Wohnen im Neubauprojekt: Die perfekte OG - Eigentumswohnung mit Balkon in Bernkastel-Kues - Wehlen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Morbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt Morbach den Hebesatz der Grundsteuer B für 2026 auf 465 %; Grundsteuer A bleibt 345 %. Die kommunale Wohnraum- und Modernisierungsförderung ist für 2026 ausgeschöpft. Kaufnebenkosten des Landes stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Morbach; Hebesätze 2026Quelle: Gemeinde Morbach; Förderung ausgeschöpft
Das Finanzamt Wittlich setzt den Messbetrag nach neuem Recht; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Die Jahressteuer steht im Bescheid — sie ist kein aktueller Verkaufspreis. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Gemeinde Morbach; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Serviceportal RLP; Finanzamt Wittlich
Das Grundbuchamt sitzt beim Amtsgericht Bernkastel-Kues (Gerichtsbezirk umfasst die Einheitsgemeinde Morbach). Einen Auszug erhalten Eigentümer und Berechtigte; bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht. Die Grunderwerbsteuer (Satz im Bundesland-Block) setzt das Finanzamt Trier als Zentralamt für den Bezirk Wittlich.
Quelle: Amtsgericht Bernkastel-Kues; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Bernkastel-Kues; GrundbuchamtQuelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer Zentralamt
Die Gemeinde verdoppelte 2026 den Höchstzuschuss der Wohnraumförderung auf 15.000 Euro; neue Anträge werden wegen ausgeschöpfter Mittel abgelehnt, eine Neuauflage ist für 2027 angekündigt. Die kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen (Vorstellung 14. April 2026 in der Baldenauhalle) und begründet keinen Anschlusszwang. Bodenrichtwerte holen Sie über BORIS.RLP (Link im Bundesland-Block).
Quelle: Gemeinde Morbach; Bauabteilung FörderungQuelle: Gemeinde Morbach; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Es gilt der landesweite Satz — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung: in Rheinland-Pfalz 5 % der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis). Die Gemeinde erhebt keinen eigenen Aufschlag. Zuständig für die Festsetzung ist das Finanzamt Trier (Grunderwerbsteuer-Zentralamt für den Bezirk Wittlich).
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B 2026 bei 465 %, der der Grundsteuer A bei 345 %. Das Finanzamt Wittlich setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Das Landesmodell ist wertabhängig und kein aktueller Verkaufspreis — Details im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Morbach; Hebesätze 2026Quelle: Serviceportal RLP; Finanzamt Wittlich
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bernkastel-Kues (Gerichtsbezirk inklusive Einheitsgemeinde Morbach). Einen Auszug erhalten Eigentümer und Berechtigte dort; ein bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht. Unbeglaubigter Ausdruck: 10 Euro, beglaubigt: 20 Euro (Stand der Gerichtsseite).
Quelle: Amtsgericht Bernkastel-Kues; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Bernkastel-Kues; Grundbuchamt
Öffentliche Bodenrichtwerte liefert BORIS.RLP der Gutachterausschüsse — siehe Bundesland-Block. Der Wert ist eine zonale Orientierung, kein vereinbarter Kaufpreis.
Die Gemeinde fördert Sanierung, Umnutzung älterer Gebäude und Abbruch plus Neubau. 2026 lag der Höchstzuschuss bei 15.000 Euro; die Mittel sind ausgeschöpft, neue Anträge werden abgelehnt. Für 2027 soll erneut ein Programm erarbeitet werden. Kein Rechtsanspruch. Landesförderung (ISB): siehe Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Morbach; WohnraumförderungQuelle: Gemeinde Morbach; Bauabteilung Förderung 2026
Die kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen (Vorstellung 14. April 2026 in der Baldenauhalle) mit Bestandsanalyse und möglichen Versorgungsgebieten. Die Planung ist unverbindlich und begründet keinen Anschlusszwang.
Landesweit: ISB-Wohnraumförderung für selbst genutztes Eigentum mit Einkommensgrenzen — siehe Bundesland-Block. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, klären Sie bei der ISB. Die kommunale Förderung (siehe oben) ist ein eigenes Programm und 2026 ausgeschöpft.
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind in Rheinland-Pfalz landesweit vorgesehen — Kurzüberblick im Bundesland-Block. Ob und in welcher Höhe Ihr Grundstück betroffen ist, klären Sie vor dem Kauf bei der Gemeindekasse, nicht pauschal über den Ortsnamen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden