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Immobilien zum Kaufen in Lilienthal
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...alle anzeigenDas Wichtigste zum Kaufen in Lilienthal
Wer in Lilienthal kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung (meist den Kaufpreis). Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2025 die Mietpreisbremse inklusive Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten oder selbst noch mieten.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung
Welche laufenden Kosten setzt die Gemeinde bei der Grundsteuer?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell — Fläche und Lage, kein Verkaufspreis. Das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck setzt den Messbetrag fest; die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Aktuell: Grundsteuer B 590 %, Grundsteuer A 480 % (seit 1. Januar 2025). Den Zahlbetrag enthält der Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Quelle: Gemeinde Lilienthal; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gemeinde Lilienthal; Hebesatz-Beschluss
Was sagt der Wärmeplan zu Heizung und Netz?
Der kommunale Wärmeplan wurde am 19. August 2025 vorgestellt (Erstellung mit Stadtwerken Osterholz und EWE Netz). Die Karte unterscheidet Wärmenetzgebiete, Prüfgebiete und dezentrale Lagen — ohne Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem. Für den Großteil der Gemeinde bleiben individuelle Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund; bestehende Netze (u. a. Schoofmoor, Diakonie-Umfeld) und Prüfgebiete sind Orientierung für Sanierung und Anschlussbereitschaft.
Quelle: Gemeinde Lilienthal; Wärmeplanung
Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
Zuständig für Lilienthal ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck (Klosterplatz 1). Die Eigentumsumschreibung setzt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer voraus; Ihr Notar steuert den elektronischen Antrag.
Quelle: Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck; GrundbuchamtQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Lilienthal
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Lilienthal?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Niedersachsen?
- Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Für Grundstücke in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises), seit dem 1. Januar 2014. Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch?
- Zahlt der Käufer die Maklercourtage?
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit Kauf
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Lilienthal?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Liegt das Grundbuch in Bremen?
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck (Klosterplatz 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck); die Gemarkung Lilienthal gehört zum Gerichtsbezirk. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch. Privatpersonen beantragen Auszüge beim Gericht und müssen ein berechtigtes Interesse darlegen.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lilienthal?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
- Unterscheiden sich Grundsteuer A und B?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Aktuell: Grundsteuer B 590 %, Grundsteuer A 480 % (seit 1. Januar 2025).
Quelle: Gemeinde Lilienthal; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gemeinde Lilienthal; Grundsteuerreform
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Lilienthal?
- Was ist BORIS.NI?
- Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; für Niedersachsen sind sie kostenfrei über BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
- Liegt Lilienthal in einem (geplanten) Fernwärme- oder Wärmeplan-Gebiet?
- Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
- Was bedeuten Prüfgebiete im Wärmeplan?
Der kommunale Wärmeplan (vorgestellt am 19. August 2025) kartiert Wärmenetzgebiete, Prüfgebiete und dezentrale Lagen. Er verpflichtet Eigentümer nicht zu einem bestimmten Heizsystem. Bestehende Netze und Prüfgebiete (u. a. rund um Schoofmoor) sind Orientierung — ob ein Ausbau kommt, hängt von Wirtschaftlichkeit und Anschlussbereitschaft ab.
- Gibt es in Lilienthal Kita-Gebühren — relevant beim Familienkauf?
- Ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
- Wann darf ich mein Kind anmelden?
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Krippe, Hort, längere Zeiten und Verpflegung bleiben kostenpflichtig. Plätze vergibt die Gemeinde bei hoher Nachfrage nur an Kinder mit Wohnsitz in Lilienthal — Anmeldung erst nach Geburt und mit gesichertem Umzug (z. B. Kaufvertrag).
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Käufer, die nach Bremen pendeln?
- Gibt es eine Straßenbahn bis Lilienthal?
- Wie lange dauert die Fahrt nach Bremen?
Die Straßenbahnlinien 4 und 4S fahren von Lilienthal-Falkenberg in die Bremer Innenstadt; Busse 630 und 670 ergänzen den Stundentakt. Der Landkreis nennt Fahrzeiten von etwa 30 Minuten nach Bremen — ein Plus für die Lageentscheidung ohne täglichen Autostau.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden