Immobilien zum Mieten in Gemünden a.Main
0 Immobilien werden in Gemünden a.Main zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Gemünden a.Main – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Gemünden a.Main
Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht Gemünden a.Main nicht. Die Stadt steht auch nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung (MiSchuV, ab 1. Januar 2026). Bei einem neuen Vertrag gilt deshalb keine Mietpreisbremse. Im laufenden Mietverhältnis bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Gemünden a.Main; Stadtportal
Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann in der Nebenkostenabrechnung stehen. Das geht nur, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Hebesatz B liegt bei 300 %, Hebesatz A bei 280 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Fehlt die Vereinbarung im Vertrag, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Quelle: Stadt Gemünden a.Main; Grundsteuer Hebesätze
Was zahlen Familien für die städtische Kita?
Die Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vom 8. Dezember 2025 gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie löst die Satzung vom 22. Januar 2025 ab. Die Höhe hängt von der gebuchten Zeit, vom Alter und davon ab, ob es das erste oder das zweite Kind ist. Warmes Mittagessen rechnen die Einrichtungen extra ab, zum Selbstkostenpreis der Stadt.
Schließtage und Krankheit setzen die Betreuungsgebühr nicht herab. Essensgeld kann erstattet werden, wenn das Kind mehr als zwei Wochen am Stück entschuldigt fehlt. Für eine Übernahme durch das Jugendamt stellen Sie den Antrag beim Amt für Jugend und Familien in Karlstadt. Die Bewilligung gilt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag eingeht, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Mehr als sechs Stunden am Tag und Kinder unter einem Jahr müssen Sie in diesem Antrag begründen. Bis ein Dritter das Essen übernimmt, bleiben Sie für das Essensgeld zahlungspflichtig.
Quelle: Stadt Gemünden a.Main; Kita-GebührensatzungQuelle: Landkreis Main-Spessart; Kita-Kostenübernahme
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein stellt das Landratsamt Main-Spessart aus, Sachgebiet Wohnungsbauförderung, Marktplatz 8 in Karlstadt. Den Antrag können Sie über das BayernPortal online stellen. Die Stadt selbst ist dafür nicht die Bewilligungsstelle.
Fernwärme gibt es nur in einzelnen Lagen, nicht als Anschluss für jede Wohnung. Das Blockheizkraftwerk am Neubergring versorgt das Wohngebiet Neubergring, das Kloster und Häuser der Gemeinnützigen Wohnungsbau Franken in der Grautalstraße. Ob Ihre Wohnung an diesem Netz hängt, steht in der Heizkostenabrechnung. Ein stadtweiter Anschlusszwang folgt daraus nicht.
Quelle: BayernPortal; WBS Main-SpessartQuelle: Landkreis Main-Spessart; WohnungsbauförderungQuelle: Stadt Gemünden a.Main; Fernwärme BHKW
Wie kommen Sie zur Arbeit — und wo steht das Auto?
Seit 2025 fahren Bus und Bahn im Landkreis zum Tarif des Nahverkehr Mainfranken (NVM). Vom Bahnhof Gemünden (Main), Bahnhofstraße 38, erreichen Sie Würzburg und Frankfurt im gemeinsamen Stundentakt der Linien RE 54 und RE 55. Die 100 P+R-Plätze am Bahnhof sind laut Bayerischer Eisenbahngesellschaft gebührenfrei.
Einen eigenen Stellplatz vermietet die Stadt nur, wenn einer ihrer Plätze frei wird. Das Angebot steht dann im Mitteilungsblatt oder auf der städtischen Website. Die gebührenpflichtigen Automaten in der Innenstadt sind Kurzparkerzonen mit fester Höchstzeit, kein Ersatz für einen Dauerstellplatz an der Wohnung.
Quelle: NVM; VerbundtarifQuelle: BEG; P+R BahnhofQuelle: Stadt Gemünden a.Main; Kfz-StellplätzeQuelle: DB Regio Bayern; Main-Spessart-Express
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Gemünden a.Main
- Gilt in Gemünden a.Main die Mietpreisbremse?
- Steht die Stadt in der MiSchuV?
- Ist der Wohnungsmarkt hier als angespannt festgelegt?
Nein. Gemünden a.Main und der Landkreis Main-Spessart stehen nicht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 1. Januar 2026). Bei einem Neuvertrag gibt es keine Zehn-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Welche Kappungsgrenze gilt im Bestand?
- Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
- Gilt die abgesenkte Kappung?
Im Bestand bleiben 20 % in drei Jahren die Obergrenze bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in MiSchuV-Gemeinden. Gemünden a.Main gehört nicht dazu. Modernisierung und Betriebskosten sind dabei nicht mitgezählt.
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen Mietspiegel veröffentlicht?
Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Für eine Mieterhöhung bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich. Ein Mietspiegel einer anderen Gemeinde gilt hier nicht automatisch.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft das die Nebenkosten?
- Hebesatz B in Gemünden a.Main?
- Wird die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt?
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B 300 % und Hebesatz A 280 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Eine Umlage über die Betriebskosten ist nur zulässig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Wer ist für den WBS zuständig?
- Geht der Antrag online?
Zuständig ist das Landratsamt Main-Spessart, Wohnungsbauförderung, Marktplatz 8 in Karlstadt. Den Wohnberechtigungsschein stellen Sie über das BayernPortal online. Die Stadt Gemünden a.Main ist nicht die Bewilligungsstelle.
Quelle: BayernPortal; WBS Main-SpessartQuelle: Landkreis Main-Spessart; Wohnungsbauförderung
- Wer übernimmt Kita-Gebühren, wenn das Einkommen nicht reicht?
- Ab wann wirkt die Kostenübernahme?
- Wohin geht der Antrag?
Den Antrag stellen Sie beim Amt für Jugend und Familien des Landratsamts Main-Spessart. Die Übernahme kommt in Betracht, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Sie wirkt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag eingeht. Bei mehr als sechs Stunden Betreuung am Tag und bei Kindern unter einem Jahr brauchen Sie eine Begründung. Die städtischen Beiträge selbst stehen in der Gebührensatzung vom 8. Dezember 2025.
Quelle: Landkreis Main-Spessart; Kita-KostenübernahmeQuelle: Stadt Gemünden a.Main; Kita-Gebührensatzung
- Gibt es Fernwärme in gemieteten Wohnungen?
- Sind die GWF-Häuser in der Grautalstraße angeschlossen?
- Hängt das Wohngebiet Neubergring am Netz?
Das Blockheizkraftwerk am Neubergring versorgt das Wohngebiet Neubergring, das Kloster und Häuser der Gemeinnützigen Wohnungsbau Franken in der Grautalstraße. Ob Ihre Wohnung dabei ist, sehen Sie in der Heizkostenabrechnung. Ein Anschluss für das ganze Stadtgebiet folgt daraus nicht.
- Wie komme ich ohne eigenes Auto zur Arbeit?
- Gilt der NVM-Tarif für den Arbeitsweg?
- Ist P+R am Bahnhof kostenlos?
Ja, der Weg ist ohne Auto machbar. Seit 2025 gilt der NVM-Tarif im Landkreis. Vom Bahnhof Gemünden (Main) fahren RE 54 und RE 55 zusammen stündlich nach Würzburg und Frankfurt. Die P+R-Plätze am Bahnhof sind laut Bayerischer Eisenbahngesellschaft gebührenfrei. Einen Dauerstellplatz der Stadt gibt es nur, wenn einer frei wird und im Mitteilungsblatt steht.
Quelle: NVM; VerbundtarifQuelle: BEG; P+R BahnhofQuelle: Stadt Gemünden a.Main; Kfz-Stellplätze
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden