Immobilien zum Mieten in Burgau

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Das Wichtigste zum Mieten in Burgau

Wer in Burgau eine Wohnung sucht, trifft nicht auf die Mietpreisbremse. Die bayerische Mieterschutzverordnung (gültig ab 1. Januar 2026) listet im Landkreis Günzburg nur die Städte Günzburg und Leipheim — Burgau steht nicht in der Anlage. Bei der Neuvermietung einer Bestandswohnung gilt hier also nicht die Zehn-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Mieterhöhungen im laufenden Vertrag bleibt es bei der allgemeinen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, nicht bei der verschärften 15-Prozent-Grenze der Verordnung. Die verlängerte Kündigungssperre nach Umwandlung in Eigentum (zehn Jahre) greift ebenfalls nur in den verordneten Gemeinden — in Burgau gelten die kürzeren Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Wo gibt es den Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen und EOF-Wohnungen) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Zuständig für Burgau ist das Landratsamt Günzburg, Sachgebiet Bauverfahren und Wohnungsbauförderung, Krankenhausstraße 36 in 89312 Günzburg — nicht das Rathaus am Gerichtsweg. Nur wer im Stadtgebiet Günzburg gemeldet ist, geht stattdessen zur Stadtverwaltung Günzburg. Der Schein gilt ein Jahr ab Ausstellung; die Gebühr liegt bei 15 €. Mit dem allgemeinen Schein können Sie sich in Bayern um passende geförderte Wohnungen bewerben; für eine konkrete Wohnung gibt es den gezielten Schein. Zusatzförderung zur Mietsenkung bei EOF-Wohnungen beantragen Sie ebenfalls beim Landratsamt. Adressen von Wohnbaugesellschaften liegen dort als Download.

Quelle: Landkreis Günzburg; WohnraumförderungQuelle: Landkreis Günzburg; WBS beantragen

Gibt die Stadt einen Mietspiegel heraus?

Ein von der Gemeinde erstellter oder anerkannter Mietspiegel für Burgau ist auf den Amtsseiten der Stadt nicht veröffentlicht. Die Pflicht zur Mietspiegelerstellung gilt in Bayern für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern — das trifft auf Burgau nicht zu. Angebotsportale ersetzen keinen Mietspiegel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für eine Mieterhöhung oder die Prüfung einer Neuvertragsmiete brauchen Vermieter und Mieter deshalb andere Belege: Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder — wo vorhanden — einen Spiegel einer Nachbarstadt, der hier aber nicht automatisch gilt. Fragen zum konkreten Vertrag klären Sie mit der zuständigen Stelle oder einer Beratungsstelle; das ist keine Rechtsberatung durch diese Seite.

Quelle: BayernPortal; Mietspiegel

Parken am Mietvertrag und in der Stadt

Einen Bewohnerparkausweis beschreibt die Stadt auf ihren Seiten nicht; sie stellt öffentlich gebührenfreie Kurz- und Langzeitplätze dar, Kurzzeit mit Parkscheibe, Langzeit unter anderem am Bahnhof und an der Eissporthalle. Ob zur Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage gehört, steht im Mietvertrag. Neu errichtete Gebäude müssen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung nachweisen — das betrifft vor allem Bauherren und Vermieter, die neu bauen. In der veröffentlichten Satzungssammlung der Stadt findet sich keine Zweckentfremdungssatzung; ohne eine solche örtliche Satzung greift das bayerische Zweckentfremdungsgesetz hier nicht.

Quelle: Stadt Burgau; Parken ohne GebührQuelle: Stadt Burgau; Satzungssammlung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Burgau

  • Gilt in Burgau die Mietpreisbremse?
  • Steht Burgau in der Mieterschutzverordnung?
  • Darf die Neuvertragsmiete mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Nein. In der Anlage der Mieterschutzverordnung (ab 1. Januar 2026) stehen im Landkreis Günzburg nur Günzburg und Leipheim. Burgau ist nicht genannt. Die Zehn-Prozent-Grenze bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen gilt hier deshalb nicht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Wie hoch ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Burgau?
  • Gilt in Burgau die 15-Prozent-Kappung?
  • Um wie viel darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?

Weil Burgau nicht in der Mieterschutzverordnung steht, bleibt es bei der allgemeinen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — nicht bei den verschärften 15 % der Verordnung. Die Vergleichsmiete bildet weiterhin die Obergrenze einer Erhöhung im laufenden Vertrag.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Gibt es einen Mietspiegel der Stadt Burgau?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Reicht ein Portal-Mietspiegel für die Mieterhöhung?

Auf den Amtsseiten der Stadt ist kein kommunaler oder qualifizierter Mietspiegel veröffentlicht. Die Pflicht zur Erstellung gilt für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Portalauswertungen sind kein Mietspiegel nach BGB. Für die Vergleichsmiete brauchen Sie andere Belege (Vergleichswohnungen, Gutachten).

Quelle: BayernPortal; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich in Burgau den Wohnberechtigungsschein?
  • Ist das Rathaus Burgau für den WBS zuständig?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?

Zuständig ist das Landratsamt Günzburg (Krankenhausstraße 36, 89312 Günzburg), nicht das Rathaus am Gerichtsweg. Der Schein kostet 15 € und gilt ein Jahr. Nur wer im Stadtgebiet Günzburg gemeldet ist, geht zur Stadtverwaltung Günzburg. Formulare und Unterlagenliste stehen auf der Seite Wohnraumförderung des Landkreises.

Quelle: Landkreis Günzburg; Wohnraumförderung

  • Brauchen Mieter in Burgau einen Bewohnerparkausweis?
  • Ist Straßenparken für Mieter kostenpflichtig?

Die Stadt beschreibt auf ihren Seiten keinen Bewohnerparkausweis. Sie listet gebührenfreie Kurzzeitplätze (Parkscheibe) und Langzeitplätze, unter anderem am Bahnhof und an der Eissporthalle. Ob ein Stellplatz zur Wohnung gehört, steht im Mietvertrag.

Quelle: Stadt Burgau; Parken ohne Gebühr

  • Gibt es in Burgau eine Zweckentfremdungssatzung?
  • Darf ich meine Mietwohnung in Burgau als Ferienwohnung nutzen?

In der veröffentlichten Satzungssammlung der Stadt ist keine Zweckentfremdungssatzung enthalten. Ohne eine solche örtliche Satzung greift das bayerische Zweckentfremdungsgesetz hier nicht. Für öffentlich geförderten Wohnraum gelten gesonderte Bindungen über den Wohnberechtigungsschein.

Quelle: Stadt Burgau; Satzungssammlung

  • Bekommen zugezogene Mieter einen Kitaplatz in Burgau?
  • Reicht der Mietvertrag für die Kita-Anmeldung?

Die städtischen Kindertageseinrichtungen nehmen in der Regel nur Kinder auf, die mit den Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz in Burgau einschließlich der Stadtteile haben. Die Bedarfsanmeldung läuft online; auswärtige Kinder nur in begründeten Ausnahmen beim Träger. Der Mietvertrag allein reicht nicht — es zählt der gemeldete Hauptwohnsitz.

Quelle: Stadt Burgau; Kitaplatz

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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