Immobilien zum Mieten in Engelskirchen

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Das Wichtigste zum Mieten in Engelskirchen

Engelskirchen steht nicht unter der Mietpreisbremse der Mieterschutzverordnung NRW — Neuvertragsmieten sind damit nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Im laufenden Vertrag gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in NRW mit 6,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Wo finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der Oberbergische-Mieten-Index OMIX — ein einfacher Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen, in Kraft seit dem 1. Oktober 2025. Er gilt kreisweit und ist online abrufbar; die Gemeinde verweist darauf auf ihrer Mietspiegel-Seite. Nutzen Sie ihn bei Neuvertrag und Mieterhöhung als Ausgangspunkt — ohne Ersatz für Einzelfallprüfung.

Quelle: Oberbergischer Kreis; OMIX MietspiegelQuelle: Gemeinde Engelskirchen; Mietspiegel Hinweis

Brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist der Oberbergische Kreis (Amt für soziale Angelegenheiten); den Antrag reichen Sie in der Regel bei der Wohnsitzgemeinde ein. Unterlagen und Gebühren klären Sie vorab telefonisch mit dem Fachbereich Soziales im Rathaus.

Quelle: Gemeinde Engelskirchen; Wohnberechtigungsschein

Was kostet die Kita — und was ist beitragsfrei?

Beiträge für Kita und Kindertagespflege richten sich nach Bruttojahreseinkommen und Betreuungsumfang (Satzung des Oberbergischen Kreises). Ab dem KiBiz-Jahr, in dem Ihr Kind bis zum 30. September vier wird, entfällt der Elternbeitrag; Geschwister können mitbefreit sein. Die Gemeinde berechnet den Kita-Beitrag; bei Kindertagespflege das Kreisjugendamt.

Quelle: Oberbergischer Kreis; Kita-Elternbeiträge

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Engelskirchen

  • Gilt in Engelskirchen die Mietpreisbremse?
  • Ist Engelskirchen in der MietSchVO NRW?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?

Nein. Engelskirchen gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) greift hier nicht. Maßgeblich bleiben Vertrag, Vergleichsmiete und die allgemeinen BGB-Regeln.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?

Weil Engelskirchen nicht unter die abgesenkte Kappungsgrenze der MietSchVO fällt, gilt die bundesweite Regel: In laufenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in den gelisteten Kommunen.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen Mietspiegel für Engelskirchen?
  • Was ist der OMIX?
  • Wo finde ich die Vergleichsmiete?

Ja. Der Oberbergische-Mieten-Index OMIX ist ein einfacher Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen im Oberbergischen Kreis und gilt seit dem 1. Oktober 2025. Sie können ihn online abfragen; die Gemeinde verweist darauf. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, liefert aber die übliche Orientierung für Neuvertrag und Erhöhung.

Quelle: Oberbergischer Kreis; OMIX MietspiegelQuelle: Gemeinde Engelskirchen; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den WBS aus?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist der Oberbergische Kreis (Amt für soziale Angelegenheiten); den Antrag reichen Sie in der Regel bei der Wohnsitzgemeinde ein. Unterlagen und Gebühren klären Sie vorab mit dem Fachbereich Soziales im Rathaus Engelskirchen.

Quelle: Gemeinde Engelskirchen; Wohnberechtigungsschein

  • Was zahlen Mieterfamilien für die Kita?
  • Sind die letzten Kita-Jahre beitragsfrei?

Die Höhe hängt vom Bruttojahreseinkommen und dem Betreuungsumfang ab (Satzung des Oberbergischen Kreises). Kinder, die bis zum 30. September vier Jahre alt werden, sind beitragsfrei; Geschwister können mitbefreit sein. Die Gemeinde berechnet Kita-Beiträge, das Kreisjugendamt die Kindertagespflege.

Quelle: Oberbergischer Kreis; Kita-Elternbeiträge

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Köln?
  • Reicht die RB 25 für den Arbeitsweg?

Die RB 25 fährt laut Gemeinde zwischen Köln-Hansaring und Engelskirchen halbstündlich (HVZ weiter nach Gummersbach). Bahnhöfe: Engelskirchen und Ründeroth; Tickets im VRS. Für Ortsteile ohne guten Linienanschluss ergänzt der Bürgerbus den Alltag — prüfen Sie Haltestelle und Takt vor dem Umzug.

Quelle: Gemeinde Engelskirchen; ÖPNV Pendeln

  • Betrifft mich als Mieter die neue Grundsteuer?
  • Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?

Die neue Grundsteuer (ab 2025) zahlt zunächst der Eigentümer. Ob sie über die Betriebskosten auf Sie umgelegt wird, steht im Mietvertrag. Hebesatz der Gemeinde für 2026: Einheitshebesatz Grundsteuer B 660 % (nach Reform). Ohne Umlagevereinbarung bleibt die Steuer beim Vermieter.

Quelle: Gemeinde Engelskirchen; Grundsteuer Hebesätze

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