Immobilien zum Kaufen in Laupheim

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Das Wichtigste zum Kaufen in Laupheim

Wer in Laupheim kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung (meist den Kaufpreis). Beim späteren Vermieten gilt hier keine Mietpreisbremse — Laupheim steht außerhalb der Landes-Gebietskulisse ab 1. Januar 2026.

Quelle: service-bw; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Welche Grundsteuer gilt nach der Reform?

Seit der Grundsteuerreform (ab 2025) erhebt Baden-Württemberg nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Der Gemeinderat beschloss am 18. November 2024 die Hebesatzsatzung: Grundsteuer B ab 1. Januar 2025300 %.

Quelle: Stadt Laupheim; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQ

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Grundbücher für Laupheim führt das Amtsgericht Ravensburg – Grundbuchamt (Gartenstraße 100, zentralisiertes Amt). Notarinnen und Notare reichen Eigentumsumschreibungen elektronisch ein; ohne steuerliche Unbedenklichkeit keine Eintragung. Auszüge beantragen Sie beim Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Quelle: Amtsgericht Ravensburg; GrundbuchamtQuelle: Justizministerium BW; Grundbuch-Zuständigkeit

Was bedeutet Fernwärme für den Heizungswechsel?

Die kommunale Wärmeplanung zielt auf klimaneutrale Versorgung bis 2040. Die Stadtwerke erweitern das Fernwärmenetz; die Mittelstraße liegt im Eignungsgebiet 21. Ob Anschluss sinnvoll ist, hängt von Lage und Angebot ab — kein Zwang, aber ein Kostenfaktor bei Sanierung und Kaufnebenrechnung.

Quelle: Stadtwerke Laupheim; FernwärmeausbauQuelle: Stadtwerke Laupheim; Wärmeplanung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Laupheim

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Laupheim?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.

Quelle: service-bw; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Zahlt der Käufer die Maklercourtage?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.

Quelle: service-bw; Kaufnebenkosten GrESt

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Laupheim?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Ist Biberach zuständig?

Zuständig ist das Amtsgericht Ravensburg – Grundbuchamt (Gartenstraße 100), das die Grundbücher für Laupheim zentral führt. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungen elektronisch. Privatpersonen beantragen Auszüge beim Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Quelle: Amtsgericht Ravensburg; GrundbuchamtQuelle: Justizministerium BW; Zuständigkeitsliste

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Laupheim?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform 2025?
  • Was ist das modifizierte Bodenwertmodell?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Ab 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz Grundsteuer B in Laupheim 300 % (Beschluss vom 18. November 2024).

Quelle: Stadt Laupheim; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQ

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Laupheim?
  • Was ist BORIS-BW?
  • Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?

Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der örtliche Gutachterausschuss; in Baden-Württemberg sind sie über das landesweite Portal der Gutachterausschüsse / BORIS-BW abrufbar. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts. In Laupheim fließt er auch in die neue Grundsteuer ein.

Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Stadt Laupheim; Bodenrichtwert Grundsteuer

  • Liegt mein Kaufobjekt im Fernwärme-Ausbaugebiet?
  • Was plant Laupheim bei der Wärmeversorgung?
  • Gibt es Anschlusszwang?

Die kommunale Wärmeplanung zielt auf klimaneutrale Versorgung bis 2040. Die Stadtwerke erweitern Fernwärme; die Mittelstraße liegt im Eignungsgebiet 21. Ein Anschluss ist freiwillig — vor Kauf und Heizungstausch Lage und Angebot bei den Stadtwerken prüfen.

Quelle: Stadtwerke Laupheim; FernwärmeausbauQuelle: Stadtwerke Laupheim; Wärmeplanung

  • Welche Förderungen gibt es für Eigentum und Sanierung?
  • Gibt es Landesförderung in Baden-Württemberg?
  • Wo finde ich Sanierungszuschüsse?

Für Eigentumserwerb und energetische Sanierung kommen Programme von Bund und Land (u. a. über die L-Bank und bundesseitige Förderbanken) infrage — Voraussetzungen und Kontingente ändern sich. Prüfen Sie aktuelle Angebote bei der L-Bank und auf dem Förderportal des Landes; lokale Hinweise erteilen oft Stadt oder Kreis.

Quelle: L-Bank; WohnraumförderungQuelle: Land Baden-Württemberg; Bauen und Wohnen

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Eigentümer ohne Zweitwagen?
  • Kann ich ohne Auto nach Ulm pendeln?
  • Was kostet das Laupheim-Ticket?

Über DING und den halbstündigen Bahnanschluss (West- und Stadtbahnhof) erreichen Sie Ulm und Biberach ohne Auto. Das Laupheim-Ticket bezuschusst Bus-Einzeltickets im Stadtgebiet um 1,00 € bzw. 0,80 €. Für die Kaufentscheidung zählt die Entfernung Ihrer Adresse zu ZOB und Bahnhalte.

Quelle: Stadtwerke Laupheim; ÖPNV

  • Wie sind Kita-Beiträge in Laupheim geregelt?
  • Gibt es Beitragsfreiheit für Familien?
  • Wo beantrage ich Beitragsübernahme?

Elternbeiträge hängen vom Betreuungsumfang ab; eine generelle Beitragsfreiheit gibt es nicht. Bei geringem Einkommen, Wohngeld oder Kinderzuschlag kann das Jugendamt Beiträge ganz oder teilweise übernehmen. Das ist für Familien beim Kauf mit Umzug budgetrelevant — Anmeldung über das städtische Portal.

Quelle: Stadt Laupheim; Kita-Beitragsübernahme

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