Immobilien zum Mieten in Immenstadt i.Allgäu

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Das Wichtigste zum Mieten in Immenstadt i.Allgäu

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Immenstadt i.Allgäu die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zugleich greift die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Orientierung liefert der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2026.

Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Immenstadt; Mietspiegel 2026

Wie nutzen Sie den Mietspiegel bei Neuvertrag und Erhöhung?

Der Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum (25–140 m²). Sozial- und WBS-gebundene Wohnungen fallen nicht darunter. Bei Mieterhöhungen nach Vergleichsmiete und bei der Prüfung der Mietpreisbremse ist er die zentrale Bezugsgröße vor Ort.

Quelle: Stadt Immenstadt; Mietspiegel PDF

Was zahlen Familien für Kindergarten und Krippe?

Die städtische Tarifordnung gilt ab dem 1. September 2025 (rund 10 % Anhebung). Beiträge staffeln sich nach Buchungszeit; der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € monatlich (siehe Bundesland-Block). Anmeldung läuft online über das städtische Portal.

Quelle: Stadt Immenstadt; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Immenstadt; Tarifordnung Kita

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen ist das Landratsamt Oberallgäu (SG Wohnungswesen) zuständig. Einen allgemeinen WBS und die Vormerkung für Sozialwohnungen im Kreis beantragen Sie dort; für eine Vormerkung ist in der Regel persönliche Vorsprache nötig.

Quelle: Landratsamt Oberallgäu; Sozialwohnungen WBS

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Immenstadt i.Allgäu

  • Gibt es in Immenstadt i.Allgäu einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel Immenstadt 2026?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels (Indexfortschreibung durch das EMA-Institut). Er ist kostenlos auf der Stadtwebsite als PDF verfügbar; Papierversand entfällt.

Quelle: Stadt Immenstadt; Mietspiegel 2026

  • Gilt in Immenstadt i.Allgäu die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Ist Immenstadt Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Immenstadt i.Allgäu auf der Liste der bayerischen Mieterschutzverordnung. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (befristet bis 31.12.2029).

Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Verkündungsplattform Bayern; Gemeindeanlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Immenstadt i.Allgäu?
  • Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

In Immenstadt gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt 20 %), solange die Gemeinde in der Mieterschutzverordnung gelistet ist. Modernisierungs- und Betriebskostenmieterhöhungen folgen eigenen Regeln.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Immenstadt i.Allgäu?
  • Wer vergibt Sozialwohnungen im Oberallgäu?
  • Brauche ich für geförderten Wohnraum einen WBS?

Zuständig ist das Landratsamt Oberallgäu (SG 41 Wohnungswesen). Dort beantragen Sie den allgemeinen WBS und die Vormerkung für Sozialwohnungen im Kreis; für die Vormerkung ist in der Regel persönliche Vorsprache erforderlich.

Quelle: Landratsamt Oberallgäu; SozialwohnungenQuelle: BayernPortal; WBS Antrag

  • Was kosten Kita und Krippe für Mieter-Familien in Immenstadt?
  • Sind die Kita-Gebühren 2025 gestiegen?
  • Gibt es einen Landeszuschuss zum Kindergarten?

Ja, Beiträge fallen an und richten sich nach Buchungszeit laut Tarifordnung ab 01.09.2025 (Erhöhung um rund 10 %). Der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € monatlich; darüber hinaus tragen die Eltern den Rest.

Quelle: Stadt Immenstadt; Kita Beiträge

  • Wie komme ich ohne Auto im Alltag zurecht?
  • Reichen Stadtbus und Bahn für den Arbeitsweg?
  • Pendeln mit mona und Regionalzug?

Bahnhof, sechs Stadtbuslinien und mona-Regionalbusse decken Alltagswege und Pendeln Richtung Kempten/Sonthofen ab. Für viele Wohnlagen bleibt der Bus-Bahn-Umstieg am Bahnhof der zentrale Knoten.

Quelle: Stadt Immenstadt; StadtbusQuelle: mona Allgäu; Nahverkehr

  • Brauche ich in Immenstadt einen Bewohnerparkausweis?
  • Ist Anwohnerparken gebührenpflichtig?

In gekennzeichneten Bewohnerparkzonen benötigen Sie einen Ausweis der Stadt; die Ausstellung ist gebührenpflichtig und online über das BayernPortal beantragbar.

Quelle: BayernPortal; Bewohnerparken

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