Immobilien in Neu-Ulm

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Aktuell haben wir keine Immobilien in Neu-Ulm – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste über Neu-Ulm

Wer in Neu-Ulm mietet oder kauft, trifft vor allem auf zwei feste Rahmen: Seit dem 1. Januar 2026 gelten hier laut bayerischer Mieterschutzverordnung die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) bis zum 31. Dezember 2029. Beim Kauf fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; Mietpreisbremse PresseQuelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer

Wie eng ist Neu-Ulm an Ulm angebunden?

Bus und Bahn bündeln sich am Zentralen Umsteige-Punkt (ZUP) am Bahnhof Neu-Ulm. Der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) deckt Ulm und Neu-Ulm länderübergreifend ab — Alltag und Pendeln laufen oft über die Donau. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Stadt selbst Aufgabenträgerin für den ÖPNV im Stadtgebiet; Beschwerden und Auskünfte bündeln die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU).

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Bus und BahnQuelle: DING; Nahverkehrsverbund

Was zahlen Familien für die Kita?

Eine generelle Beitragsfreiheit gibt es in Neu-Ulm nicht. Für städtische Krippen und Kindergärten gelten ab September 2025 gestaffelte Elternbeiträge nach Buchungszeit. Für Kindergartenkinder verrechnet der Freistaat Bayern einen monatlichen Zuschuss von 100 € (ab dem September nach dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung). Plätze werden seit Mitte Januar 2026 zentral über das Kita-Portal der Stadt vergeben.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Kita GebührenQuelle: Landkreis Neu-Ulm; Kita ZuschussQuelle: Stadt Neu-Ulm; Kita-Portal

Wie läuft die neue Grundsteuer?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell: Maßgeblich sind Grundstücks- und Gebäudeflächen, nicht der Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Ab dem 1. Januar 2025 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B (und A) in Neu-Ulm bei 400 %.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Neu-Ulm; Grundsteuerreform

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Wohnen in Neu-Ulm

  • Welcher ÖPNV-Verbund gilt in Neu-Ulm — und wie komme ich nach Ulm?
  • Was ist der DING in Neu-Ulm?
  • Wo ist der ZUP Bahnhof Neu-Ulm?

Bus und Bahn laufen über den Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) und sind am Zentralen Umsteige-Punkt (ZUP) am Bahnhof Neu-Ulm verknüpft. Viele Linien verbinden Neu-Ulm direkt mit Ulm. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Stadt Aufgabenträgerin für den ÖPNV im Stadtgebiet; Fahrplan und Tarif finden Sie bei DING.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Bus und BahnQuelle: DING; Nahverkehrsverbund

  • Gibt es in Neu-Ulm Kita-Gebühren — und wie hoch sind sie?
  • Ist die Kita in Neu-Ulm beitragsfrei?
  • Was zahlt Bayern als Kita-Zuschuss?

Nein, eine generelle Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ab September 2025 gelten für städtische Krippen und Kindergärten gestaffelte monatliche Elternbeiträge nach Buchungszeit. Für Kindergartenkinder verrechnet der Freistaat einen Zuschuss von 100 € monatlich (ab dem September nach dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung). Seit Mitte Januar 2026 läuft die Platzvergabe zentral über das Kita-Portal der Stadt.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Kita GebührenQuelle: Landkreis Neu-Ulm; Kita ZuschussQuelle: Stadt Neu-Ulm; Kita-Portal

  • Liegt Neu-Ulm in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es einen kommunalen Wärmeplan für Neu-Ulm?
  • Wo finde ich Infos zu Fernwärme Neu-Ulm?

Ja. Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 3. Februar 2026 den Kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt voraussichtliche Wärmenetz-, Prüf- und Dezentrale-Gebiete und bezieht den SWU-Plan für das Fernwärmenetz Neu-Ulm/Senden ein. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Kommunaler Wärmeplan

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis in Neu-Ulm?
  • Brauche ich in der Innenstadt einen Parkausweis?
  • Wie teuer ist Anwohnerparken in Neu-Ulm?

In ausgewiesenen Bewohnerstraßen der Innenstadt benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Die Gebühr beträgt 30 € für bis zu einem Jahr bzw. 60 € für zwei Jahre. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Bewohnerparken

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neu-Ulm?
  • Welche neue Grundsteuer gilt in Neu-Ulm ab 2025?
  • Rechnet Bayern in Neu-Ulm nach Flächenmodell?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. In Bayern zählt das Flächenmodell; der Hebesatz der Stadt Neu-Ulm liegt für Grundsteuer A und B bei je 400 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz.

Quelle: Stadt Neu-Ulm; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Neu-Ulm; Grundsteuerreform

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden