Immobilien zum Kaufen in Löwenberger Land

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Das Wichtigste zum Kaufen in Löwenberger Land

Alle Grundbücher im Gemeindegebiet führt das Amtsgericht Zehdenick, Grundbuchamt, Friedrich-Ebert-Platz 9, 16792 Zehdenick — nicht das Amtsgericht Oranienburg. Die Gemeinde nennt das Gericht ausdrücklich als zuständige Stelle für Auszüge. Katasterauszüge (Lage, Größe, Nutzungsart) holen Sie bei der Katasterbehörde Oranienburg, Rungestraße 20. Bodenrichtwerte stehen kostenfrei im Portal BORIS Brandenburg; die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sitzt ebenfalls in Oranienburg. Beim Notartermin brauchen Sie den aktuellen Grundbuchstand aus Zehdenick.

Quelle: Gemeinde Löwenberger Land; GrundstücksangelegenheitenQuelle: Amtsgericht Zehdenick; KontaktQuelle: Land Brandenburg; Bodenrichtwerte BORIS

Welchen Hebesatz zahlt wer nach dem Kauf?

Die laufende Grundsteuer nach dem Kauf richtet sich nach Messbetrag und Hebesatz. Für 2026 setzt die Gemeinde unverändert 400 v. H. Grundsteuer B und 650 v. H. Grundsteuer A fest (Hebesatzsatzung vom 8. März 2023, öffentliche Festsetzung vom 1. Dezember 2025). Der Messbetrag kommt vom Finanzamt nach dem Bundesmodell ab 2025. Ein Kauf ändert die Steuerpflicht; dann kommt ein neuer Bescheid, die öffentliche Festsetzung allein reicht nicht.

Quelle: Gemeinde Löwenberger Land; Grundsteuer 2026

Wärmeplan der Gemeinde bis Mitte 2028

Die Gemeinden Brandenburgs sind planungsverantwortliche Stellen. Löwenberger Land muss einen kommunalen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 vorlegen — wie alle Kommunen unter 100.000 Einwohnern. Weil zum Stichtag 1. Januar 2024 weniger als 10.000 Menschen gemeldet waren, darf die Gemeinde das vereinfachte Verfahren nach der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung nutzen oder sich mit Nachbargemeinden zusammentun. Ein fertiger, im Internet veröffentlichter Wärmeplan der Gemeinde lag bei der Recherche nicht vor. Der Plan zeigt später, wo Netze oder Einzelheizungen vorgesehen sind; er ersetzt nicht das Gebäudeenergiegesetz und zwingt nicht sofort zum Heizungstausch. Eine städtebauliche Stellungnahme der Gemeinde brauchen Sie außerdem, wenn Sie Landesförderung der ILB beantragen.

Quelle: Land Brandenburg; WärmeplanungsverordnungQuelle: MIL Brandenburg; Wärmeplan-Frist

Lage am Gewässer vor dem Kauf prüfen

Durch das Gemeindegebiet zieht die Schnelle Havel; Teile der Gemarkungen — unter anderem Falkenthal — liegen im Naturschutzgebiet „Schnelle Havel“. Ob ein konkretes Flurstück in einem förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder in einer Hochwassergefahrenfläche (HQ10, HQ100, Extrem) liegt, sehen Sie in der Auskunftsplattform Wasser und in den Karten des Landesamtes für Umwelt. Die Karten wurden zum 22. Dezember 2025 aktualisiert. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten Baubeschränkungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Fragen Sie den Notar nach der Gewässerlage und lassen Sie die Adresse in der Karte suchen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

Quelle: MLEUV Brandenburg; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: LfU Brandenburg; Hochwasserkarten

Bundesland Brandenburg:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietbegrenzV
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Löwenberger Land

  • Welches Grundbuchamt ist für Löwenberger Land zuständig?
  • Führt Oranienburg das Grundbuch?
  • Wo bestelle ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Amtsgericht Zehdenick, Grundbuchamt, Friedrich-Ebert-Platz 9, 16792 Zehdenick, Telefon 03307 4667-0. Die Gemeinde bestätigt: alle Flurstücke der Gemeinde liegen dort, nicht beim Amtsgericht Oranienburg. Auszüge schriftlich beantragen; E-Mail ist für Rechtssachen nicht zugelassen. Sprechzeiten des Gerichts: Dienstag 9–12 und 13–17 Uhr, Mittwoch und Freitag 9–12 Uhr.

Quelle: Gemeinde Löwenberger Land; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Zehdenick; Kontakt

  • Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer B?
  • Ändert sich der Satz 2026?
  • Was gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen?

Für 2026 bleiben die Hebesätze: Grundsteuer B 400 v. H., Grundsteuer A 650 v. H. (Satzungsstand 8. März 2023, Festsetzung 1. Dezember 2025). Der Messbetrag kommt vom Finanzamt nach dem Bundesmodell. Nach einem Eigentumswechsel ergeht ein neuer Bescheid.

Quelle: Gemeinde Löwenberger Land; Grundsteuer 2026

  • Gibt es schon einen Wärmeplan für das Gemeindegebiet?
  • Bis wann muss der Plan fertig sein?
  • Darf die Gemeinde das vereinfachte Verfahren nutzen?

Ein veröffentlichter Wärmeplan der Gemeinde lag nicht vor. Die gesetzliche Frist ist der 30. Juni 2028. Unter 10.000 Einwohnern zum 1. Januar 2024 ist das vereinfachte Verfahren zulässig. Der Plan ist eine kommunale Strategie, kein sofortiger Tauschzwang für Ihre Heizung.

Quelle: Land Brandenburg; Wärmeplanungsverordnung

  • Liegt mein Grundstück im Überschwemmungsgebiet?
  • Wie prüfe ich Hochwasser an der Schnellen Havel?
  • Wo sind die aktuellen Gefahrenkarten?

Das prüfen Sie flurstückgenau in der Auskunftsplattform Wasser (Adress- oder Flurstücksuche) und in den Hochwassergefahrenkarten des LfU. Die Karten sind zum 22. Dezember 2025 aktualisiert. Teile der Gemeinde liegen am Naturschutzgebiet Schnelle Havel; das ist nicht automatisch ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet. In HQ100-Überschwemmungsgebieten gelten Baubeschränkungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz.

Quelle: MLEUV Brandenburg; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: LfU Brandenburg; Hochwasserkarten

  • Kann ich Landesförderung der ILB für ein Haus hier nutzen?
  • Gilt die WohneigentumförderR auch außerhalb von Innenstädten?
  • Wer schreibt die städtebauliche Stellungnahme?

Die Richtlinie 2026 der ILB fördert selbst genutztes Wohneigentum. Neubau und Ersterwerb sind vor allem in innerstädtischen Kulissen und bestimmten Bebauungsplänen vorgesehen. Außerhalb dieser Kulissen bleiben Um- und Ausbau bereits selbst genutzter Häuser sowie die nachhaltige Modernisierung förderfähig. Die Gemeinde schreibt die städtebauliche Stellungnahme (Anlage 1). Antrag und Bewilligung laufen über die ILB; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Quelle: Land Brandenburg; WohneigentumförderRQuelle: ILB; Wohneigentumsförderung

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
  • Gibt es einen eigenen Satz der Gemeinde?

Beim Grundstückskauf in Löwenberger Land fällt die brandenburgische Grunderwerbsteuer von 6,5 % an. Die Gemeinde legt keinen eigenen Satz fest. Notar- und Grundbuchkosten kommen hinzu; den aktuellen Grundbuchstand holt das Amtsgericht Zehdenick.

Quelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer

  • Wo bekomme ich Kataster und Bodenrichtwert?
  • Sitzt der Gutachterausschuss in Zehdenick?
  • Ist BORIS kostenfrei?

Katasterauszüge erteilt die Katasterbehörde Oranienburg, Rungestraße 20, Telefon 03301 601-5558. Der Gutachterausschuss hat dort seine Geschäftsstelle. Amtliche Bodenrichtwerte lesen Sie kostenfrei in BORIS Brandenburg und können sie dort ausdrucken.

Quelle: Gemeinde Löwenberger Land; KatasterQuelle: Land Brandenburg; BORIS

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