Immobilien zum Mieten in Eisenach - Thür
0 Immobilien werden in Eisenach - Thür zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Eisenach - Thür – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Eisenach
Beim Neuvertrag gilt in Eisenach keine Mietpreisbremse — Thüringen begrenzt sie auf Erfurt und Jena (bis 31. Dezember 2027). Im laufenden Mietverhältnis bleibt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer kauft, zahlt landesweit 5 % Grunderwerbsteuer (seit 1. Januar 2024).
Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse GebietQuelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
Wie weit dürfen Bestandsmieten steigen?
Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind möglich, aber innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % der Ausgangsmiete (§ 558 BGB). Die abgesenkte 15-Prozent-Kappung gilt in Thüringen nur in Erfurt und Jena — nicht in Eisenach. Prüfen Sie Mieterhöhungsverlangen auf Form, Begründung und beide Grenzen.
Quelle: Haufe; Kappungsgrenze ThüringenQuelle: Finanztip; Kappungsgrenze Übersicht
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — Nachweis für den Bezug einer öffentlich geförderten Sozialwohnung — stellt für Eisenach der Wartburgkreis aus (Bauordnungsamt / Wohnungsbauförderung), nicht die Stadtverwaltung. Grundlage sind die Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes; die Ausstellung ist gebührenpflichtig.
Quelle: Wartburgkreis; WohnberechtigungsscheinQuelle: SWG Eisenach; WBS Hinweis
Welche Kita-Beiträge gelten für Mieterfamilien?
In städtischen Einrichtungen entfällt ab 1. Januar 2026 die Einkommensstaffel; Ganztags kostet das erste Kind 220 €, ab dem vierten Kind ist der Beitrag frei. Die letzten 24 Monate vor dem Schuleintritt sind landesweit beitragsfrei. Bei Sozialleistungen kann das Jugendamt des Wartburgkreises Gebühren nach § 90 SGB VIII übernehmen.
Quelle: Stadt Eisenach; Kita GebührenQuelle: Land Thüringen; ThürKigaG
Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grundsteuer
Häufige Fragen zum Mieten in Eisenach
- Gilt in Eisenach die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete unbegrenzt steigen?
- Welche Städte in Thüringen haben die Mietpreisbremse?
Nein. Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung erfasst nur Erfurt und Jena (verlängert bis 31. Dezember 2027). In Eisenach begrenzt die Bremse die Anfangsmiete bei Wiedervermietung nicht; andere Regeln (u. a. Vergleichsmiete, Kappung im Bestand) bleiben relevant.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Eisenach?
- Dürfen Bestandsmieten um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze auch in Eisenach?
Es gilt die bundesweite Grenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt in Thüringen nur in Erfurt und Jena. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Quelle: Haufe; Kappungsgrenze ThüringenQuelle: Finanztip; Kappungsgrenze
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Eisenach?
- Ist die Stadt oder der Kreis für den WBS zuständig?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
Zuständig ist der Wartburgkreis (Bauordnungsamt / Wohnungsbauförderung), nicht die Stadtverwaltung. Der WBS weist nach, dass Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen für geförderten Wohnraum einhält; die Ausstellung ist gebührenpflichtig. Formulare finden Sie über die Online-Verwaltung Thüringen.
Quelle: Wartburgkreis; WohnberechtigungsscheinQuelle: SWG Eisenach; WBS
- Was kosten Kita-Plätze für Mieterfamilien in Eisenach?
- Übernimmt das Jugendamt Kita-Gebühren?
- Ab wann entfällt der Elternbeitrag?
In städtischen Einrichtungen gilt ab 1. Januar 2026: Ganztags 220 € für das erste Kind, Ermäßigung für weitere gleichzeitig betreute Kinder, ab dem vierten Kind beitragsfrei — ohne Einkommensnachweis. Die letzten 24 Monate vor dem Schuleintritt sind landesweit beitragsfrei. Bei Sozialleistungen kann das Jugendamt des Wartburgkreises Gebühren übernehmen.
Quelle: Stadt Eisenach; Kita GebührenQuelle: Land Thüringen; ThürKigaG
- Welches Ticket brauche ich als Mieter für Bus und Bahn?
- Reicht ein Deutschlandticket für den Stadtbus?
- Gilt VMT im Wohnquartier?
Für den Stadtbus brauchen Sie ein Ticket der VGW. VMT-Fahrscheine gelten am Bahnhof für die Bahnrichtung Gotha/Erfurt, aber nicht in den Stadtbussen. Planen Sie bei Pendelwegen oft zwei Tickets ein.
Quelle: Stadt Eisenach; ÖPNV TarifQuelle: VMT; Eisenach Hinweis
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Welche Hebesätze gelten für Eisenach?
- Ändert die Reform 2025 etwas an der Umlage?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Stadt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) den Hebesatz B auf 571 % fest. Ob und wie viel auf Sie entfällt, hängt von Vertrag und Abrechnung ab — keine Rechtsberatung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden