Immobilien zum Mieten in Neu-Ulm

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Das Wichtigste zum Mieten in Neu-Ulm

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Neu-Ulm die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt (Kappungsgrenze). Die Regelungen laufen bis zum 31. Dezember 2029. Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer

Wo liegt die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm 2025 — gemeinsam für beide Städte. Er gilt ab dem 12. November 2025 für zwei Jahre bis zum 11. November 2027. Online-Rechner und PDF stellt die Stadt bereit; Ausnahmen der Mietpreisbremse (etwa bestimmte Neubauten) prüft man am Vertrag und an den gesetzlichen Vorgaben.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Mietspiegel 2025

Wie komme ich an einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — Nachweis für geförderten Mietwohnraum — beantragen Einwohner der Stadt bei der Stadt Neu-Ulm; im übrigen Landkreis ist das Landratsamt zuständig. Antrag und Einkommensnachweise laufen online über das BayernPortal oder per Formular; ohne WBS bleibt der Zugang zu Sozialwohnungen in der Regel versperrt.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; WohnberechtigungQuelle: Landratsamt Neu-Ulm; Wohnberechtigungsschein

Was kostet Bewohnerparken in der Innenstadt?

In ausgewiesenen Bewohnerstraßen brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieter mit Erstwohnsitz dort. Die Gebühr beträgt 30 € für bis zu einem Jahr bzw. 60 € für zwei Jahre. Der Ausweis sichert keinen konkreten Stellplatz vor der Tür; Beantragung online oder im Bürgerbüro.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Bewohnerparken

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Neu-Ulm

  • Gilt in Neu-Ulm die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete in Neu-Ulm begrenzt werden?
  • Ab wann gilt die Mieterschutzverordnung in Neu-Ulm?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Neu-Ulm die bayerische Mieterschutzverordnung. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; Mietpreisbremse Presse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Neu-Ulm?
  • Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Neu-Ulm die abgesenkte Kappungsgrenze 15 Prozent?

In Neu-Ulm gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren — statt der bundesweiten 20 %. Das begrenzt Mieterhöhungen im laufenden Vertrag bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Neu-Ulm einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Gilt der Mietspiegel Ulm auch für Neu-Ulm?
  • Bis wann gilt der Mietspiegel 2025?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm 2025 gilt gemeinsam für beide Städte ab dem 12. November 2025 bis zum 11. November 2027. PDF und Online-Rechner stellt die Stadt Neu-Ulm bereit.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Mietspiegel 2025

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Neu-Ulm?
  • Wo stelle ich den Wohnberechtigungsschein in Neu-Ulm?
  • Ist für Sozialwohnungen in Neu-Ulm die Stadt oder der Landkreis zuständig?

Für geförderten Mietwohnraum brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Einwohner der Stadt Neu-Ulm beantragen ihn bei der Stadt; im übrigen Landkreis ist das Landratsamt zuständig. Online geht es über das BayernPortal, alternativ per Formular.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; WohnberechtigungQuelle: Landratsamt Neu-Ulm; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter in der Neu-Ulmer Innenstadt?
  • Kann ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis bekommen?

Ja, mit Erstwohnsitz in einer ausgewiesenen Bewohnerstraße. Die Gebühr beträgt 30 € für bis zu einem Jahr bzw. 60 € für zwei Jahre. Der Ausweis garantiert keinen freien Stellplatz.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Bewohnerparken

  • Was zahlen Mieter-Familien für Kita-Plätze in Neu-Ulm?
  • Gibt es Kita-Beitragsfreiheit für Mieter in Neu-Ulm?

Elternbeiträge sind einkommensunabhängig gestaffelt nach Betreuungszeit; ab September 2025 gelten die aktuellen Sätze der Stadt. Der Freistaat Bayern gewährt für Kindergartenkinder 100 € Zuschuss monatlich. Bei Sozialleistungen kann das Jugendamt verbleibende Beiträge auf Antrag übernehmen.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Kita GebührenQuelle: Landkreis Neu-Ulm; Kita Zuschuss

  • Wie komme ich als Mieter mit Bus und Bahn nach Ulm?
  • Reicht der DING-Tarif für Fahrten Ulm–Neu-Ulm?

Ja. Der Verbund DING deckt Ulm und Neu-Ulm ab; Umstieg am ZUP Bahnhof Neu-Ulm. Fahrplan und Tickets über DING bzw. SWU-Kundencenter.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Bus und BahnQuelle: DING; Nahverkehrsverbund

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