Immobilien zum Mieten in Oldenburg (Oldenburg)
0 Immobilien werden in Oldenburg (Oldenburg) zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Oldenburg (Oldenburg) – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Oldenburg (Oldenburg)
Oldenburg (Oldenburg) steht unter der Mietpreisbremse: Seit dem 1. Januar 2025 darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (bis 31. Dezember 2029). Beim späteren Kauf fielen in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer an.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Wo prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Der qualifizierte Mietspiegel Oldenburg 2025 (Fortschreibung) gilt seit dem 11. Oktober 2025. Im Serviceportal finden Sie Broschüre, Dokumentation und einen Online-Rechner — Grundlage für Mietpreisbremse und Mieterhöhungen im Bestand. Neubau nach dem 1. Oktober 2014 und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung sind von der Bremse ausgenommen.
Quelle: Stadt Oldenburg; Mietspiegel 2025
Wann hilft ein Wohnberechtigungsschein?
Für geförderte Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Stadt Oldenburg stellt ihn aus (Gültigkeit ein Jahr, in Niedersachsen nutzbar); er ist keine Wohnungszuweisung. Antrag online, per E-Mail oder persönlich beim Fachdienst Wohnen.
Quelle: Stadt Oldenburg; Wohnberechtigungsschein
Was kostet Bewohnerparken ohne eigenen Stellplatz?
In sieben Parkrechtzonen berechtigt der Bewohnerparkausweis zum Parken ohne Parkschein. Die Jahresgebühr beträgt 200 € (9 Monate 150 €, 6 Monate 100 €, 3 Monate 50 €); Voraussetzung u. a. Hauptwohnsitz in der Zone und keine private Stellfläche. Pro Person nur ein Ausweis — kein Anspruch auf einen freien Platz.
Häufige Fragen zum Mieten in Oldenburg (Oldenburg)
- Gilt in Oldenburg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
- Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Oldenburg?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Mietpreisbremse: Die Miete bei Wiedervermietung darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Gebietsbestimmung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen u. a. Neubau nach dem 1. Oktober 2014 und erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Oldenburg?
- Um wie viel darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
- Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?
Es gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB). Die Regelung ist an die Niedersächsische Mieterschutzverordnung gebunden und gilt bis zum 31. Dezember 2029.
- Gibt es in Oldenburg einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Ist der Mietspiegel Oldenburg qualifiziert?
- Wo ist der Online-Rechner zum Mietspiegel?
Ja. Der qualifizierte Mietspiegel Oldenburg 2025 (Fortschreibung) gilt seit dem 11. Oktober 2025. Broschüre, Dokumentation und Online-Rechner stehen im Serviceportal der Stadt bereit.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Oldenburg?
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Wie lange gilt der WBS in Niedersachsen?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung. Die Stadt Oldenburg stellt ihn aus (Gültigkeit ein Jahr, in Niedersachsen nutzbar); er ist keine Wohnungszuweisung. Antrag online, per E-Mail an wohnberechtigungsschein@stadt-oldenburg.de oder persönlich.
- Was kostet Anwohnerparken in Oldenburg — und brauche ich einen Ausweis?
- Wie teuer ist der Bewohnerparkausweis?
- Für welche Zonen gilt Bewohnerparken?
In sieben Parkrechtzonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie ohne Parkschein dauerparken wollen. Die Gebühr beträgt für 12 Monate 200 € (9 Monate 150 €, 6 Monate 100 €, 3 Monate 50 €). Voraussetzungen u. a. Hauptwohnsitz in der Zone und keine private Stellfläche; kein Anspruch auf einen freien Platz.
- Ist die Grundsteuer in Oldenburg umlagefähig auf Mieter?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
- Betrifft mich als Mieter der Hebesatz B?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Hebesatz B der Stadt liegt bei 539 % (Flächen-Lage-Modell). Ohne Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.
- Was gilt bei Kita-Beiträgen für Mieter-Familien in Oldenburg?
- Ist die Kita ab drei Jahren beitragsfrei?
- Bleibt Verpflegung kostenpflichtig?
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung entfallen Elternbeiträge in geförderten Einrichtungen — in Oldenburg auch über acht Stunden täglich; Kindertagespflege ab dem dritten Geburtstag ebenfalls beitragsfrei. Verpflegung bleibt kostenpflichtig.
- Wie komme ich als Mieter im Alltag mit dem ÖPNV voran?
- Gilt VBN für den Stadtbus?
- Ist Samstagsfahren kostenlos?
Ja im VBN-Tarif; Stadtbusse betreibt die VWG. Seit dem 4. Januar 2025 fahren Sie samstags in Preisstufe I (Oldenburg) ohne Ticket. Für Fahrten darüber hinaus oder nach Bremen brauchen Sie weiterhin ein gültiges Ticket bzw. das Deutschlandticket.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden