Immobilien zum Mieten in Vöhringen - Iller
0 Immobilien werden in Vöhringen - Iller zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Vöhringen - Iller – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Vöhringen - Iller
Wer in Vöhringen - Iller mietet, trifft seit dem 1. Januar 2026 auf die Mietpreisbremse: Die Nettokaltmiete im Neuvertrag darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Bestand gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Die Grundsteuer B mit Hebesatz 300 % (neue Grundsteuer ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz PresseQuelle: Stadt Vöhringen; Hebesatz Grundsteuer B
Welchen Mietspiegel dürfen Sie heranziehen?
Keinen eigenen. Vöhringen veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm 2025 (gültig 12. November 2025 bis 11. November 2027) gilt nur für die beiden Städte, nicht für das übrige Kreisgebiet. Vergleichsmiete und 10-Prozent-Deckel stützen sich hier auf die gesetzlichen Wege des BGB — etwa Vergleichswohnungen oder ein Gutachten, nicht auf Portal-Auswertungen.
Quelle: Stadt Neu-Ulm; Mietspiegel Ulm Neu-UlmQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos
Was zahlen Familien in den städtischen Kitas?
Ab September 2025 bleiben nach dem Landes-Zuschuss (Bundesland-Block) Kindergartenbeiträge von 46 € (vier Stunden) bis 134 € (neun bis zehn Stunden). Die Krippe startet bei 219 €. Geschwisterermäßigung 75 %, ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit — auch wenn die Kinder verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen. Anmeldewochen städtischer Häuser liegen laut Kita-Konzeption im März.
Quelle: Stadt Vöhringen; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Vöhringen; Kita-Anmeldewochen
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Zuständig ist das Landratsamt Neu-Ulm — nicht das Rathaus und nicht die Stadt Neu-Ulm (die nur für das Stadtgebiet Neu-Ulm zuständig ist). Online-Antrag und Termin laufen über das Kreisportal bzw. BayernPortal. Ein Benennungsrecht für Sozialwohnungen der Stufe I gilt laut Kreis nur in Senden und Nersingen, nicht in Vöhringen.
Quelle: Landkreis Neu-Ulm; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Onlineantrag
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Vöhringen - Iller
- Gilt in Vöhringen - Iller die Mietpreisbremse?
- Ist Vöhringen angespannter Wohnungsmarkt?
- Welche Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm stehen auf der Liste?
Ja — seit dem 1. Januar 2026 (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Im Landkreis Neu-Ulm sind nur Neu-Ulm, Senden und Vöhringen gelistet. Bei Neuverträgen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau) richtet das BGB.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Presse
- Welche Kappungsgrenze gilt beim Mieten in Vöhringen - Iller?
- Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
- Gilt die abgesenkte Kappung mit der Mietpreisbremse?
Im Bestand gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — weil Vöhringen in der MiSchuV steht. Die allgemeine 20-Prozent-Grenze gilt hier nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuVQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos
- Gibt es in Vöhringen - Iller einen amtlichen Mietspiegel?
- Gilt der Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm auch hier?
- Woher kommt die Vergleichsmiete?
Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm 2025 (ab 12. November 2025) gilt nur für diese beiden Städte. Für Vöhringen bleiben die BGB-Wege zur Vergleichsmiete maßgeblich.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
- Ist das Rathaus Vöhringen zuständig?
- Gilt in Vöhringen ein Benennungsverfahren?
Für geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den stellt das Landratsamt Neu-Ulm aus (Online-Antrag, gebührenpflichtig). Das Rathaus Vöhringen ist nicht die Bewilligungsstelle. Ein Benennungsrecht für Stufe-I-Wohnungen gilt laut Kreis in Senden und Nersingen, nicht in Vöhringen.
Quelle: Landkreis Neu-Ulm; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Onlineantrag
- Was kosten Kindergarten und Krippe für Mieter-Familien?
- Welche Geschwisterregelung gilt?
- Wohin mit dem Härtefallantrag?
Ab September 2025: Kindergarten nach Landes-Zuschuss 46 € bis 134 € monatlich, Krippe ab 219 €. Geschwister 75 % Ermäßigung, ab dem dritten Kind frei. Anträge auf Kostenübernahme nimmt das Bürgerbüro für das Jugendamt des Landratsamts Neu-Ulm entgegen.
- Wird die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung umgelegt?
- Wie hoch ist der Hebesatz B?
- Was gilt nach der Reform ab 2025?
Die Stadt setzt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) den Hebesatz B auf 300 %. Ob die Steuer in den Betriebskosten landet, hängt vom Mietvertrag ab — fehlt die Umlage, bleibt sie beim Eigentümer. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Stadt Vöhringen; Hebesatz BQuelle: Destatis; Realsteuerhebesätze 2025
- Wie pendeln Mieter ohne Auto nach Ulm?
- Was kostet der Stadtbus?
Mit der Illertalbahn (RS 7 / RE 75) und DING-Bussen. Innerorts gilt der Stadttarif 2,40 € / 1,60 € (Erwachsene/Kinder). Deutschlandticket und DING-Fahrscheine gelten im Verbund; Details auf ding.eu.
- Gibt es Bewohnerparken in Vöhringen - Iller?
- Brauche ich einen Anwohnerparkausweis?
Eine Bewohnerpark-Satzung weist die Stadt in ihrem Ortsrecht nicht aus. Am Bahnhof sind P+R-Plätze laut BEG gebührenfrei. Für den Straßenraum gelten die örtliche Beschilderung und die StVO.
Quelle: Stadt Vöhringen; Satzungen ÜbersichtQuelle: BEG; Parken Bahnhof
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden