Immobilien zum Kaufen in Neu-Ulm
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Neu-Ulm – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Neu-Ulm
Wer in Neu-Ulm kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — einer der niedrigsten Sätze bundesweit. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten; Maklerprovision nur, wenn vereinbart. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit Kappungsgrenze 15 % (relevant, falls Sie vermieten oder vergleichen).
Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; Mieterschutzverordnung
Was ändert die Grundsteuerreform am laufenden Aufwand?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Bayern rechnet nach dem Flächenmodell (Fläche von Grundstück und Gebäude, kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. In Neu-Ulm liegen Grundsteuer A und B seitdem bei je 400 %.
Quelle: Stadt Neu-Ulm; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Neu-Ulm; Grundsteuer Hebesätze
Was sagt der kommunale Wärmeplan?
Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 3. Februar 2026 den Kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er ordnet das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmenetz-, Prüf- und Dezentrale-Gebiete und bezieht den SWU-Wärmetransformationsplan für das Fernwärmenetz Neu-Ulm/Senden ein. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem; er dient der Orientierung beim Tausch.
Quelle: Stadt Neu-Ulm; Kommunaler Wärmeplan
Welches Grundbuchamt ist zuständig?
Grundbuchangelegenheiten für Neu-Ulm bearbeitet das Amtsgericht Neu-Ulm, Grundbuchamt in der Schützenstraße 60. Auszüge beantragen Sie schriftlich, persönlich oder online mit BayernID — nicht telefonisch, weil das berechtigte Interesse geprüft werden muss.
Quelle: Amtsgericht Neu-Ulm; GrundbuchamtQuelle: Stadt Neu-Ulm; Grundbuchangelegenheiten
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Kaufen in Neu-Ulm
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Neu-Ulm?
- Welchen Grunderwerbsteuer-Satz zahlt man in Bayern?
- Fallen in Neu-Ulm 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an?
Ja. In Bayern — und damit in Neu-Ulm — beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Das Finanzamt setzt sie per Bescheid fest; typischerweise zahlt die Käuferseite laut Vertrag.
- Welche Kaufnebenkosten kommen in Neu-Ulm typischerweise dazu?
- Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich zur Grunderwerbsteuer?
- Muss ich in Bayern Maklerprovision zahlen?
Neben der Grunderwerbsteuer von 3,5 % fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vereinbart ist (Bestellerprinzip bzw. vertragliche Regelung). Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neu-Ulm nach der Reform?
- Gilt in Neu-Ulm das bayerische Flächenmodell?
- Was bedeutet neue Grundsteuer ab 2025 für Eigentümer?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Bayern nutzt das Flächenmodell (kein Verkaufspreis). Der Hebesatz der Stadt Neu-Ulm liegt für Grundsteuer A und B bei je 400 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Neu-Ulm; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Neu-Ulm; Grundsteuerreform
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Neu-Ulm?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch Neu-Ulm?
- Kann ich Grundbuchauszüge in Neu-Ulm online beantragen?
Zuständig ist das Amtsgericht Neu-Ulm, Grundbuchamt Schützenstraße 60. Auszüge beantragen Sie schriftlich, persönlich oder online mit BayernID — nicht telefonisch.
Quelle: Amtsgericht Neu-Ulm; GrundbuchamtQuelle: Stadt Neu-Ulm; Grundbuchangelegenheiten
- Liegt Neu-Ulm in einem Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
- Was bedeutet der Wärmeplan 2026 für Hauskäufer?
- Gibt es SWU-Fernwärme in Neu-Ulm?
Der Kommunale Wärmeplan wurde am 3. Februar 2026 beschlossen und unterscheidet Wärmenetz-, Prüf- und Dezentrale-Gebiete. Das bestehende SWU-Fernwärmenetz Neu-Ulm/Senden ist Teil der Planung. Der Plan verpflichtet Sie nicht zu einem Heizsystem; er hilft bei der Einschätzung künftiger Versorgungsoptionen.
- Was zahlen Familien in Neu-Ulm für Kita-Beiträge?
- Ist Kinderbetreuung in Neu-Ulm beitragsfrei?
Nein, nicht generell. Ab September 2025 gelten gestaffelte Elternbeiträge nach Buchungszeit; der Freistaat Bayern zahlt für Kindergartenkinder 100 € Zuschuss monatlich. Die zentrale Platzvergabe läuft seit Mitte Januar 2026 über das Kita-Portal.
Quelle: Stadt Neu-Ulm; Kita GebührenQuelle: Stadt Neu-Ulm; Kita-Portal
- Lohnt sich Wohnen in Neu-Ulm trotz Pendeln nach Ulm?
- Wie gut ist die ÖPNV-Anbindung Neu-Ulm–Ulm für Käufer?
Viele Haushalte nutzen den länderübergreifenden Alltag: DING-Linien und der ZUP am Bahnhof Neu-Ulm verknüpfen Bus und Bahn mit Ulm. Ob sich die Lage für Sie lohnt, hängt von Arbeitsort und Takt ab — Fahrplanauskunft bei DING.
Quelle: Stadt Neu-Ulm; Bus und BahnQuelle: DING; Nahverkehrsverbund
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden