Immobilien in Hoyerswerda
0 Immobilien werden in Hoyerswerda derzeit angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Hoyerswerda – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Hoyerswerda
Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsMPBVO) die Neuvertragsmiete nur in Dresden und Leipzig — in Hoyerswerda gilt die Mietpreisbremse nicht. Bestandsmieten dürfen nach BGB um bis zu 20 % in drei Jahren steigen. Beim Kauf fallen in Sachsen 5,5 % Grunderwerbsteuer an.
Quelle: REVOSax Sachsen; Mietpreisbremse KulisseQuelle: REVOSax Sachsen; Grunderwerbsteuer
Woran orientieren Sie sich ohne Mietpreisbremse?
Als Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt der qualifizierte Mietspiegel 2025 der Stadt (in Kraft seit 1. Mai 2025, zwei Jahre). Online-Rechner und PDF stehen unter hoyerswerda.de/mietspiegel; gedruckte Exemplare gibt es im Bürgeramt.
Quelle: Stadt Hoyerswerda; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Hoyerswerda; Mietspiegel Veröffentlichung
Was bedeutet Fernwärme-Anschlusszwang vor Ort?
Im Geltungsbereich der städtischen Fernwärme-Satzung besteht Anschluss- und Benutzungszwang, sobald eine betriebsfertige Leitung anliegt — Befreiung nur auf Antrag. Der Stadtrat hat am 24. Februar 2026 den Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen (Ziel klimaneutral bis 2045; Ortsteile oft dezentral).
Quelle: Stadt Hoyerswerda; Fernwärme-SatzungQuelle: Stadt Hoyerswerda; Wärmeplan Beschluss
Wie staffeln sich die Kita-Elternbeiträge?
Die Stadt erhebt Elternbeiträge nach Satzung (Anteil an den Betriebskosten je Krippe, Kindergarten, Hort). Für Geschwister, die gleichzeitig betreut werden: zweites Kind −40 %, drittes −80 %, ab dem vierten Kind beitragsfrei; Alleinerziehende zusätzlich −10 %. Übernahme bei geringer Belastung: Jugendamt Landkreis Bautzen.
Quelle: Stadt Hoyerswerda; Kita Elternbeiträge
Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuern Sachsen; Grunderwerbsteuer
Häufige Fragen zu Hoyerswerda
- Wie komme ich mit dem ÖPNV von Hoyerswerda nach Dresden?
- Fährt der RE15 von Hoyerswerda nach Dresden?
- Welcher Tarif gilt im Stadtbus Hoyerswerda?
Der RE 15 verbindet Hoyerswerda mit Dresden (über Ruhland/Großenhain; Takt und Bauarbeiten prüfen). Im Stadtverkehr gilt der VVO-Tarif; nach und ab Hoyerswerda gelöste ZVON-Fahrausweise werden auf den Stadtbuslinien ebenfalls anerkannt.
- Gibt es in Hoyerswerda Kita-Gebühren — und wie staffeln sie sich?
- Sind Kindergartenplätze in Hoyerswerda beitragsfrei?
- Gibt es Geschwisterermäßigung bei den Elternbeiträgen?
Nein, es gibt keine allgemeine Beitragsfreiheit. Die Stadt erhebt Elternbeiträge nach Satzung. Geschwister gleichzeitig betreut: zweites Kind −40 %, drittes −80 %, ab dem vierten Kind beitragsfrei; Alleinerziehende zusätzlich −10 %. Aktuelle Euro-Beträge stehen in den Tabellen der Schulverwaltung.
Quelle: Stadt Hoyerswerda; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Hoyerswerda; Elternbeitragstabellen
- Liegt Hoyerswerda in einem Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
- Was hat der Stadtrat zur Wärmeplanung beschlossen?
- Gibt es Anschlusszwang an die Fernwärme?
Ja. Am 24. Februar 2026 hat der Stadtrat den Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Im Satzungsgebiet mit betriebsfertiger Leitung gilt Anschluss- und Benutzungszwang; Ortsteile bleiben oft bei dezentralen Lösungen.
Quelle: Stadt Hoyerswerda; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Hoyerswerda; Fernwärme-Satzung
- Wie ist die Alltagsversorgung mit Bus und Bahn organisiert?
- Gibt es Stadtbuslinien in Hoyerswerda?
- Wohin fahren PlusBus und Regionalbus?
Stadtbuslinien und Regionalbusse (u. a. Richtung Schwarze Pumpe, Spremberg/Cottbus) bündeln sich am Bahnhof. Fahrpläne und Liniennetz ab 14. Dezember 2025 stellen VVO und ZVON bereit; Ticketwahl hängt von Ziel und Verbundgrenze ab.
- Gibt es Grundschulen und weiterführende Schulen vor Ort?
- Wo melde ich mein Kind an einer Grundschule an?
- Sind die Schulstandorte langfristig gesichert?
Ja. Die Stadt betreibt kommunale Grundschulen sowie weiterführende Schulen; Anmeldungen und Schulbezirk regelt die Schulverwaltung. Der Stadtrat hat im Februar 2026 dem Schulnetzplan des Landkreises zugestimmt — Standorte bis Schuljahr 2034/35 gesichert.
Quelle: Stadt Hoyerswerda; SchulenQuelle: Stadt Hoyerswerda; Schulnetzplanung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden