Immobilien zum Mieten in Hatten

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Das Wichtigste zum Mieten in Hatten

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Hatten die Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In laufenden Verträgen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Im selben Landkreis fehlen diese Regeln etwa in Großenkneten.

Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz Gebietsliste

Wann taucht der Hebesatz in Ihrer Nebenkostenabrechnung auf?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten für Grundsteuer A und B jeweils 272 % (Haushaltssatzung 2026). Vermieter dürfen die Steuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer.

Quelle: Gemeinde Hatten; Haushaltssatzung 2026Quelle: Gemeinde Hatten; Grundsteuerreform

Kita-Platz: Anmeldeschluss 1. Dezember

Die Anmeldung läuft über das Elternportal der Gemeinde. Für das Kita-Jahr ab 1. August gilt Anmeldeschluss am 1. Dezember des Vorjahres. Kindergartenbeiträge sind landesweit geregelt (Bundesland-Block); für kommunale Krippen gelten eigene Beitragsrichtlinien. Nicht-kommunale Träger nennen ihre Sätze selbst.

Quelle: Gemeinde Hatten; KinderbetreuungQuelle: Gemeinde Hatten; Kita-Elternportal

Wohnberechtigungsschein: nicht im Rathaus Kirchhatten

Für öffentlich geförderte Mietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein). Zuständig ist die Wohnraumförderstelle des Landkreises Oldenburg — nicht ein eigenes Wohnungsamt der Gemeinde.

Quelle: Landkreis Oldenburg; Wohnraumförderung

Bundesland Niedersachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: Flächen-Lage-Modell (landesweit); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Kita-Beitragsfreiheit: Kindergarten ab 3. Geburtstag bis Einschulung, bis 8 Std./Tag (Verpflegung extra)
  • NBank-Eigentumsförderung — Antrag über die Wohnraumförderstelle des Landkreises

Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:

Häufige Fragen zum Mieten in Hatten

  • Gilt in Hatten die Mietpreisbremse?
  • Wie hoch darf die Neuvertragsmiete sein?
  • Bis wann gilt die Gebietskulisse?

Ja. Hatten gehört zu den 57 niedersächsischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Gebietsbestimmung ist bis Ende 2029 verlängert. Ausnahmen (etwa umfassend modernisierter Wohnraum) richten sich nach Bundesrecht.

Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz Verlängerung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Hatten bei Mieterhöhungen?
  • Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?

Die abgesenkte Grenze: höchstens 15 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — nicht die allgemeine 20- %-Grenze. Das folgt aus derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse.

Quelle: Land Niedersachsen; GVBl. Mieterschutz

  • Gibt es in Hatten einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Ein eigener amtlicher Mietspiegel der Gemeinde Hatten ist öffentlich nicht ausgewiesen. Für Vergleichsmieten und Erhöhungen bleiben die allgemeinen BGB-Wege (unter anderem drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten) — ohne Portal-Preislisten.

  • Wo beantrage ich in Hatten einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den B-Schein aus?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?

Ja — für öffentlich geförderte Mietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein). Zuständig ist der Landkreis Oldenburg (Wohnraumförderstelle), nicht das Rathaus Kirchhatten allein.

Quelle: Landkreis Oldenburg; Wohnraumförderung

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
  • Welcher Hebesatz steckt in den Nebenkosten?

Die Gemeinde setzt nach der Reform (ab 2025) den Hebesatz für Grundsteuer A und B auf 272 %. Umlage über die Betriebskosten ist nur zulässig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, trägt der Eigentümer die Steuer.

Quelle: Gemeinde Hatten; Haushaltssatzung 2026

  • Was kostet die Krippe in Hatten — und ist der Kindergarten frei?
  • Wo stelle ich die Kita-Vormerkung?
  • Bis wann ist Anmeldeschluss?

Kindergarten bis acht Stunden ist landesweit beitragsfrei (Bundesland-Block). Kommunale Krippen bleiben gebührenpflichtig; die Höhe steht in den Beitragsrichtlinien der Gemeinde. Nicht-kommunale Träger setzen eigene Sätze. Vormerkung über das Elternportal; Anmeldeschluss 1. Dezember für das Kita-Jahr ab 1. August.

Quelle: Gemeinde Hatten; KinderbetreuungQuelle: Gemeinde Hatten; Kita-Elternportal

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Oldenburg?
  • Liegt der Bahnhof in Kirchhatten oder in Sandkrug?

Der Halt liegt in Sandkrug, nicht in Kirchhatten. Die RE 18 fährt ohne Umsteigen nach Oldenburg Hbf. Tarif: VBN. Aus Kirchhatten bringen Busse (unter anderem Linie 277) zum Bahnhof.

Quelle: Gemeinde Hatten; Bus und BahnQuelle: NordWestBahn; RE 18

  • Unterscheidet sich der Mieterschutz von Großenkneten?
  • Gilt in Sandkrug dasselbe wie in Kirchhatten?

Ja. Hatten (beide Ortsteile) steht auf der Mieterschutz-Liste, Großenkneten nicht. Innerhalb der Gemeinde Hatten gilt dieselbe Kulisse — nicht nach Ortsteil getrennt.

Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz Gebietsliste

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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