Immobilien zum Mieten in Lichtenstein - Sa.
0 Immobilien werden in Lichtenstein - Sa. zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Lichtenstein - Sa. – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Lichtenstein - Sa.
Beim Mieten in Lichtenstein/Sa. greift keine Mietpreisbremse; Neuvertragsmieten orientieren sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete ohne 10-Prozent-Deckel. Mieterhöhungen im Bestand bleiben bei der gesetzlichen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B der Stadt: 444 % (Destatis 2025).
Quelle: REVOSax Sachsen; MietpreisbremseQuelle: REVOSax Sachsen; KappungsgrenzeQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025Quelle: Stadt Lichtenstein/Sa.; Grundsteuer zahlen
Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein (Berechtigung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung, Ansprechpartner Bildung (Badergasse 17). Der Schein gilt in Sachsen ein Jahr. Ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen erreicht, prüft die Stadt anhand der Unterlagen; landesweite Grenzen stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Lichtenstein/Sa.; Wohnberechtigungsschein
Mietspiegel und Kita-Pauschale
Einen von der Stadt veröffentlichten amtlichen Mietspiegel finden Sie auf den öffentlichen Seiten derzeit nicht. Familien kalkulieren mit der Elternbeitragssatzung ab 1. Januar 2025 (Stadtrat 16. Dezember 2024): Pauschale etwa 285 € / 155 € / 83 € (Krippe 9 Stunden / Kindergarten / Hort, erstes Kind vollständige Familie). Anmeldung über das Elternportal der VG Rund um den Auersberg.
Quelle: Freie Presse; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Stadt Lichtenstein/Sa.; Kita-Portal
Bundesland Sachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,5 %
- Mietpreisbremse: nur Dresden und Leipzig (SächsMPBVO, ab 01.01.2026 bis 30.06.2027)
- Abgesenkte Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren: nur Dresden und Leipzig; sonst gesetzlich 20 %
- Neue Grundsteuer (ab 2025): Bundesmodell mit sächsischen Steuermesszahlen; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Kita-Elternbeitrag: landesweit höchstens 30 % der Betriebskosten (SächsKitaG); kommunale Pauschalen siehe Fließtext
- WBS: landesweite Einkommensgrenzen (SächsEinkGrenzVO); Antrag vor Ort
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
- Bodenrichtwerte online — Quelle: BORIS Sachsen; Bodenrichtwerte
- SAB Familienwohnen — Quelle: SAB; Familienwohnen
- Grunderwerbsteuer Freistaat — Quelle: Freistaat Sachsen; Grunderwerbsteuer
Häufige Fragen zum Mieten in Lichtenstein - Sa.
- Gilt in Lichtenstein/Sa. die Mietpreisbremse?
- Ist Lichtenstein/Sa. angespannter Wohnungsmarkt?
- Deckelung der Neuvertragsmiete vor Ort?
Nein. Die sächsische Mietpreisbremse gilt nur in Dresden und Leipzig (SächsMPBVO). Lichtenstein/Sa. ist nicht genannt. Details siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Lichtenstein/Sa.?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappung auch hier?
Es bleibt bei der gesetzlichen 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Sachsen nur in Dresden und Leipzig (SächsKappGrVO) — siehe Bundesland-Block.
- Gibt es in Lichtenstein/Sa. einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Veröffentlicht die Stadt einen Mietspiegel?
Einen von der Stadt Lichtenstein/Sa. veröffentlichten amtlichen Mietspiegel finden Sie auf den öffentlichen Seiten derzeit nicht. Für Erhöhungen und Neuverträge zählen Vergleichswohnungen und gegebenenfalls Gutachten — keine Portal-Inseratsstatistik.
- Wo beantrage ich in Lichtenstein/Sa. einen Wohnberechtigungsschein?
- Wer ist für den WBS zuständig?
- Wie lange gilt der Schein?
Bei der Stadtverwaltung, Ansprechpartner Bildung (Badergasse 17, Tel. 037204 61151 / 61153). Der Schein gilt in Sachsen ein Jahr. Unterlagenliste und Hinweise stehen auf der Leistungsseite der Stadt.
- Was zahlen Familien in Lichtenstein/Sa. für die Kita?
- Welche Pauschalen gelten ab 2025?
- Wie funktioniert das Elternportal?
Seit 1. Januar 2025 Pauschalbeiträge nach Satzung vom 16. Dezember 2024 (u. a. etwa 285 € / 155 € / 83 € für Krippe 9 Stunden, Kindergarten und Hort, erstes Kind vollständige Familie). Anmeldung über das Elternportal der VG Rund um den Auersberg.
Quelle: Freie Presse; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Lichtenstein/Sa.; Kita-Portal
- Kann die Grundsteuer in Lichtenstein/Sa. auf Mieter umgelegt werden?
- Welcher Hebesatz B gilt 2025?
- Steht die Umlage im Mietvertrag?
Die Stadt weist darauf hin: Bei vermietetem Grundbesitz wird die Grundsteuer in der Regel weiterberechnet, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Hebesatz B der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025): 444 % (Destatis 2025). Kein Rechenbeispiel, kein Marktwert.
Quelle: Stadt Lichtenstein/Sa.; Grundsteuer UmlageQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025
- Wie komme ich ohne Auto zur Arbeit in der Region?
- Fährt die RB92 nach Glauchau?
- Gilt der VMS-Tarif?
Ja — RB 92 der City-Bahn Chemnitz (Stollberg–St. Egidien–Glauchau) mit Halt Lichtenstein (Sachs) und Hartensteiner Straße; VMS-Tarif, Buslinien ergänzen.
- Gibt es Grundschulen in Wohnortnähe?
- Welche Grundschulen nennt die Stadt?
- Gibt es eine Schule in Rödlitz?
Ja. Drei Grundschulen, darunter die Grundschule Rödlitz im Ortsteil; plus Oberschule, Gymnasium und berufliches Schulzentrum. Übersicht auf der Stadtseite.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden