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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wardenburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Mieten in Wardenburg gilt keine Mietpreisbremse und keine abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen in drei Jahren bis zu 20 % betragen. Kaufinteressierte zahlen parallel 5 % Grunderwerbsteuer in Niedersachsen — für Mieter relevant, wenn sie später kaufen wollen.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Für gebundenen Wohnraum (Sozialwohnung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — er bestätigt, dass Ihr Haushaltseinkommen die Fördergrenzen einhält. In Wardenburg beantragen Sie ihn bei der Gemeinde; Formulare und Einkommensnachweise sind Pflicht. Die Entscheidungsgebühr liegt laut Gemeindeseite zwischen 18 und 40 €.
Quelle: Gemeinde Wardenburg; Wohnberechtigungsschein
Kindergartenkinder ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung sind in Niedersachsen bis acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Für Krippe und Hort gelten die lokalen Elternbeiträge der Gemeinde — die aktuelle Gebührensatzung und Anmeldung finden Sie auf der Kita-Seite der Gemeinde.
Quelle: NI-VORIS; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Gemeinde Wardenburg; Kindertagesstätten
Viele Haushalte arbeiten in Oldenburg. Von der ZUH Wardenburg fahren die Linien 280 und 320 in den VBN nach Oldenburg ZOB/Hauptbahnhof; Tickets und Fahrplanauskunft laufen über den Verbund. Ohne Auto lohnt ein Blick auf Haltestelle und Takt vor der Wohnungswahl.
Nein. Die Niedersächsische Mieterschutzverordnung listet 57 Kommunen mit Mietpreisbremse — Wardenburg gehört nicht dazu. Bei Neuvermietung greift hier also nicht die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete aus der Bremse. Ausnahmen und bundeseinheitliche Regeln (z. B. bei Indexmiete) bleiben unberührt.
In Wardenburg gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — nicht die in der NMiSchuV abgesenkte 15 %-Grenze, die nur in den gelisteten Kommunen greift. Erhöhungen müssen die Voraussetzungen des BGB erfüllen (u. a. Vergleichsmiete, Form).
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung. In Wardenburg stellen Sie den Antrag bei der Gemeinde; Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder und Ausweis gehören dazu. Die Gebühr für die Entscheidung liegt laut Gemeindeseite zwischen 18 und 40 €.
Auf den öffentlichen Seiten der Gemeinde ist kein eigener Mietspiegel ausgewiesen. Ohne Mietspiegel stützen sich Vergleichsmiete und Mieterhöhungen auf andere zulässige Begründungsmittel nach BGB (z. B. Gutachten, Vergleichswohnungen). Prüfen Sie im Einzelfall Vertrag und Begründung — das ist keine Rechtsberatung.
Kindergartenbetreuung ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist in Niedersachsen bis acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Krippe und Hort regelt die Gebührensatzung der Gemeinde. Anmeldung und Sätze: Kita-Seiten der Gemeinde Wardenburg.
Quelle: NI-VORIS; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Gemeinde Wardenburg; Kindertagesstätten
Viele Haushalte pendeln in die Nachbarstadt. Von der ZUH fahren die Linien 280 und 320 nach Oldenburg ZOB/Hauptbahnhof Süd (VBN, VWG/VOL). Ob sich die Lage lohnt, hängt von Ihrem Arbeitsweg, Takt und Ticket ab — prüfen Sie Fahrplan und Haltestelle nahe der Wohnung vor Vertragsabschluss.
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Wardenburg betragen die Hebesätze für Grundsteuer A und B je 248 % (ab 01.01.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag (niedersächsisches Flächen-Lage-Modell), die Gemeinde den Hebesatz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden