Immobilien in Neustadt a.d.Donau

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Das Wichtigste über Neustadt a.d.Donau

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) setzt Neustadt a.d.Donau Hebesatz A und B auf je 260 v. H. (Hebesatzsatzung, Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse: Die Stadt steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung (ab 1. Januar 2026); im Bestand bleibt die allgemeine Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; HebesatzsatzungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Welche Tickets gelten am Bahnhof Neustadt (Donau)?

Der Bahnhof Neustadt (Donau) liegt an der Donautalbahn (Bahnhofsplatz 3). Seit dem 1. Januar 2026 gilt auf der Schiene zwischen Sinzing und Neustadt a. d. Donau kein RVV-Tarif mehr — die Stadt ist der Endpunkt dieser früheren Tarifausweitung. Züge fahren weiter; Fahrkarten laufen über DB-Tarife bzw. das Deutschlandticket. Regionalbusse im RVV bleiben nutzbar; ab März 2026 ist das Deutschlandticket auch über die VLK-Mobilitäts-App des Landkreises Kelheim erhältlich.

Quelle: Landkreis Kelheim; RVV SchienentarifQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Neustadt (Donau)

Welche Grundstücke liegen im Donau-HQ100?

Für Abschnitte der Donau im Stadtgebiet ist ein amtliches Überschwemmungsgebiet (Bemessung HQ100) festgesetzt, gemeinsam mit Kelheim, Saal a. d. Donau und Bad Abbach. Übersichts- und Detailkarten liegen beim Landratsamt Kelheim und im Rathaus aus. Vor Kauf oder bei Heizöllagerung lohnt der Abgleich mit diesen Karten.

Quelle: Landkreis Kelheim; Überschwemmungsgebiet Donau

Was kostet der städtische Kindergarten?

Elternbeiträge sind nach Buchungszeit gestaffelt. Im Kindergarten (ohne Wald- und Naturkindergarten) liegen sie ab 1. September 2026 zwischen 103 € und 176 € monatlich; Wald- und Naturkindergarten sind in derselben Spanne teurer. Anmeldung über das Bürgerservice-Portal; im Januar eine Info-Messe im Bürgersaal.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Kita-Anmeldung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Neustadt a.d.Donau

  • Gilt am Bahnhof Neustadt (Donau) noch der RVV-Tarif?
  • Kann ich mit RVV-Ticket in den Zug nach Regensburg?
  • Was ändert sich auf der Donautalbahn ab 2026?

Auf der Schiene zwischen Sinzing und Neustadt a. d. Donau entfällt der RVV-Tarif seit dem 1. Januar 2026; Neustadt ist der Endpunkt dieser früheren Ausweitung. Züge fahren weiter; Tickets laufen über DB-Tarife oder das Deutschlandticket. In den Regionalbussen des RVV bleibt der Verbundtarif nutzbar. Ab März 2026 ist das Deutschlandticket auch in der VLK-Mobilitäts-App des Landkreises Kelheim erhältlich.

Quelle: Landkreis Kelheim; RVV Schienentarif

  • Hat Neustadt a.d.Donau einen Bahnhof?
  • Wie heißt die Station offiziell?
  • Wohin pendelt man von hier per Bahn?

Ja. Der Bahnhof Neustadt (Donau) liegt am Bahnhofsplatz 3 an der Donautalbahn. Fahrpläne stehen bei der Deutschen Bahn; nächstgelegene große Knoten sind u. a. Ingolstadt Hbf und Regensburg Hbf.

Quelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Neustadt (Donau)

  • Wie hoch sind die städtischen Kita-Gebühren?
  • Was kostet der Kindergarten ab September 2026?
  • Sind Wald- und Naturkindergarten teurer?

Ja, es werden Gebühren erhoben. Im Kindergarten (ohne Wald- und Naturkindergarten) liegen sie ab 1. September 2026 zwischen 103 € und 176 € monatlich je nach Buchungszeit; Wald- und Naturkindergarten sind in derselben Spanne höher angesetzt. Der landesweite Beitragszuschuss wird angerechnet (siehe Bundesland-Block).

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Kita-Gebührensatzung

  • Wie melde ich mein Kind für die Kita an?
  • Gibt es eine zentrale Anmeldung?
  • Wann ist die Eltern-Info-Messe?

Die Anmeldung läuft ganzjährig über das Bürgerservice-Portal der Stadt. Für einen Start im September gilt als Anmeldezeitraum Januar/Februar desselben Jahres. Im Januar findet im Bürgersaal eine Info-Messe statt, bei der Einrichtungen vorgestellt werden.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Kita-Anmeldung

  • Liegt Neustadt a.d.Donau im Donau-Überschwemmungsgebiet?
  • Gibt es ein festgesetztes HQ100?
  • Wo sehe ich die Hochwasser-Karten?

Für die Donau im Stadtgebiet ist ein amtliches Überschwemmungsgebiet (HQ100) festgesetzt. Detailkarten liegen beim Landratsamt Kelheim und im Rathaus aus; nicht jedes Grundstück ist betroffen.

Quelle: Landkreis Kelheim; Überschwemmungsgebiet Donau

  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung?
  • Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
  • Wann wurde der Wärmeplan beschlossen?

Ja. Die Stadt hat die Planung im Juli 2026 fertiggestellt und der Stadtrat hat sie beschlossen (Förderkennzeichen 67K29010Q). Der Plan zeigt mögliche Netze, dezentrale Lösungen und Prüfgebiete — ohne Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Wärmeplanung

  • Zu welchem Landkreis gehört Neustadt a.d.Donau?
  • Wo sitzt das Landratsamt?
  • Welche Kreisbehörde ist zuständig?

Die Stadt liegt im Landkreis Kelheim (Niederbayern). Viele Wohn-, Umwelt- und Förderanliegen erledigen Sie beim Landratsamt in Kelheim (Donaupark).

Quelle: Landkreis Kelheim; Bürgerservice

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden