Immobilien in Engelskirchen
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Engelskirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Engelskirchen
Wer in Engelskirchen kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse: Die Gemeinde steht nicht auf der Liste der 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW; Bestandsmieten dürfen daher in drei Jahren um höchstens 20 % steigen (gesetzliche Regelkappung).
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Was hat der Rat zur Wärmeplanung beschlossen?
Am 8. Juli 2026 hat der Gemeinderat den Bericht zur kommunalen Wärmeplanung einstimmig als Planungsgrundlage beschlossen. Der Plan zeigt, wo Nahwärmenetze denkbar wären — ohne Pflicht, ein bestimmtes Heizsystem einzubauen, und ohne Detailplanung einzelner Netze. Für Heizungstausch und Sanierung lohnt der Blick in den Endbericht der Gemeinde.
Quelle: Gemeinde Engelskirchen; Wärmeplanung Beschluss
Welche Kita-Beiträge zahlen Familien im Oberbergischen?
Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege setzt der Oberbergische Kreis einkommens- und betreuungsabhängig fest; die Gemeinde berechnet den Kita-Beitrag vor Ort. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, sind nach § 50 KiBiz beitragsfrei — bei gleichzeitigem Kita-Besuch entfällt der Beitrag auch für Geschwister. Verpflegung bleibt gesondert.
Quelle: Oberbergischer Kreis; Kita-Elternbeiträge
Wie läuft die neue Grundsteuer ab 2025?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in NRW das wertabhängige Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. 2025 war die Grundsteuer B differenziert (603 % Wohn-, 917 % Nichtwohngrundstücke); ab dem 1. Januar 2026 gilt der Einheitshebesatz 660 % für beide. Grundsteuer A bleibt bei 469 %.
Quelle: Gemeinde Engelskirchen; Grundsteuer Hebesätze
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zu Engelskirchen
- Wie gut ist Engelskirchen per Bahn an Köln angebunden?
- Fährt die RB 25 nach Köln?
- Gibt es einen Bahnhof in Engelskirchen?
Die Regionalbahn RB 25 verbindet Köln-Hansaring mit Engelskirchen; in den Hauptverkehrszeiten fahren Züge weiter bis Gummersbach, stündlich bis Meinerzhagen. Laut Gemeinde verkehrt die Linie bis Engelskirchen halbstündlich. Im Gemeindegebiet liegen die Bahnhöfe Engelskirchen und Ründeroth; Ticket und Fahrplan laufen über den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
- Was ist der Bürgerbus in Engelskirchen?
- Ergänzt der Bürgerbus den Linienverkehr?
Der Bürgerbusverein Engelskirchen e. V. schließt Lücken im Liniennetz — besonders für ältere Menschen und Jugendliche ohne Auto in Außenbereichen. Er ersetzt keine VRS-Linien, sondern ergänzt sie. Fahrpläne und Haltepunkte finden Sie beim Bürgerbusverein und über die Gemeinde-Seite zum öffentlichen Nahverkehr.
- Welche Kita-Beitragsregeln gelten in Engelskirchen?
- Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
- Wer setzt die Elternbeiträge fest?
Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege erhebt der Oberbergische Kreis einkommens- und betreuungsabhängig. Die Gemeinde berechnet den Beitrag für Kita-Plätze; bei Kindertagespflege das Kreisjugendamt. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, sind nach § 50 KiBiz beitragsfrei; Geschwister können mitbefreit sein.
- Wann gibt es einen Rechtsanspruch auf OGS-Betreuung?
- Ab wann gilt der OGS-Anspruch für Erstklässler?
Ab August 2026 haben Erstklässler einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS); der Anspruch wächst jährlich um eine Klassenstufe und gilt ab 2030 für alle Grundschulkinder. Die Teilnahme ist freiwillig; Elternbeiträge und Verpflegung regelt die Gemeinde-Satzung. Vertragspartner ist die Gemeinde als Schulträger.
- Liegt Engelskirchen in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Gibt es schon ein Nahwärmenetz?
- Muss ich meine Heizung wegen des Plans tauschen?
Der Gemeinderat hat am 8. Juli 2026 den Bericht zur kommunalen Wärmeplanung als Planungsgrundlage beschlossen. Der Plan identifiziert mögliche Nahwärmezonen, plant aber keine fertigen Netze und begründet keinen Anschlusszwang. Ob und wann ein Netz kommt, entscheidet sich erst in späteren Detailschritten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden