Mehrfamilienhaus oder Eigenheim, mit Planungsvorsprung im Westerwald!


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Kirchen (Sieg) – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Kirchen (Sieg) kauft, plant nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit einem gesplitteten Hebesatz der Grundsteuer B: 690 Prozent für Wohn- und unbebaute Grundstücke, 1.380 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Die Grundsteuer A liegt bei 565 Prozent (Stadtratsbeschluss vom 27. Mai 2025, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 27/25). Der Haushaltsplan der Stadt für 2026 nennt dieselben Sätze und die Gewerbesteuer mit 485 Prozent. Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell. Die Stadt setzt den Hebesatz. Die Jahressteuer im Bescheid ist kein Verkaufspreis.
Quelle: VG Kirchen; Hebesätze Stadt KirchenQuelle: Stadt Kirchen; Haushaltsplan 2026Quelle: Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg; Zuständigkeit
Das Grundbuch für Kirchen führt das Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17. Der Gerichtsbezirk umfasst die Verbandsgemeinde Kirchen. Einsicht und Auszug bekommen Eigentümer, Berechtigte und Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen. Ein bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht; hilfreich ist eine Vollmacht des Eigentümers. Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro (Angabe der Gerichtsseite). In Grundbuchsachen bittet das Gericht um Termin unter 02741 927-0.
Die Grunderwerbsteuer setzt nicht die Stadt fest, sondern das Finanzamt Mayen als Zentralamt für den Bezirk Altenkirchen-Hachenburg. Den Satz lesen Sie im Bundesland-Block. Die Stadt erhebt darauf keinen eigenen Aufschlag.
Quelle: Amtsgericht Betzdorf; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Betzdorf; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Betzdorf; AnschriftQuelle: Serviceportal RLP; Finanzamt Mayen
Die Verbandsgemeinde hat mit Landesmitteln ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für alle Ortsgemeinden und die Stadt erstellen lassen. Das integrierte Klimafolgenanpassungskonzept (INKA) benennt räumliche Hotspots für Hochwasser, Starkregen, Hitze und Erosion und knüpft sie an die Bauleitplanung. Das Konzept ersetzt keine Auskunft zu einem einzelnen Flurstück.
Ob ein Grundstück im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet liegt, prüfen Sie flurstückgenau im Wasserportal Rheinland-Pfalz — an der Sieg ebenso wie in den höher gelegenen Stadtteilen, weil Starkregen andere Wege nimmt als ein Flusshochwasser. Das lohnt sich vor Kaufpreis und Gebäudeversicherung, nicht erst nach dem Notartermin.
Quelle: VG Kirchen; KlimafolgenanpassungQuelle: VG Kirchen; INKA-KonzeptQuelle: Wasserportal RLP; Hochwassergefahrenkarten
Der Wärmeplan der Verbandsgemeinde (Erstellung 2023–2025) zielt auf klimaneutrale Wärme bis 2045. Er hat keine rechtliche Außenwirkung und verpflichtet Sie nicht zum Anschluss. Ein Eignungsgebiet für ein Wärmenetz liegt im Kirchener Zentrum; ob Ihre Straße später geprüft wird, sagen erst Folgeschritte. Die Heizungsentscheidung bleibt bei Ihnen, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Gebäude.
Die Stadt erhebt wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen. Fällig wird der Beitrag nur, wenn im Abrechnungsgebiet im Kalenderjahr tatsächlich ausgebaut und abgerechnet wird — er ist keine Sparbüchse. Ob ein Grundstück nach einem früheren einmaligen Beitrag noch verschont ist, steht in der Satzung der Stadt. Für selbst genutzten Wohnraum nennt die ISB Rheinland-Pfalz die Stadt in Fördermietenstufe 3; den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung ein, in deren Gebiet das Objekt liegt.
Quelle: VG Kirchen; Wärmeplan AbschlussberichtQuelle: VG Kirchen; Abgaben und wkBQuelle: VG Kirchen; FAQ StraßenbeitragQuelle: ISB Rheinland-Pfalz; Wohnraumförderung
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Es gilt der landesweite Satz — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung: in Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent der Gegenleistung, in der Regel des Kaufpreises. Die Stadt erhebt keinen eigenen Aufschlag. Festgesetzt wird die Steuer vom Finanzamt Mayen, dem Zentralamt für den Bezirk Altenkirchen-Hachenburg.
Quelle: Land RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Serviceportal RLP; Finanzamt Mayen
Nach der Reform ab 2025 gilt bei der Grundsteuer B 690 Prozent für Wohn- und unbebaute Grundstücke und 1.380 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Die Grundsteuer A liegt bei 565 Prozent (Beschluss 27. Mai 2025). Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: VG Kirchen; Hebesätze Stadt KirchenQuelle: Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg; Zuständigkeit
Das Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, führt das Grundbuch; der Bezirk umfasst die Verbandsgemeinde Kirchen. Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht; eine Vollmacht des Eigentümers hilft. Termin unter 02741 927-0.
Quelle: Amtsgericht Betzdorf; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Betzdorf; Grundbuchamt
Flurstückgenau im Wasserportal Rheinland-Pfalz. Das INKA-Konzept der Verbandsgemeinde zeigt Hotspots für Hochwasser und Starkregen, ersetzt aber keine einzelne Flurstücksauskunft. An der Sieg und in Hanglagen können die Gefahren unterschiedlich sein.
Quelle: Wasserportal RLP; HochwassergefahrenkartenQuelle: VG Kirchen; INKA-Konzept
Nein. Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keinen Anschlusszwang. Zieljahr ist 2045. Ein Eignungsgebiet für ein Wärmenetz liegt im Kirchener Zentrum; ob Ihre Straße später geprüft wird, sagen erst Folgeschritte.
Nur wenn im Abrechnungsgebiet im Kalenderjahr tatsächlich ausgebaut und abgerechnet wird. Der Beitrag ist keine Sparbüchse für spätere Jahre. Ob ein Grundstück nach einem früheren einmaligen Beitrag noch verschont ist, steht in der Satzung der Stadt; die Verbandsgemeinde erläutert das im FAQ (Stand Juni 2026).
Quelle: VG Kirchen; FAQ StraßenbeitragQuelle: VG Kirchen; Abgaben
Die ISB Rheinland-Pfalz nennt Kirchen (Sieg), Stadt, in Fördermietenstufe 3 (PLZ 57548). Den Antrag auf Förderung selbst genutzten Wohnraums reichen Sie bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung ein, in deren Gebiet das Objekt liegt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden