtwerte finden Sie kostenfrei in BORIS.NI — zonenbezogen, kein individueller Verkehrswert.
Für Kapitalanlagen gilt zusätzlich: Braunschweig steht in der Mieterschutzverordnung (seit 1. Januar 2025, Bremse und Kappung bis 31. Dezember 2029). Orientierung zur Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025.
Quelle: Amtsgericht Braunschweig; GrundbuchamtQuelle: Gutachterausschüsse NI; BodenrichtwerteQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %. Den landesweiten Satz und die weiteren Landesregeln finden Sie im Bundesland-Block dieser Seite.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Neben der Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein — sie werden in der Regel nicht mitfinanziert.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Kaufnebenkosten Hinweis
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B laut Stadt bei 750 %, der Hebesatz A bei 400 % (Angaben zum Hebesatz 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag (niedersächsisches Flächen-Lage-Modell), die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Braunschweig; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grundsteuerreform
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Braunschweig. Dort beantragen Sie Einsicht und Ausdrucke; für den Kauf übernimmt das in der Regel Ihr Notar im Zuge der Beurkundung und Eintragung.
Amtliche Bodenrichtwerte für Niedersachsen — und damit für Braunschweig — finden Sie kostenfrei in BORIS.NI. Die Werte sind zonenbezogen und dienen der Orientierung beim Grundstücks- oder Hauskauf; sie ersetzen keine Verkehrswertermittlung.
Ja. Der Rat hat am 12. Mai 2026 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Clustersteckbriefe auf Wahlbezirk-Ebene zeigen, ob eher Netzausbau oder eine Lösung auf Gebäudeebene vorgesehen ist. Karten liegen im Geoportal FRISBI. Für Käufer ist das eine Orientierung zu möglichen Folgekosten beim Heizungswechsel — ohne Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Braunschweig; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Braunschweig; FRISBI Wärmekarte
Ja. Seit dem 10. Juli 2026 braucht die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum in Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen (Bestand am 24. September 2022) eine Genehmigung der Stadt. Die Verordnung läuft bis einschließlich 31. Dezember 2029. Ohne Genehmigung nimmt das Grundbuchamt die Eintragung nicht vor. Eine Zweckentfremdungssatzung hat Braunschweig nicht erlassen.
Quelle: Stadt Braunschweig; Umwandlung § 250Quelle: Stadt Braunschweig; Merkblatt UmwandlungQuelle: Stadt Braunschweig; Zweckentfremdung
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Stadt Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) und Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — bis zum 31. Dezember 2029. Das ist Ortsgeltung, keine landesweite Regel. Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Braunschweig; Mietspiegel 2025
Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei (Verpflegung extra). Krippe und längere Zeiten bleiben einkommensabhängig nach den Entgeltstufen der Stadt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie mieten oder Eigentum nutzen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden