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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Konz – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Konz kauft, zahlt in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis; dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse — die Bestandskappung bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Haus & Grund RLP; Mietpreisbremse Gebiete
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) legt das Finanzamt den Messbetrag fest (wertabhängiges Bundesmodell); die Stadt setzt den Hebesatz. Ab 2026 gelten in Konz differenzierte Sätze: Wohngrundstücke 500 %, Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke je 800 % — ausdrücklich zur Privilegierung von Wohnraum.
Quelle: Stadt Konz; Grundsteuer Hebesätze 2026Quelle: Stadt Konz; Grundsteuer Reform
Die Verbandsgemeinde Konz hat im Oktober 2025 die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen; sie ist nicht verbindlich und begründet keinen Anspruch auf ein Wärmenetz. An Mosel und Saar bestehen bekannte Überschwemmungsrisiken; die VG hat ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellt — vor Kauf die Lagekarten prüfen.
Quelle: VG Konz; WärmeplanungQuelle: VG Konz; Hochwasservorsorge
Grundbuchauszüge für Konz erhalten Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Saarburg (Graf-Siegfried-Straße 5). Katasterauszüge stellt das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde am Markt 11 aus.
Quelle: VG Konz; Grundbuch und Kataster
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Ja — in Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. März 2012 einheitlich 5 % der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt landesweit, also auch in Konz. In der Praxis trägt ihn meist der Käufer laut Kaufvertrag.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell); die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für 2026 gelten in Konz differenzierte Sätze: Wohngrundstücke 500 %, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke je 800 %, Grundsteuer A 500 %.
Quelle: Stadt Konz; Grundsteuer Hebesätze 2026Quelle: Stadt Konz; Grundsteuer Reform
Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Saarburg, Graf-Siegfried-Straße 5, 54439 Saarburg. Katasterauszüge stellt das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Konz (Am Markt 11) aus — gebührenpflichtig und persönlich abzuholen.
Die VG Konz hat im Oktober 2025 die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen. Sie zeigt mögliche Netz- oder dezentrale Gebiete, ist aber nicht verbindlich und begründet keinen einklagbaren Anschlussanspruch. Vor Kauf lohnt der Blick in den Abschlussbericht und eine unabhängige Energieberatung.
Ja — Flusshochwasser an Mosel und Saar sowie Starkregen und Hangabflüsse sind in der VG Konz dokumentiert. Die Verwaltung verweist auf ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept; zusätzlich können Grundhochwasser und Kanalrückstau Keller betreffen. Vor Kauf Lagekarten und ggf. Versicherungsschutz prüfen.
Quelle: VG Konz; HochwasservorsorgeQuelle: VG Konz; Baugebiete Hinweis
Zusätzlich zu den 5 % Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbucheintragungskosten nach bundesweit geltenden Gebührenordnungen an; Maklercourtage nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip bzw. Teilung je nach Vertrag). Rechnen Sie die Nebenkosten früh in die Finanzierung ein — die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und den beauftragten Leistungen ab.
Stadt und Ortsgemeinden weisen regelmäßig Wohnbaugebiete aus; aktuelle Verfügbarkeit und einzelne Grundstücke listet die VG unter „Baugebiete“. Hinweis der Verwaltung: Im westlichen VG-Bereich zwischen Saar und Obermosel können Tiefenbohrungen für Erdwärme problematisch bis unmöglich sein — früh mit VG und Wasserbehörden abstimmen.
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Kita-Betreuung in Rheinland-Pfalz beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Unter zwei Jahren und Hort: einkommensabhängige Beiträge über das Kreisjugendamt Trier-Saarburg. Das gilt unabhängig davon, ob Sie mieten oder Eigentum nutzen.
Quelle: Kita RLP; BeitragsfreiheitQuelle: VG Konz; Kindertagesstätten
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden