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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Hannover – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Hannover kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Beim Mieten gelten seit dem 1. Januar 2025 Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % (bis 31. Dezember 2029); relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, niedersächsisches Flächen-Lage-Modell) beträgt der Hebesatz B 900 % (Grundsteuer A: 600 %), beschlossen vom Rat am 12. Dezember 2024. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Hannover; Grundsteuer Hebesätze
Am 27. März 2025 hat der Rat die kommunale Wärmeplanung und die Erweiterung des Fernwärmesatzungsgebiets (Nordstadt und Südstadt) beschlossen. Die Karte zeigt, welche Quartiere eher Fernwärme, Prüfgebiete oder dezentrale Lösungen vorsehen — Orientierung zu möglichen Folgekosten beim Heizungswechsel. In Satzungsgebieten greifen zusätzliche GEG-Optionen zum Wärmenetzanschluss.
Quelle: Stadt Hannover; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Hannover; Fernwärmesatzung
Amtliche Bodenrichtwerte finden Sie kostenfrei in BORIS.NI (Stichtag jeweils 1. Januar). Grundbuchsachen für das Stadtgebiet bearbeitet das Amtsgericht Hannover. Notar- und Grundbuchkosten kommen zur Grunderwerbsteuer hinzu; Maklerprovision folgt der vertraglichen Vereinbarung.
Quelle: BORIS.NI; BodenrichtwerteQuelle: Amtsgericht Hannover; Grundbuchamt
In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung — in der Regel des Kaufpreises. Sie entsteht grundsätzlich mit Abschluss des Kaufvertrags und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapital ein — sie werden in der Regel nicht mitfinanziert.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Für das Stadtgebiet Hannover ist das Amtsgericht Hannover zuständig — einschließlich Grundbuchangelegenheiten. Die Eintragung erfolgt nach notarieller Beurkundung und Vorliegen der erforderlichen Unterlagen (u. a. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts).
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 900 % und der Hebesatz A 600 % (Ratbeschluss 12. Dezember 2024). Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell — ausdrücklich kein Verkehrswert-/Marktwert-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Amtliche Bodenrichtwerte sind kostenfrei über BORIS.NI abrufbar (jährlicher Stichtag 1. Januar). Ermittelt werden sie vom zuständigen Gutachterausschuss. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert — kein individueller Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Quelle: BORIS.NI; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse NI; Bodenrichtwert-Infos
Am 27. März 2025 hat der Rat die kommunale Wärmeplanung und die Erweiterung des Fernwärmesatzungsgebiets (Nordstadt und Südstadt, Inkrafttreten 30. Mai 2025) beschlossen. Prüfen Sie die Adresse in der städtischen Wärmekarte — sie zeigt Satzungs-, Erweiterungs-, Prüf- und Dezentrale-Gebiete als Orientierung zu möglichen Heizungsfolgekosten.
Quelle: Stadt Hannover; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Hannover; Wärmeplanung Infos
Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Kita-Betreuung in Niedersachsen für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt extra. Krippe und Hort bleiben einkommensabhängig beitragspflichtig — unabhängig davon, ob Sie mieten oder kaufen.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gelten Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete) und Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — bis zum 31. Dezember 2029. Für Kapitalanleger begrenzt das die erzielbare Neuvertragsmiete und Bestandserhöhungen; Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzQuelle: Stadt Hannover; Mietspiegel
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden