Immobilien zum Mieten in Hausham
0 Immobilien werden in Hausham zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Hausham – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Hausham
Seit dem 1. Januar 2026 steht Hausham namentlich in der bayerischen Mieterschutzverordnung. Bei einem neuen Mietvertrag über eine Bestandswohnung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 Prozent übersteigen. Im laufenden Vertrag gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 Prozent. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum beträgt die Kündigungssperrfrist zehn Jahre. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutz HaushamQuelle: Gesetze Bayern; Laufzeit Mieterschutz
Kein Mietspiegel der Gemeinde
Hausham veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich deshalb nicht aus einer gemeindlichen Tabelle. Vermieter müssen eine Erhöhung anders begründen: mit mindestens drei Vergleichswohnungen, einem Gutachten oder dem Spiegel einer vergleichbaren Gemeinde. Private Marktübersichten ersetzen das nicht. Für die Mietpreisbremse zählt dieselbe Vergleichsmiete als Maßstab der zulässigen Anfangsmiete.
Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
Wohnberechtigungsschein in Miesbach
Den Wohnberechtigungsschein für eine geförderte Mietwohnung stellt das Landratsamt Miesbach aus, nicht das Rathaus in der Schlierseer Straße. Den Antrag können Sie online über das BayernPortal stellen. Im Schein steht, für wie viele Personen und welche Wohnungsgröße die Berechtigung gilt. Mit dem allgemeinen Schein können Sie sich in Bayern um passende Sozialwohnungen bewerben. Ob vor Ort gerade eine geförderte Wohnung frei ist, klärt die Stelle, die die Wohnung vergibt.
Quelle: BayernPortal; WBS Landkreis MiesbachQuelle: BayernPortal; Wohnberechtigungsschein
Stellplatz steht im Mietvertrag
Einen Bewohnerparkausweis gibt es in Hausham nicht. Ob Garage, Carport oder Stellplatz zur Wohnung gehören, steht im Mietvertrag. Neu gebaute Häuser müssen Stellplätze nach der Satzung der Gemeinde nachweisen; das entlastet die Straße, ersetzt aber keinen reservierten Platz für Bestandsmieter. Wer nach München pendelt, braucht oft gar kein zweites Auto: Die RB 55 hält in Agatharied und in Hausham.
Quelle: Gemeinde Hausham; StellplatzsatzungQuelle: BRB; Pendeln mit RB 55
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Hausham
- Gilt in Hausham die Mietpreisbremse?
- Steht Hausham in der Mieterschutzverordnung?
- Darf die Neuvermietung 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Hausham in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung. Bei der Neuvermietung einer Bestandswohnung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 Prozent übersteigen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutz HaushamQuelle: Gesetze Bayern; Laufzeit Mieterschutz
- Wie hoch ist die Kappungsgrenze?
- Um wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Hausham 15 Prozent statt 20 Prozent?
In Hausham gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 Prozent, nicht 20. Das steht in derselben Verordnung wie die Mietpreisbremse und gilt für bestehende Verträge.
- Gibt es einen Mietspiegel der Gemeinde?
- Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Reicht eine private Mietübersicht?
Nein. Die Gemeinde veröffentlicht keinen Mietspiegel. Die Vergleichsmiete muss der Vermieter anders belegen: mit Vergleichswohnungen, einem Gutachten oder dem Spiegel einer vergleichbaren Gemeinde. Private Marktlisten ersetzen das nicht.
- Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Stellt das Rathaus Hausham den WBS aus?
- Kann ich den WBS online beantragen?
Beim Landratsamt Miesbach, nicht im Rathaus an der Schlierseer Straße. Den Antrag können Sie online über das BayernPortal stellen. Im Schein stehen Haushaltsgröße und angemessene Wohnungsgröße.
Quelle: BayernPortal; WBS-AntragQuelle: BayernPortal; Wohnberechtigungsschein
- Brauche ich einen Parkausweis für die Straße?
- Gibt es Anwohnerparken für Mieter?
- Gehört der Stellplatz zur Wohnung?
Einen Bewohnerparkausweis gibt es nicht. Ob Garage oder Stellplatz zur Wohnung gehören, steht im Mietvertrag. Die Stellplatzsatzung gilt für Neubau und Umbau, nicht als reservierter Platz für Bestandsmieter.
- Wie lange gilt die Kündigungssperre nach einer Umwandlung?
- Was passiert, wenn die Mietwohnung Eigentum wird?
- Gilt in Hausham die verlängerte Sperrfrist?
Ja, die verlängerte Frist gilt: zehn Jahre nach Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf. Das steht in derselben Verordnung wie Bremse und Kappung und läuft bis Ende 2029.
- Wo beantrage ich Wohngeld als Mietzuschuss?
- Ist das Rathaus für Wohngeld zuständig?
- Kann ich Formulare im Rathaus abgeben?
Zuständig ist das Landratsamt Miesbach. Formulare liegen dort und im Rathaus. Sie können den Antrag per Post an das Landratsamt schicken oder im Rathaus abgeben. Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden