Immobilien zum Mieten in Laupheim

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Laupheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Laupheim

Beim Mieten in Laupheim greift keine Mietpreisbremse und keine auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze — die Stadt liegt außerhalb der baden-württembergischen Gebietskulisse ab 1. Januar 2026. Bestandserhöhungen richten sich daher nach der bundesweiten Grenze von höchstens 20 % in drei Jahren (maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Wer später kauft, plant in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer ein.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mieterschutz KulisseQuelle: service-bw; Grunderwerbsteuer

Woran orientieren Sie Neuvertrag und Erhöhung?

Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2026 (gültig bis 31. März 2028). Er ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete nach Wohnwertmerkmalen — Ihre stärkste örtliche Orientierung, auch ohne Mietpreisbremse. PDF und geplanter Online-Rechner stehen auf der Stadtseite; bei Streitfragen nennt das Dokument Beratungsstellen.

Quelle: Stadt Laupheim; Mietspiegel 2026

Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — den Nachweis, dass Ihr Haushaltseinkommen die Landesgrenze einhält. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde Ihres Wohnorts bzw. des geplanten Zugs; in Laupheim bei der Stadtverwaltung. Der Schein gilt landesweit ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; WohnberechtigungQuelle: Stadt Laupheim; WBS-Flyer

Wie sind Kita-Beiträge geregelt — ohne Beitragsfreiheit?

Elternbeiträge hängen vom gewählten Betreuungsumfang ab (Regel, verlängert, Ganztag u. a.); eine generelle Beitragsfreiheit gibt es in Laupheim nicht. Bei geringem Einkommen, Wohngeld oder Kinderzuschlag kann das Jugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) Beiträge ganz oder teilweise übernehmen — Essensgeld meist nicht. Anmeldung läuft über das städtische Kita-Portal.

Quelle: Stadt Laupheim; Kita-BeitragsübernahmeQuelle: Stadt Laupheim; Kita-Anmeldung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Laupheim

  • Gilt in Laupheim die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete gedeckelt werden?
  • Ist Laupheim angespannter Wohnungsmarkt?

Nein. Laupheim gehört weder zur bisherigen noch zur ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Die landesrechtliche Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietbeginn) greift hier nicht. Bundesweite Grenzen gegen Mietpreisüberhöhung bleiben unberührt.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Laupheim?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Baden-Württemberg nur in denselben Kommunen wie die Mietpreisbremse. Laupheim gehört nicht dazu — es bleibt bei der bundesweiten Grenze von höchstens 20 % in drei Jahren, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Laupheim einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel 2026?
  • Bis wann gilt der Mietspiegel?

Ja. Die Stadt hat einen qualifizierten Mietspiegel 2026 für Laupheim und die Ortsteile veröffentlicht; er gilt bis zum 31. März 2028. PDF und (ab Mitte Mai) ein digitaler Mietpreisrechner stehen auf der Stadtseite. Er hilft bei Neuverträgen und Mieterhöhungen — auch ohne Mietpreisbremse.

Quelle: Stadt Laupheim; Mietspiegel 2026Quelle: Stadt Laupheim; Mietspiegel PDF

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Laupheim?
  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Gilt der WBS landesweit?

Für gebundenen Sozialmietwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde Ihres Wohnorts bzw. des geplanten Zugs — in Laupheim bei der Stadtverwaltung. Der Schein gilt landesweit ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; WohnberechtigungQuelle: Stadt Laupheim; WBS-Flyer

  • Wie wirken Kita-Beiträge auf das Familienbudget in Laupheim?
  • Wer übernimmt Elternbeiträge bei geringem Einkommen?
  • Deckt Wohngeld die Kita?

Beiträge hängen vom Betreuungsumfang ab; eine generelle Beitragsfreiheit gibt es nicht. Das Jugendamt kann bei geringem Einkommen, Wohngeld oder Kinderzuschlag Beiträge ganz oder teilweise übernehmen — Essensgeld meist nicht. Anmeldung über das städtische Kita-Portal.

Quelle: Stadt Laupheim; Kita-BeitragsübernahmeQuelle: Stadt Laupheim; Kita-Anmeldung

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Zahlt der Mieter die neue Grundsteuer mit?
  • Welcher Hebesatz gilt in Laupheim?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Laupheim der Hebesatz Grundsteuer B von 300 % (neue Grundsteuer, modifiziertes Bodenwertmodell). Höhe und Umlage prüfen Sie im Vertrag und in der Abrechnung.

Quelle: Stadt Laupheim; Grundsteuer Hebesatz

  • Lohnt sich Wohnen in Laupheim trotz Pendeln nach Ulm?
  • Wie oft fährt die Bahn nach Ulm?
  • Hilft das Laupheim-Ticket Pendlern?

Mit DING-Tarif und halbstündigem Bahnangebot über West- und Stadtbahnhof ist Pendeln nach Ulm und Biberach ohne Auto realistisch. Für Fahrten im Stadtgebiet senkt das Laupheim-Ticket den Einzelticketpreis. Ob sich der Umzug lohnt, hängt von Arbeitsort, Fahrzeit und Mietniveau ab — prüfen Sie Ihre konkrete Verbindung in der DING-Auskunft.

Quelle: Stadtwerke Laupheim; ÖPNVQuelle: DING; Fahrplanauskunft

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