Immobilien zum Mieten in Gemünden a.Main
0 Immobilien werden in Gemünden a.Main zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Gemünden a.Main – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Gemünden a.Main
Beim Mieten in Gemünden a.Main gilt: keine Mietpreisbremse und die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — der Landkreis Main-Spessart fehlt in der MiSchuV-Anlage (ab 01.01.2026). Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht. Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B beträgt 300 v. H.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Gemünden a.Main; Grundsteuer Hebesätze
Wonach richten sich die Kita-Beiträge?
Elternbeiträge städtischer Einrichtungen stehen in der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vom 08.12.2025 (in Kraft 01.01.2026); die Benutzungssatzung gilt parallel. Aktuelle Beträge und Buchungszeiten sehen Sie in der Satzung bzw. im Rathaus (Scherenbergstraße 5). Bei unzumutbarer Belastung kann das Amt für Jugend und Familien des Landratsamts Main-Spessart Gebühren ganz oder teilweise übernehmen — in der Regel ab Antragsmonat.
Quelle: Stadt Gemünden a.Main; Kita-Satzungen 2026Quelle: Landkreis Main-Spessart; Kita-Kostenübernahme
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für geförderten Wohnraum) stellt das Landratsamt Main-Spessart, Wohnungsbauförderung, in Karlstadt (Marktplatz 8) aus — auch online über das BayernPortal. In der Grautalstraße versorgt das städtische Blockheizkraftwerk Neubergring Häuser der Gemeinnützigen Wohnungsbau Franken mit Fernwärme; das ist für die Heizkosten relevant, begründet aber keinen allgemeinen Anschlusszwang.
Quelle: BayernPortal; WBS Main-SpessartQuelle: Landkreis Main-Spessart; WohnungsbauförderungQuelle: Stadt Gemünden a.Main; Fernwärme BHKW
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Gemünden a.Main
- Gilt in Gemünden a.Main die Mietpreisbremse?
- Ist Gemünden a.Main angespannter Wohnungsmarkt?
- Steht die Stadt in der MiSchuV?
Nein. Gemünden a.Main und der gesamte Landkreis Main-Spessart stehen nicht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 1. Januar 2026). Es gilt keine 10-Prozent-Deckelung bei Neuverträgen.
- Welche Kappungsgrenze gilt beim Mieten in Gemünden a.Main?
- Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
- Gilt die abgesenkte Kappung?
Im Bestand bleiben 20 % in drei Jahren die Obergrenze bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in MiSchuV-Gemeinden — Gemünden a.Main gehört nicht dazu.
- Gibt es in Gemünden a.Main einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen Mietspiegel veröffentlicht?
Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Orientierung liefern dann Vergleichswohnungen, Sachverständige oder — wo einschlägig — ein qualifizierter Mietspiegel einer anderen Gemeinde nicht automatisch. Für Streitfragen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete nach BGB maßgeblich.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft das die Nebenkosten?
- Hebesatz B Gemünden a.Main?
- Wird die Grundsteuer umgelegt?
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B 300 v. H. (Hebesatz A: 280 v. H.). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an. Eine Umlage über die Betriebskosten ist nur zulässig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Details zum Landesmodell stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Gemünden a.Main?
- Wer ist für den WBS zuständig?
- Geht der WBS-Antrag online?
Zuständig ist das Landratsamt Main-Spessart, Wohnungsbauförderung, Marktplatz 8 in Karlstadt. Den Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine geförderte Wohnung können Sie über das BayernPortal online beantragen.
Quelle: BayernPortal; WBS Main-SpessartQuelle: Landkreis Main-Spessart; Wohnungsbauförderung
- Was kosten Kita-Plätze — und wer übernimmt Gebühren?
- Ab wann gilt die neue Gebührensatzung?
- Wohin geht der Antrag auf Kostenübernahme?
Die Beträge stehen in der Gebührensatzung vom 08.12.2025 (gültig ab 01.01.2026). Anträge auf Kostenübernahme richten Sie an das Amt für Jugend und Familien des Landratsamts Main-Spessart; eine Bewilligung wirkt in der Regel ab dem Monat des Antragseingangs.
Quelle: Stadt Gemünden a.Main; Kita-Satzungen 2026Quelle: Landkreis Main-Spessart; Kita-Kostenübernahme
- Gibt es Fernwärme in gemieteten Wohnungen?
- Welche Lagen haben Nahwärme?
- Sind GWF-Häuser angeschlossen?
Das Blockheizkraftwerk am Neubergring versorgt unter anderem das Wohngebiet Neubergring und Häuser der Gemeinnützigen Wohnungsbau Franken in der Grautalstraße. Ob Ihre Wohnung angeschlossen ist, steht im Mietvertrag bzw. in der Heizkostenabrechnung — ein stadtweiter Anschlusszwang folgt daraus nicht.
- Wie komme ich ohne Auto zur Arbeit — NVM und Bahn?
- Gilt der NVM-Tarif für Mieter?
- Ist P+R am Bahnhof kostenlos?
Ja. Seit 2025 gilt der NVM-Tarif im Landkreis. Vom Bahnhof Gemünden (Main) erreichen Sie Würzburg und Frankfurt im kombinierten Stundentakt der RE-Linien 54/55. P+R am Bahnhof ist laut BEG gebührenfrei.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden