Immobilien zum Mieten in Herborn - Hess

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Das Wichtigste zum Mieten in Herborn

Herborn steht nicht unter der hessischen Mietpreisbremse und der abgesenkten Kappungsgrenze der MiSchuV: Bei Neuvermietung fehlt die 10-Prozent-Deckelung über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Bestand gilt die bundesweite Kappung von höchstens 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer ein.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Verwaltungsportal Hessen; Grunderwerbsteuer

Woran orientieren Sie Neuvertrag und Erhöhung?

Ohne Mietpreisbremse und ohne lokalen Mietspiegel in der Landesliste der qualifizierten Spiegel bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete der Maßstab für Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB — oft über Vergleichswohnungen oder Sachverständige. Die Kappung von 20 % in drei Jahren begrenzt Bestandserhöhungen; die Vergleichsmiete bildet weiterhin die Obergrenze. Prüfen Sie jedes Verlangen schriftlich und fristgerecht.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze FAQ

Was zahlen Familien für die Kita?

Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Betreuungsbeitrag für bis zu sechs Stunden täglich (Landeszuweisung); längere Module werden anteilig berechnet, Verpflegung bleibt extra. Unter Dreijährige zahlen Modulbeiträge (z. B. U2 sechs Stunden: 200 €/Monat). Geschwister: zweites Kind die Hälfte, ab dem dritten Kind kein Betreuungsbeitrag. Anmeldung läuft über das städtische Kita-Portal.

Quelle: Stadt Herborn; Kita-KostenbeiträgeQuelle: Stadt Herborn; Kita-Anmeldung

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Mietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Stadt Herborn stellt ihn für ihren Zuständigkeitsbereich aus (Formulare und Online-Dienst über das Verwaltungsportal Hessen). Der Schein berechtigt zur Bewerbung auf belegungsgebundenen Wohnraum — er weist keine Wohnung zu. Genossenschaftsangebote vor Ort (u. a. Bau- und Siedlungsgenossenschaft Herborn) können Sie zusätzlich prüfen.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; Wohnberechtigungsschein

Häufige Fragen zum Mieten in Herborn

  • Gilt in Herborn die Mietpreisbremse?
  • Ist Herborn angespannter Wohnungsmarkt nach MiSchuV?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?

Nein. Herborn gehört nicht zu den 49 hessischen Gemeinden der Mieterschutzverordnung (MiSchuV). Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) greift hier nicht. Vertragsfreiheit beim Neuabschluss bleibt an allgemeine Regeln gebunden; ohne Bremse fehlt der spezielle Deckel.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Herborn?
  • Sind Erhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt?
  • Was ist die bundesweite Kappungsgrenze?

In Herborn gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in MiSchuV-Gebieten — dazu zählt Herborn nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete bleibt zusätzlich Obergrenze.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Herborn einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wie prüfe ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Auf der Landesübersicht zu qualifizierten Mietspiegeln ist Herborn nicht gelistet (dort u. a. Gießen, Marburg, Wetzlar). Ohne lokalen Spiegel bleibt die Vergleichsmiete im Einzelfall zu begründen — typisch über Vergleichswohnungen oder Gutachten. Nutzen Sie bei Erhöhungsverlangen die gesetzlichen Form- und Begründungsvorgaben.

Quelle: Land Hessen; Mietspiegel-Übersicht

  • Wo beantrage ich in Herborn einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Gibt es Genossenschaftswohnungen vor Ort?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) für öffentlich geförderte Mietwohnungen beantragen Sie bei der Stadt Herborn (Formulare und Online-Dienst über das Verwaltungsportal Hessen). Der Schein berechtigt zur Bewerbung, weist aber keine Wohnung zu. Ergänzend können Genossenschaften wie die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Herborn eG Angebote haben.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Jobcenter Lahn-Dill; Wohnungssuche

  • Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Herborn?
  • Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
  • Wie funktioniert die Geschwisterregelung?

Kindergartenkinder (ab vollendetem dritten Lebensjahr bis Einschulung) sind bis sechs Stunden täglich vom Betreuungsbeitrag befreit; längere Module werden anteilig berechnet, Verpflegung extra. Krippe bleibt beitragspflichtig. Zweites Kind: Hälfte; ab dem dritten Kind kein Betreuungsbeitrag. Anmeldung über das Kita-Portal der Stadt.

Quelle: Stadt Herborn; Kita-Kostenbeiträge

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Gießen oder Frankfurt?
  • Welche Regionalzüge nutzen Pendler aus Herborn?

Vom Bahnhof Herborn (Dillkr) fahren RE 99 und RB 40 Richtung Gießen und weiter ins Rhein-Main-Gebiet; Busse der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil ergänzen im RMV-Tarif. Für den Arbeitsweg zählen aktuelle Taktlagen und Umstiege — Fahrplanauskunft über HLB, RMV oder DB Navigator.

Quelle: Hessische Landesbahn; RE99 RB40Quelle: Lahn-Dill-Kreis; Bus und Bahn

  • Spielt die Grundsteuer in den Nebenkosten eine Rolle?
  • Wie hoch ist der Hebesatz in Herborn?

Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz B der Stadt liegt 2026 bei 336 % (Hebesatzsatzung vom 6. November 2025). Die konkrete Jahressteuer hängt vom Messbetrag Ihres Objekts ab — nicht vom Hebesatz allein.

Quelle: Stadt Herborn; Hebesätze 2026

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