Immobilien zum Mieten in Günzburg

0 Immobilien werden in Günzburg zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Günzburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Günzburg

Günzburg steht seit dem 1. Januar 2026 unter der bayerischen Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Die Grunderwerbsteuer Bayern (3,5 %) betrifft Sie als Mieter nicht — sie zählt erst beim Kauf.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Woran erkennen Sie eine überhöhte Neuvertragsmiete?

Bei Bestandswohnungen darf die vereinbarte Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Ausnahmen (etwa bestimmte Neubauten oder umfassende Modernisierung) regelt das BGB — im Zweifel Fachstelle oder Rechtsberatung prüfen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz 2026

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) oder eine behördliche Benennung. Wer im Stadtgebiet Günzburg gemeldet ist, wendet sich an die Stadtverwaltung (Rathaus); der Schein ist ein Jahr gültig. Gebühr laut Landkreis-Hinweis derzeit 15 €.

Quelle: Landkreis Günzburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Günzburg; WBS Unterlagen

Was zahlen Familien für Kita und Kindergarten?

Städtische Einrichtungen erheben monatliche Gebühren nach Buchungszeit; Geschwisterermäßigungen sind vorgesehen. Der Freistaat Bayern zieht ab dem Kindergartenalter 100 € Beitragszuschuss pro Kind und Monat ab (ab 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung). Anmeldung läuft über das Portal Little Bird — ohne Einrichtungszählung hier, da das Angebot groß ist.

Quelle: Stadt Günzburg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Günzburg; Kita-AnmeldungQuelle: Gesetze Bayern; BayKiBiG Zuschuss

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Günzburg

  • Gilt in Günzburg die Mietpreisbremse?
  • Seit wann gilt die Mietpreisbremse?
  • Bis wann läuft die Verordnung?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt Günzburg laut bayerischer Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Günzburg?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

In Günzburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %), wenn der Vermieter bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen folgen eigenen Regeln. Die Regelung steht in derselben MiSchuV wie die Mietpreisbremse.

Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz 2026Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Günzburg?
  • Wer ist für den Wohnberechtigungsschein zuständig?
  • Wie lange ist der WBS gültig?

Für öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS) oder eine Benennung. Mit Wohnsitz im Stadtgebiet Günzburg ist die Stadtverwaltung (Rathaus) zuständig; der Schein gilt ein Jahr. Gebühr laut Landkreis-Hinweis derzeit 15 €.

Quelle: Landkreis Günzburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Günzburg; WBS Unterlagen

  • Was kostet die Kita für Mieterfamilien in Günzburg?
  • Wie hoch ist der Bayern-Zuschuss?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?

Städtische Gebühren richten sich nach Buchungszeit; bei zwei Kindern gleichzeitig ermäßigen sich die Gebühren um 25 %, ab dem dritten Kind auf 50 % (städtische Tabelle). Der Freistaat zieht ab Kindergartenalter 100 € monatlich ab. Anmeldung über Little Bird.

Quelle: Stadt Günzburg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Günzburg; Kita-Anmeldung

  • Betrifft mich als Mieter der Grundsteuer-Hebesatz?
  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B?

Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer an die Stadt. Ob sie über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt wird, hängt vom Mietvertrag ab. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) liegt der Hebesatz B in Günzburg bei 310 % (Stand 10.02.2026, bayerisches Flächenmodell).

Quelle: Stadt Günzburg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Ulm?
  • Welcher Verbundtarif gilt?
  • Gibt es einen Stadtbus?

Regionalzüge und Busse (u. a. Linie 850) verbinden Günzburg mit Ulm; im Verbundraum gilt DING. Innerorts helfen Stadtbus und Flexibus. Für den Arbeitsweg prüfen Sie aktuelle Fahrpläne und Ticketangebote vor dem Umzug.

Quelle: Stadt Günzburg; ÖPNV ÜberblickQuelle: DING; Verbundtarif

  • Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse?
  • Gilt die Bremse auch für Neubau?
  • Was ist mit umfassender Modernisierung?

Das BGB kennt Ausnahmen von der Mietpreisbremse — unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom konkreten Objekt und Vertrag ab; die bloße Lage in Günzburg entscheidet das nicht. Im Zweifel Fachberatung nutzen.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Günzburg