Immobilien zum Mieten in Neustadt a.d.Donau

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Neustadt a.d.Donau – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Neustadt a.d.Donau

Neustadt a.d.Donau steht nicht auf der Liste der bayerischen Mieterschutzverordnung (ab 01.01.2026): Es gibt keine Mietpreisbremse. Mieterhöhungen im Bestand dürfen in drei Jahren höchstens 20 % betragen, soweit die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt gibt es nicht. Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B: 260 v. H.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Hebesatzsatzung

Wer stellt den Wohnberechtigungsschein aus?

Zuständig ist das Landratsamt Kelheim (Wohnungsbauförderung, Donaupark 12). Öffentlich geförderte Sozialwohnungen dürfen nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Gebühr für die Erteilung beträgt 15 €; Anträge und Formulare liegen beim Kreis bereit.

Quelle: Landkreis Kelheim; Wohnberechtigungsschein

Was kostet der städtische Kindergarten ab September 2026?

Die Stadt staffelt Gebühren nach Buchungszeit (Satzung vom 21.07.2025). Im Kindergarten (ohne Wald- und Naturkindergarten) liegen die monatlichen Beträge ab 1. September 2026 zwischen 103 € (4–5 Stunden) und 176 € (8–9 Stunden). Wald- und Naturkindergarten sind in derselben Buchungsspanne teurer. Gebühren gelten für 12 Monate; Anmeldung über das Bürgerservice-Portal, im Januar eine Info-Messe im Bürgersaal.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Kita-Anmeldung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Neustadt a.d.Donau

  • Gilt in Neustadt a.d.Donau die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete gedeckelt werden?
  • Steht die Stadt in der MiSchuV?

Nein. Neustadt a.d.Donau ist in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung (ab 01.01.2026) nicht aufgeführt. Im Landkreis Kelheim gilt die Bremse derzeit nur in Mainburg. Landesrahmen siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Es gilt die allgemeine Grenze: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze greift nur in MiSchuV-Gemeinden — Neustadt a.d.Donau gehört nicht dazu.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz

  • Gibt es in Neustadt a.d.Donau einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Qualifizierter Mietspiegel der Stadt?

Ein von der Stadt veröffentlichter amtlicher oder qualifizierter Mietspiegel ist nicht bekannt. Portal-„Mietspiegel“ ersetzen das nicht. Für Vergleichsmieten bleiben u. a. Vergleichswohnungen oder Gutachten üblich.

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer erteilt den WBS für Neustadt a.d.Donau?
  • Was kostet der WBS beim Landratsamt?

Beim Landratsamt Kelheim (Wohnungsbauförderung, Donaupark 12). Die Gebühr für die Erteilung beträgt 15 €. Formulare liegen beim Kreis bereit.

Quelle: Landkreis Kelheim; Wohnberechtigungsschein

  • Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?
  • Hebesatz B in den Nebenkosten?
  • Welche Höhe hat Hebesatz B nach der Reform?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die Stadt setzt Hebesatz B für die neue Grundsteuer (ab 2025) auf 260 v. H. (Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre). Ohne vertragliche Regelung bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Hebesatzsatzung

  • Was zahlen Mieter-Familien für Kindergartenplätze?
  • Elternbeiträge städtische Kitas 2026?
  • Waldkindergarten teurer als Regel-Kita?

Ab 1. September 2026 liegen städtische Kindergartengebühren (ohne Wald- und Naturkindergarten) zwischen 103 € und 176 € monatlich je nach Buchungszeit. Wald- und Naturkindergarten kosten in derselben Buchungsspanne mehr. Gebühren für 12 Monate; Anmeldung über das Bürgerservice-Portal.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; Kita-Gebührensatzung

  • Lohnt sich Pendeln per Bahn trotz RVV-Ende auf der Schiene?
  • RVV-Ticket Zug Neustadt (Donau)?
  • Deutschlandticket für Pendler?

Das Zugangebot bleibt; nur der RVV-Tarif auf der Schiene Sinzing–Neustadt a. d. Donau entfällt seit 01.01.2026. Viele Pendlerinnen und Pendler nutzen das Deutschlandticket oder DB-Angebote; Busse im RVV sind davon nicht betroffen.

Quelle: Landkreis Kelheim; RVV Schienentarif

  • Wo finde ich Sozialwohnungen vor Ort?
  • Wer vergibt geförderte Mietwohnungen?
  • Brauche ich für Sozialwohnungen einen WBS?

Geförderte Wohnungen dürfen nur an Berechtigte mit Wohnberechtigungsschein bzw. nach Benennung durch die zuständige Stelle überlassen werden. Anträge und Vermieterlisten führt das Landratsamt Kelheim; die Stadt verweist auf denselben Kreisweg.

Quelle: Stadt Neustadt a.d.Donau; WBS Beantragung

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