Immobilien zum Mieten in Lilienthal
0 Immobilien werden in Lilienthal zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Lilienthal – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Lilienthal
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Lilienthal die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In laufenden Verträgen begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz LilienthalQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse?
Die Bremse greift nicht für Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird, und nicht für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Liegt die Vormiete höher als die gebremste Miete, darf bis zur Vormiete vereinbart werden. Die Gebietsbestimmung läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Land Niedersachsen; Mietpreisbremse Ausnahmen
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — Nachweis für den Zugang zu öffentlich geförderten Sozialwohnungen — beantragen Sie bei der zuständigen Wohnungsbehörde; Formulare stellt die Gemeinde Lilienthal bereit. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Gebühren liegen laut Serviceangaben zwischen 18 und 40 €.
Quelle: Gemeinde Lilienthal; Wohnberechtigungsschein
Was zahlen Familien für Kita — und wie pendeln Mieter?
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung ist die Betreuung in Kita und Kindertagespflege in Niedersachsen für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung, Krippe, Hort und längere Zeiten bleiben kostenpflichtig. Plätze vergibt die Gemeinde bei hoher Nachfrage nur an Kinder mit Wohnsitz in Lilienthal. Für den Arbeitsweg nach Bremen nutzen viele die Straßenbahn 4/4S ab Falkenberg sowie die Buslinien 630 und 670 im VBN.
Quelle: Gemeinde Lilienthal; Kita-BeiträgeQuelle: Landkreis Osterholz; Pendeln Bremen
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Lilienthal
- Gilt in Lilienthal die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
- Seit wann gilt der Mieterschutz hier?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Lilienthal die Mietpreisbremse nach der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Bei Wiedervermietung darf die neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Gebietsbestimmung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Lilienthal?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Wie stark darf die Miete im Bestand steigen?
In Lilienthal gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 15 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die Regelung gilt parallel zur Mietpreisbremse bis Ende 2029.
- Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse in Lilienthal?
- Gilt die Bremse auch für Neubau?
- Was ist mit der Vormiete?
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird, und nicht für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. War die Vormiete höher als die gebremste Miete, darf bis zur Vormiete vereinbart werden.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Lilienthal?
- Wo gibt es den Wohnberechtigungsschein?
- Was kostet der WBS-Antrag?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für den Bezug öffentlich geförderter Sozialwohnungen, wenn Sie die Einkommensgrenzen einhalten. Formulare und Antragswege finden Sie bei der Gemeinde Lilienthal; der Schein gilt in der Regel ein Jahr und weist keine konkrete Wohnung zu. Die Gebühr liegt zwischen 18 und 40 €.
- Gibt es in Lilienthal Kita-Gebühren für Mieterfamilien?
- Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
- Können auswärtige Kinder einen Platz bekommen?
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Krippe, Hort, längere Zeiten und Verpflegung bleiben kostenpflichtig. Bei hoher Nachfrage nimmt die Gemeinde nur Anmeldungen für Kinder mit Wohnsitz in Lilienthal an — erst nach Geburt und mit gesichertem Umzug.
- Wie pendeln Mieterinnen und Mieter nach Bremen?
- Reichen Straßenbahn und Bus ohne Auto?
- Welcher Tarif gilt für den Arbeitsweg?
Viele nutzen die Straßenbahn 4/4S ab Falkenberg oder die Buslinien 630 und 670 im VBN; Fahrzeiten nach Bremen liegen laut Landkreis bei etwa 30 Minuten. Tickets und Umstiege funktionieren verbundweit — Details liefert der VBN-FahrPlaner.
- Ist die Grundsteuer für Mieter relevant?
- Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- Welcher Hebesatz gilt in Lilienthal?
Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer an die Gemeinde. Ob sie über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt wird, hängt vom Mietvertrag ab. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Lilienthal für Grundsteuer B der Hebesatz 590 % (neue Grundsteuer, niedersächsisches Flächen-Lage-Modell).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden