Immobilien zum Mieten in Erbach - Donau

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Das Wichtigste zum Mieten in Erbach - Donau

Erbach - Donau steht nicht unter der Mietpreisbremse: Die Stadt fehlt in der Gebietskulisse Baden-Württembergs, auch ab 1. Januar 2026. Neuvertragsmieten unterliegen hier nicht der landesrechtlichen 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete. Bestandserhöhungen sind bundesweit auf 20 % in drei Jahren gekappt. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht. Grunderwerbsteuer: siehe Bundesland-Block.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

WBS bei der Stadtverwaltung

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeinde, in der Sie sich gewöhnlich aufhalten — in Erbach bei der Stadtverwaltung (Erlenbachstraße 20). Der Schein ist Voraussetzung für öffentlich geförderten Mietwohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Persönliche Antragstellung hilft, die Unterlagen im Einzelfall zu klären.

Quelle: Stadt Erbach; Wohnberechtigungsschein

Kita: elf Monate, Staffel nach Familie

Elternbeiträge orientieren sich am Landesrichtsatz. Sie werden nur für 11 Monate im Jahr erhoben; die Höhe hängt von der Kinderzahl in der Familie ab — nicht nur von Geschwistern in derselben Einrichtung. Anmeldung läuft über das Portal Little Bird (PLZ 89155). Für Ganztagsplätze verlangt die Stadt einen Arbeitsnachweis; bei Zuzug eine Absichtserklärung zur Vormerkung.

Quelle: Stadt Erbach; Kita-Elternbeiträge

Zehn Minuten Südbahn nach Ulm

Der Bahnhof liegt an der Südbahn (Ulm–Friedrichshafen); die Stadt nennt rund 10 Minuten Fahrzeit nach Ulm. Bus und Bahn laufen im Verbund DING. Für Ortsteile Bach und Ringingen gibt es am Wochenende nachts ein Ruftaxi (Linie 231, Anmeldung spätestens eine Stunde vorher).

Quelle: Stadt Erbach; MobilitätQuelle: DING; Verbund

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Erbach - Donau

  • Gilt in Erbach - Donau die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Ist Erbach ein angespannter Wohnungsmarkt?

Nein. Erbach - Donau gehört nicht zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg — weder zuvor noch ab dem 1. Januar 2026. Die landesrechtliche Mietpreisbremse greift hier nicht. Bundesweite Grenzen (u. a. Mietpreisüberhöhung) bleiben unberührt.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind Erhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Weil keine angespannte Gebietskulisse greift, gilt die bundesweite Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in vom Land ausgewiesenen Kommunen.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Erbach - Donau einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?

Nein. Auf den städtischen Seiten zu Bauen und Wohnen sind Bodenrichtwerte und Bauplätze hinterlegt, ein amtlicher Mietspiegel jedoch nicht. Vergleichsmieten müssten im Streitfall über andere gesetzliche Wege belegt werden — das ist keine Rechtsberatung.

Quelle: Stadt Erbach; Bauen und Wohnen

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Den WBS beantragen Sie bei der Stadtverwaltung des gewöhnlichen Aufenthalts — in Erbach im Rathaus, Erlenbachstraße 20. Er ermöglicht den Abschluss eines Vertrags über geförderten Wohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Stadt Erbach; Wohnberechtigungsschein

  • Wie sind die Kita-Elternbeiträge in Erbach geregelt?
  • Werden Gebühren für elf oder zwölf Monate erhoben?
  • Zählt die Kinderzahl in der Familie oder nur in der Kita?

Die Stadt orientiert sich am Landesrichtsatz. Beiträge gelten für 11 Monate im Jahr; die Staffelung richtet sich nach der Kinderzahl in der Familie. Tabellen stehen in der Entgeltordnung (bis August 2026 / ab September 2026).

Quelle: Stadt Erbach; Kita-Elternbeiträge

  • Wie melde ich mein Kind für die Kita an?
  • Brauche ich für Ganztag einen Arbeitsnachweis?
  • Was gilt bei Zuzug nach Erbach?

Die Anmeldung läuft über das Portal Little Bird (PLZ 89155, alle Angebote der Kommune). Für Ganztagsplätze verlangt die Stadt einen Arbeitsnachweis; bei Zuzug eine Absichtserklärung zur Vormerkung. Ein Wunschplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Erbach; Kita-Anmeldung

  • Lohnt sich Mieten in Erbach trotz Pendeln nach Ulm?
  • Wie komme ich ohne Auto nach Ulm?
  • Gibt es nachts ein Ruftaxi in die Ortsteile?

Die Südbahn braucht laut Stadt rund 10 Minuten nach Ulm; Tickets laufen über DING. Am Wochenende nachts fährt ein Ruftaxi (Linie 231) nach Bach und Ringingen — Anmeldung spätestens eine Stunde vorher bei Taxi Kröner.

Quelle: Stadt Erbach; Mobilität

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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