Immobilien zum Mieten in Kirchen (Sieg)

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Das Wichtigste zum Mieten in Kirchen (Sieg)

Kirchen (Sieg) steht nicht unter der Mietpreisbremse. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. September 2025 gilt vom 8. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2029 in Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer, Worms sowie in den Gemeinden des Landkreises Alzey-Worms und des Rhein-Pfalz-Kreises. Der Kreis Altenkirchen fehlt. Bei einer Neuvermietung gibt es deshalb keine Deckelung auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent.

Im laufenden Vertrag gilt die gesetzliche Kappungsgrenze: Die Miete darf in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen und dabei die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt in Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und im Rhein-Pfalz-Kreis. Kirchen gehört nicht dazu. Die Kappungsgrenzenverordnung vom 13. September 2024 läuft bis zum 30. September 2029.

Quelle: Land RLP; Mieterschutz Kulisse

Was leistet der Kreis-Mietspiegel von 2014?

Die ortsübliche Vergleichsmiete lesen Sie am Mietspiegel des Landkreises Altenkirchen für freifinanzierten, nicht preisgebundenen Wohnraum ab. Die letzte Änderung war am 1. Juli 2014. Der Spiegel nennt Richtwerte der Kaltmiete. Er setzt die Miete nicht fest. Sozialwohnungen und gewerblich genutzte Objekte erfasst er nicht. Kirchen liegt im Geltungsbereich dieses Kreis-Spiegels.

Download und Papierexemplar bekommen Sie über die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeinden; in der Nachbar-Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain liegt er im Bürgerbüro aus. Zur Auslegung beraten der Mieterbund Mittelrhein (nur für Mitglieder), Haus und Grund im Kreis Altenkirchen und die Kreisverwaltung in Altenkirchen, Parkstraße 1. Weil der Stand 2014 ist, prüfen Sie das Dokument vor einer Erhöhung gemeinsam mit dem Vertrag, statt eine neuere Tabelle zu vermuten.

Quelle: VG Betzdorf-Gebhardshain; Kreis-Mietspiegel

Wohnberechtigung in der Verbandsgemeinde, Wohngeld beim Kreis

Den Wohnberechtigungsschein — die Bescheinigung, dass Sie eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen dürfen — stellen Sie bei der Verwaltung Ihres Wohnorts oder künftigen Wohnorts. In Kirchen ist das die Verbandsgemeinde Kirchen, Lindenstraße 1. Der Schein gilt höchstens ein Jahr. Er weist Ihnen keine Wohnung zu. Damit bewerben Sie sich bei der vermietenden Stelle.

Wohngeld als Mietzuschuss beantragen Sie bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1. Formulare gibt es auch in der Verbandsgemeinde; entschieden wird per Bescheid der Kreisverwaltung. In der Anlage zur Wohngeldverordnung ist die Stadt nicht extra genannt; für den Kreis Altenkirchen (Westerwald) gilt Mietenstufe I. Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezieht, hat daneben in der Regel keinen Wohngeldanspruch, weil die Unterkunft dort schon berücksichtigt wird. Eine Mietbescheinigung des Vermieters liegt als Vordruck der Verbandsgemeinde bereit.

Quelle: ISB Rheinland-Pfalz; WohnberechtigungsscheinQuelle: VG Kirchen; BürgerbüroQuelle: Kreis Altenkirchen; WohngeldQuelle: Wohngeldverordnung; Mietstufe KreisQuelle: VG Kirchen; Mietbescheinigung

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung — Parken ohne Bewohnerausweis

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) splittet die Stadt die Grundsteuer B: Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke liegen bei 690 Prozent, Nichtwohngrundstücke bei 1.380 Prozent. Die Grundsteuer A beträgt 565 Prozent (Beschluss vom 27. Mai 2025). Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell, die Stadt den Hebesatz. Vermieter dürfen die Steuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Einen Bewohnerparkausweis weist die Verbandsgemeinde nicht aus. Für den Alltag zählt der Stellplatz im Mietvertrag oder die Straße vor der Tür. Schwerbehinderte Menschen beantragen den Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde.

Quelle: VG Kirchen; Hebesätze Stadt KirchenQuelle: Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg; ZuständigkeitQuelle: VG Kirchen; Parkerleichterung

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Kirchen (Sieg)

  • Gilt in Kirchen (Sieg) die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietung über Vergleichsmiete plus 10 Prozent liegen?
  • Steht der Kreis Altenkirchen in der Verordnung?

Nein. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. September 2025 nennt Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer, Worms sowie die Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms und im Rhein-Pfalz-Kreis. Der Kreis Altenkirchen fehlt. Sie gilt vom 8. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Bei Neuvermietung in Kirchen gibt es deshalb keine Deckelung auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent.

Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt im laufenden Mietvertrag?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Ist die Kappung am Ort abgesenkt?

Es gilt der gesetzliche Regelsatz: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt in Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und im Rhein-Pfalz-Kreis. Kirchen gehört nicht dazu. Die Verordnung läuft bis zum 30. September 2029.

Quelle: Land RLP; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen Mietspiegel für Kirchen (Sieg)?
  • Wie aktuell ist der Kreis-Mietspiegel?
  • Gilt er auch für Sozialwohnungen?

Ja, als Mietspiegel des Landkreises Altenkirchen für nicht preisgebundenen Wohnraum. Die letzte Änderung war am 1. Juli 2014. Er nennt Richtwerte, setzt die Miete aber nicht fest. Sozialwohnungen und Gewerbe erfasst er nicht.

Quelle: VG Betzdorf-Gebhardshain; Kreis-Mietspiegel

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wie lange gilt der WBS?
  • Bekomme ich damit automatisch eine Wohnung?

Beim Wohnort oder künftigen Wohnort: in Kirchen bei der Verbandsgemeinde Kirchen, Lindenstraße 1. Der Schein gilt höchstens ein Jahr. Er weist keine Wohnung zu; damit bewerben Sie sich bei der vermietenden Stelle.

Quelle: ISB Rheinland-Pfalz; WohnberechtigungsscheinQuelle: VG Kirchen; Bürgerbüro

  • Wer entscheidet über Wohngeld?
  • Welche Mietenstufe gilt?
  • Wo bekomme ich die Mietbescheinigung?

Die Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, entscheidet per Bescheid. Formulare liegen auch in der Verbandsgemeinde. In der Anlage zur Wohngeldverordnung ist die Stadt nicht extra genannt; für den Kreis Altenkirchen (Westerwald) gilt Mietenstufe I. Einen Vordruck der Mietbescheinigung stellt die Verbandsgemeinde bereit.

Quelle: Kreis Altenkirchen; WohngeldQuelle: Wohngeldverordnung; Mietstufe KreisQuelle: VG Kirchen; Mietbescheinigung

  • Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
  • Welcher Hebesatz B gilt für Wohngrundstücke?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Nach der Reform ab 2025 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B für Wohngrundstücke bei 690 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: VG Kirchen; Hebesatz Wohnen

  • Brauche ich als Mieterin einen Bewohnerparkausweis?
  • Wer hilft bei Parkerleichterung?

Die Verbandsgemeinde weist keinen Bewohnerparkausweis aus. Für den Alltag zählt der Stellplatz im Mietvertrag. Schwerbehinderte Menschen beantragen den Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde.

Quelle: VG Kirchen; Parkerleichterung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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