RESERVIERT: s Endgegner für Handwerker E_0154 s


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Garbsen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Garbsen kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gelten seit dem 1. Januar 2025 Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % — relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Stadt Garbsen; Mietpreisbremse
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls vereinbart — Maklerprovision. Grundbuchsachen für Garbsen bearbeitet das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (Grundbuchamt).
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer FAQQuelle: Stadt Garbsen; Grundbuchamt Anschrift
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell — Fläche plus Lage-Faktor, ausdrücklich kein Verkehrswert-Modell. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz B 640 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Garbsen; Grundsteuerreform
Die kommunale Wärmeplanung erarbeitet enercity mit der Stadt; Fertigstellung spätestens bis zum 31. Dezember 2026 (Ziel klimaneutral bis 2040). Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem Heizsystem. Bodenrichtwerte für Garbsen finden Sie kostenfrei in BORIS.NI (Gutachterausschuss Hameln-Hannover).
Quelle: Stadt Garbsen; WärmeplanungQuelle: Gutachterausschüsse Niedersachsen; BORIS.NI
Ja. Für Grundstücke in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Sie entsteht mit wirksamer Beurkundung und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Maklerprovision nur, wenn sie vereinbart ist (Bestellerprinzip bzw. Teilung nach Vereinbarung). Planen Sie die Summe früh in die Finanzierung ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer FAQ
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (Ludwig-Enneccerus-Platz 2, 31535 Neustadt). Die Stadt listet die Anschrift unter den wichtigen Behörden-Kontakten.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz B ab dem 1. Januar 2025 bei 640 %. In Niedersachsen gilt das Flächen-Lage-Modell (Fläche + Lage-Faktor — kein Verkehrswert-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
Amtliche Bodenrichtwerte sind kostenfrei über BORIS.NI abrufbar. Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hameln-Hannover. Die Werte beschreiben durchschnittliche Lagewerte unbebaute Grundstücke — nicht den Kaufpreis Ihrer Immobilie.
Quelle: Gutachterausschüsse Niedersachsen; BORIS.NIQuelle: Stadt Garbsen; Bodenrichtwert Auskunft
Die Planung mit enercity muss spätestens bis zum 31. Dezember 2026 fertig sein und zeigt Eignungsgebiete für Netze oder dezentrale Lösungen. Sie verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem; sie hilft bei der Einschätzung künftiger Versorgungsoptionen.
Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; längere Zeiten und Verpflegung bleiben kostenpflichtig. Vormerken und Infos laufen über das Kita-Portal der Stadt.
Quelle: Stadt Garbsen; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Garbsen; Kita-Portal
Die Stadtbahnlinie 4 endet bereits in Garbsen und verbindet den Stadtteil Auf der Horst mit der Landeshauptstadt (GVH). Eine Verlängerung zur Neuen Mitte (rund 1.100 m, zwei Haltestellen) ist vereinbart; Baubeginn frühestens 2029.
Quelle: Region Hannover; StadtbahnverlängerungQuelle: ÜSTRA; Fahrplan
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden