Mehrfamilienhaus oder Eigenheim, mit Planungsvorsprung im Westerwald!


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Betzdorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Betzdorf kauft, plant nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit einem gesplitteten Hebesatz der Grundsteuer B: 840 Prozent für Wohn- und unbebaute Grundstücke, 1.670 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Die Grundsteuer A liegt bei 525 Prozent (Hebesätze 2025). Die IHK-Übersicht für 2026 nennt für Wohnen und Gewerbe dieselben Sätze. Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell. Die Stadt setzt den Hebesatz. Die Jahressteuer im Bescheid ist kein Verkaufspreis.
Quelle: VG Betzdorf-Gebhardshain; Hebesätze 2025Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesätze 2026Quelle: Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg; Zuständigkeit
Das Grundbuch für Betzdorf führt das Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17. Einsicht und Auszug bekommen Eigentümer, Berechtigte und Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen. Ein bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht; hilfreich ist eine Vollmacht des Eigentümers. Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro (Angabe der Gerichtsseite).
Die Grunderwerbsteuer setzt nicht die Stadt fest, sondern das Finanzamt Mayen. Es ist das Zentralamt für den Bezirk des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg. Den Satz lesen Sie im Bundesland-Block. Die Stadt erhebt darauf keinen eigenen Aufschlag.
Quelle: Amtsgericht Betzdorf; AnschriftQuelle: Amtsgericht Betzdorf; GrundbuchamtQuelle: Serviceportal RLP; Finanzamt Mayen
Die Stadt Betzdorf hat eine Satzung über wiederkehrende Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen nach § 10a des Kommunalabgabengesetzes. Fällig wird der Beitrag nur, wenn im Abrechnungsgebiet im Kalenderjahr tatsächlich ausgebaut und abgerechnet wird. Er ist keine Rücklage ohne Maßnahme. Ob ein Grundstück nach einem früheren einmaligen Beitrag noch verschont ist, steht in der Satzung der Stadt.
Zusätzlich gibt es eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Stadtmitte Teilgebiet I – Bahnhofstraße/Gerberstraße“. Liegt das Grundstück in diesem Geltungsbereich, kann die Stadt unter den gesetzlichen Voraussetzungen in den Kauf eintreten. Den Zuschnitt prüfen Sie an der Satzung, nicht an einer pauschalen Innenstadtlage. Für Neubau und Umbau liegt auf derselben Seite eine Stellplatzsatzung der Stadt.
Quelle: Stadt Betzdorf; SatzungenQuelle: VG Betzdorf-Gebhardshain; wiederkehrende Beiträge
Der Wärmeplan der Verbandsgemeinde (Abschluss 19. Februar 2026) ist eine Orientierung bis 2045. Er begründet keinen Anschlusszwang. Ob später ein Nahwärmenetz in Ihrer Straße geprüft wird, sagen erst Machbarkeitsstudien. Die Heizungsentscheidung bleibt bei Ihnen, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Gebäude.
Für Hochwasser und Starkregen liegen Pläne für Betzdorf Nord und Süd sowie für Dauersberg und Struthof vor, eingestellt am 31. Januar 2025. Ob das konkrete Flurstück im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet liegt, prüfen Sie im Wasserportal Rheinland-Pfalz, bevor Sie den Kaufpreis und die Versicherung festlegen.
Quelle: VG Betzdorf-Gebhardshain; WärmeplanQuelle: VG Betzdorf-Gebhardshain; HochwasserkonzeptQuelle: Wasserportal RLP; Hochwassergefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Es gilt der landesweite Satz — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung: in Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent der Gegenleistung, in der Regel des Kaufpreises. Die Stadt erhebt keinen eigenen Aufschlag. Festgesetzt wird die Steuer vom Finanzamt Mayen, dem Zentralamt für den Bezirk Altenkirchen-Hachenburg.
Quelle: Land RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Serviceportal RLP; Finanzamt Mayen
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt bei der Grundsteuer B840 Prozent für Wohn- und unbebaute Grundstücke und 1.670 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Die Grundsteuer A liegt bei 525 Prozent (Hebesätze 2025; IHK-Übersicht 2026 für Wohnen und Gewerbe unverändert). Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist der Grundsteuerwert nach dem Bundesmodell, kein aktueller Verkaufspreis.
Quelle: VG Betzdorf-Gebhardshain; Hebesätze 2025Quelle: Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg; Zuständigkeit
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17. Ein bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht. Unbeglaubigter Ausdruck: 10 Euro, beglaubigt: 20 Euro (Angabe der Gerichtsseite).
Quelle: Amtsgericht Betzdorf; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Betzdorf; Anschrift
Öffentliche Bodenrichtwerte liefert BORIS.RLP der Gutachterausschüsse. Der Wert ist eine zonale Orientierung für den Boden, kein vereinbarter Kaufpreis für Haus oder Wohnung.
Die Verbandsgemeinde hat den Abschlussbericht am 19. Februar 2026 veröffentlicht. Er orientiert bis 2045 und sagt noch nicht, wann welche Straße ein Wärmenetz erhält. Das begründet keinen Anschlusszwang.
Es gibt ein Konzept der Verbandsgemeinde mit Plänen für Betzdorf Nord und Süd sowie für Dauersberg und Struthof (eingestellt am 31. Januar 2025). Ob Ihr Flurstück im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet liegt, prüfen Sie im Wasserportal Rheinland-Pfalz.
Quelle: VG Betzdorf-Gebhardshain; HochwasserkonzeptQuelle: Wasserportal RLP; Hochwassergefahrenkarten
Die Stadt hat eine Satzung über wiederkehrende Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen nach § 10a des Kommunalabgabengesetzes. Fällig wird der Beitrag nur, wenn im Abrechnungsgebiet im Kalenderjahr tatsächlich ausgebaut und abgerechnet wird. Ohne Maßnahme wird nicht „auf Vorrat“ kassiert.
Quelle: Stadt Betzdorf; SatzungenQuelle: VG Betzdorf-Gebhardshain; wiederkehrende Beiträge
Ja. Die Stadt hat eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für „Stadtmitte Teilgebiet I – Bahnhofstraße/Gerberstraße“. Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich liegt, steht in der Satzung. Auf derselben Übersichtsseite liegt auch die Stellplatzsatzung der Stadt. Die konkrete Pflicht lesen Sie dort, nicht als landesweite Zahl.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden