Immobilien zum Kaufen in Vöhringen - Iller

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Das Wichtigste zum Kaufen in Vöhringen - Iller

Wer in Vöhringen - Iller kauft, kalkuliert mit dem Hebesatz der Grundsteuer B von 300 % (A: 425 %, neue Grundsteuer ab 2025): Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell, die Stadt den Hebesatz. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Beim Mieten gilt hier seit 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse (Anlage MiSchuV: Neu-Ulm, Senden, Vöhringen).

Quelle: Stadt Vöhringen; HebesätzeQuelle: Stadt Vöhringen; HebesatzsatzungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Was gilt für Heizung — kalte Nahwärme und Wärmeplan?

Es gibt eine Satzung Kalte Nahwärme samt Beitrags- und Gebührensatzung (Stand 26. Juni 2024) — Anschluss und Beitrag klären Sie objektbezogen im Rathaus. Den kommunalen Wärmeplan muss die Stadt bis 30. Juni 2028 vorlegen; als Vorarbeit startete im Januar 2026 eine BAFA-geförderte Machbarkeitsstudie (u. a. Abwärme Müllheizkraftwerk Weißenhorn, Großwärmepumpen). Der Plan ist Orientierung, kein Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Vöhringen; Kalte NahwärmeQuelle: Stadt Vöhringen; Wärmeplan Bürgerversammlung

Liegt das Grundstück im festgesetzten Iller-Überschwemmungsgebiet?

Für die Iller sind HQ100-Gebiete unter anderem in den Gemarkungen Illerzell und Vöhringen festgesetzt. Das ist eine von Amts wegen festgestellte Lage, keine Planung. Ob Ihre Flur betroffen ist, prüfen Sie in der Standortauskunft des UmweltAtlas Bayern bzw. in den Detailkarten beim Landratsamt Neu-Ulm (Bahnhofstraße, Zimmer 423).

Quelle: Landkreis Neu-Ulm; Überschwemmungsgebiete IllerQuelle: LfU Bayern; UmweltAtlas Naturgefahren

Wie viele Stellplätze verlangt die Stadt — und welches Grundbuchamt?

Seit der Kommunalisierung zum 1. Oktober 2025 gilt eine eigene Stellplatzsatzung: für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser 1,75 Stellplätze je Wohneinheit; für Ärztehäuser und Praxen 0,5. Grundbücher führt das Amtsgericht Neu-Ulm, Grundbuchamt Schützenstraße 60.

Quelle: Stadt Vöhringen; Stellplatzsatzung BerichtQuelle: Stadt Vöhringen; Stellplatz-OrtsrechtQuelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Neu-Ulm

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Vöhringen - Iller

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Vöhringen - Iller?
  • Welche Grundsteuer B gilt nach der Reform?
  • Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?

Die Stadt nennt aktuell Hebesatz A 425 % und Hebesatz B 300 % (neue Grundsteuer ab 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Details zum Landesmodell stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Stadt Vöhringen; HebesätzeQuelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Bayern

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Vöhringen - Iller?
  • Welche Kaufnebenkosten kommen in Bayern dazu?

Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Zusätzlich kalkulieren Sie Notar, Grundbuch und ggf. Makler nach den bundesweiten Regeln.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Vöhringen - Iller?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?

Zuständig ist das Amtsgericht Neu-Ulm, Grundbuchamt Schützenstraße 60, 89231 Neu-Ulm (Mo–Fr 8–12 Uhr). Notar und Finanzamt steuern die Unbedenklichkeit; das Amt trägt Eigentum und Belastungen ein.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Neu-Ulm

  • Was bedeuten Kalte Nahwärme und der Wärmeplan für Käufer?
  • Gibt es Anschlusszwang?
  • Was untersucht die Machbarkeitsstudie?

Satzung und Beitrags-/Gebührensatzung Kalte Nahwärme datieren vom 26. Juni 2024. Den Wärmeplan muss die Kommune bis 30. Juni 2028 vorlegen; die Machbarkeitsstudie (Start Januar 2026) prüft unter anderem Abwärme aus dem Müllheizkraftwerk Weißenhorn. Ohne gesonderten Anschlussvertrag besteht kein pauschaler Zwang zum Heizungstausch.

Quelle: Stadt Vöhringen; Kalte NahwärmeQuelle: Stadt Vöhringen; Wärmeplan Bericht

  • Wie viele Stellplätze muss ich beim Neubau nachweisen?
  • Was gilt für Einfamilienhäuser ab Oktober 2025?
  • Was gilt für Arztpraxen?

Die Stellplatzsatzung (Kommunalisierung ab 1. Oktober 2025) verlangt für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser 1,75 Stellplätze je Wohneinheit, für Ärztehäuser und Praxen 0,5. Kleinstwohnungen sollen weniger Plätze brauchen. Der Wortlaut steht im Ortsrecht.

Quelle: Stadt Vöhringen; Stellplatzsatzung BerichtQuelle: Stadt Vöhringen; Stellplatz-Ortsrecht

  • Wann muss ich einen Spielplatz nachweisen?
  • Ab wie vielen Wohnungen gilt die Spielplatzsatzung?

Die Spielplatzsatzung (Stadtrat 24. Juli 2025, in Kraft 1. Oktober 2025) verlangt bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen einen Spielplatz: 1,5 m² je 25 m² Wohnfläche, mindestens 50 m². Eine Ablöse ist ausnahmsweise möglich, ohne Rechtsanspruch.

Quelle: Stadt Vöhringen; Spielplatzsatzung

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Vöhringen - Iller?
  • Welcher Gutachterausschuss ist zuständig?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss des Landkreises Neu-Ulm über das Portal bodenrichtwerte.bayern.de. Die Werte sind Zonenmittel, kein Kaufpreis Ihres Grundstücks.

Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft

  • Welche Eigentumsförderung gibt es für Vöhringen - Iller?
  • Wo beantrage ich das Zinsverbilligungsprogramm?

Landesprogramme (BayernLabo / Zinsverbilligung) gelten bayernweit — siehe Bundesland-Block. Bewilligungsstelle ist in der Regel die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Neu-Ulm); Antrag vor Bau- oder Kaufbeginn. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Quelle: BayernLabo; EigenheimfinanzierungQuelle: StMB Bayern; Eigentumsförderung

  • Ist das Kaufgrundstück hochwassergefährdet?
  • Welche Iller-Gemarkungen sind HQ100?

Festgesetzt sind HQ100-Flächen unter anderem in den Gemarkungen Illerzell und Vöhringen. Prüfen Sie die Flur vor dem Kauf im UmweltAtlas und bei Notar/Stadt — im festgesetzten Gebiet gelten Bauverbote nach Wasserhaushaltsgesetz, Ausnahmen nur über das Landratsamt.

Quelle: Landkreis Neu-Ulm; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: LfU Bayern; UmweltAtlas

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