Immobilien zum Mieten in Oldenburg in Holstein

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Das Wichtigste zum Mieten in Oldenburg in Holstein

Wer in Oldenburg in Holstein eine Wohnung mietet, bleibt bei der allgemeinen Kappungsgrenze. Im laufenden Vertrag darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land SH; KappVO Begründung

Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt seit dem 1. Mai 2024 für höchstens fünf Jahre in 62 Gemeinden, jeweils im ganzen Gemeindegebiet. Heiligenhafen, Neustadt in Holstein, Fehmarn und Grömitz stehen auf der Liste. Oldenburg in Holstein steht nicht darauf.

Quelle: Land SH; KappVO GemeindenQuelle: Land SH; Kappungsgrenzenverordnung

Eine Mietpreisbremse für den Neuabschluss gibt es hier nicht. Sie würde die Miete bei der Wiedervermietung nahe an der ortsüblichen Vergleichsmiete binden. Diese Landesverordnung ist aufgehoben. Modernisierung und geänderte Betriebskosten fallen auch bei der Kappungsgrenze aus der 20-Prozent-Rechnung heraus.

Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Lage

Vergleichsmiete ohne städtischen Mietspiegel

Die Stadt veröffentlicht keinen Mietspiegel. Eine gesetzliche Pflicht, einen zu erstellen, gilt für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Das Statistikamt Nord führt Oldenburg in Holstein darunter. Für eine Erhöhung im Bestand bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete der Maßstab. Ohne Spiegel müssen Vermieter und Mieter diese Miete anders belegen. Einen qualifizierten Mietspiegel mit Vermutungswirkung gibt es vor Ort nicht.

Quelle: Gesetze im Internet; Mietspiegel § 558cQuelle: Statistikamt Nord; Einwohner Oldenburg in Holstein

Wohnberechtigungsschein im Rathaus

Einen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie für eine geförderte Wohnung, oft Sozialwohnung genannt. Den allgemeinen Schein stellt die amtsfreie Gemeinde aus, in der Sie wohnen. Das ist hier die Stadt Oldenburg in Holstein. Das Rathaus liegt am Markt 1. Der Schein weist die Berechtigung nach. Eine Wohnung bekommen Sie damit nicht automatisch. Die Stadt führt im Adressverzeichnis die Oldenburger Wohnungsunternehmen eG, kurz OWU, Schuhstraße 31. Dort fragen Sie nach freien Wohnungen der Genossenschaft.

Quelle: Land SH; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Rathaus Markt 1Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; OWU Verzeichnis

Wärmenetz, Heizung und Stellplatz

Vor dem Einzug lohnt die Frage, ob das Haus an einem der zwei bestehenden Wärmenetze liegt. Der Wärmeplan vom 29. September 2025 sieht Nachverdichtung vor. Wo kein Netz wirtschaftlich ist, bleiben einzelne Heizungen, im Zielbild vor allem Wärmepumpen. Eine sofortige Austauschpflicht für Mieter steht darin nicht. Bis 2040 soll die Wärme treibhausgasneutral sein. Einen eigenen Stellplatz ersetzen die gebührenpflichtigen Plätze am Markt und am Schauenburger Platz nur stundenweise. Die Parkgebührenverordnung gilt seit dem 1. August 2025. Am Markt sind zwei Stunden, am Schauenburger Platz drei Stunden die Obergrenze. Zur Arbeit nach Lübeck oder Fehmarn nutzen Sie die Buslinie X85 am Bahnhofsvorplatz, täglich im Stundentakt.

Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; ParkgebührenQuelle: NAH.SH; Linie X85

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen zum Mieten in Oldenburg in Holstein

  • Gilt in Oldenburg in Holstein die Mietpreisbremse?
  • Mietpreisbremse Ostholstein
  • Deckel bei Neuvermietung
  • Wiedervermietung Miete begrenzen

Nein. Eine Mietpreisbremse für neue Mietverträge gibt es in Oldenburg in Holstein nicht. Sie würde die Miete bei einer Wiedervermietung nahe an der ortsüblichen Vergleichsmiete halten. Eine solche Landesverordnung gilt in Schleswig-Holstein nicht. Im laufenden Vertrag zählt die Kappungsgrenze.

Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Lage

  • Sind Mieterhöhungen auf 15 oder 20 Prozent begrenzt?
  • Kappungsgrenze Oldenburg in Holstein
  • Mieterhöhung in drei Jahren
  • Steht die Stadt in der Kappungsgrenzenverordnung?

Hier bleiben 20 Prozent in drei Jahren. Die Miete darf nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt seit dem 1. Mai 2024 in 62 Gemeinden, für höchstens fünf Jahre und im ganzen Gemeindegebiet. Oldenburg in Holstein steht nicht auf der Liste. Heiligenhafen, Neustadt in Holstein, Fehmarn und Grömitz stehen darauf. Modernisierung und geänderte Betriebskosten zählen nicht in diese Prozentgrenze.

Quelle: Land SH; KappVO BegründungQuelle: Land SH; Kappungsgrenzenverordnung

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
  • Qualifizierter Mietspiegel Oldenburg in Holstein
  • Ortsübliche Vergleichsmiete ohne Spiegel
  • Wo finde ich die Vergleichsmiete?

Die Stadt veröffentlicht keinen Mietspiegel. Erstellen müssen ihn Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Das Statistikamt Nord führt Oldenburg in Holstein darunter. Einen qualifizierten Spiegel mit Vermutungswirkung gibt es damit nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss im Erhöhungsverfahren anders belegt werden.

Quelle: Gesetze im Internet; Mietspiegel § 558cQuelle: Statistikamt Nord; Einwohner Oldenburg in Holstein

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • WBS Oldenburg in Holstein
  • Sozialwohnung Berechtigung
  • Wohnungsamt Rathaus Markt

Den allgemeinen Wohnberechtigungsschein stellt die amtsfreie Gemeinde aus, in der Sie wohnen. Das ist die Stadt Oldenburg in Holstein, Rathaus am Markt 1. Sie brauchen den Schein für eine geförderte Wohnung. Er weist die Berechtigung nach. Eine Wohnung ist damit noch nicht zugesagt.

Quelle: Land SH; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Rathaus Markt 1

  • Wo finde ich Genossenschaftswohnungen?
  • OWU Oldenburg in Holstein
  • Wohnungsgenossenschaft Schuhstraße
  • Geförderte Wohnung suchen

Die Stadt führt die Oldenburger Wohnungsunternehmen eG im Adressverzeichnis. Die OWU sitzt in der Schuhstraße 31. Dort fragen Sie nach freien Wohnungen. Für eine geförderte Wohnung brauchen Sie zusätzlich den Wohnberechtigungsschein der Stadt.

Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; OWU VerzeichnisQuelle: Land SH; Wohnberechtigungsschein

  • Was gilt, wenn die Wohnung keinen Stellplatz hat?
  • Parken ohne Garage
  • Stundenparken Innenstadt
  • Parkkarte sechs Monate

Einen flächendeckenden Bewohnerparkausweis gibt es nicht. Ohne eigenen Stellplatz bleiben der Markt und der Schauenburger Platz. Am Markt sind zwei Stunden die Obergrenze, am Schauenburger Platz drei Stunden. Eine Karte für sechs Monate kostet 80 Euro und gilt nur für diese Höchstdauer, zusammen mit der Parkscheibe. Die Regelung läuft seit dem 1. August 2025.

Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Parkgebühren

  • Liegt meine Mietwohnung an einem Wärmenetz?
  • Fernwärme für Mieter
  • Heizungstausch Pflicht?
  • Wärmeplan 2025

Das hängt vom Haus ab. Zwei Wärmenetze bestehen bereits. Der Plan vom 29. September 2025 sieht Nachverdichtung vor, keinen Anschluss für jede Straße. Außerhalb dieser Lagen bleiben einzelne Heizungen, im Zielbild vor allem Wärmepumpen. Mieter müssen die Heizung deshalb nicht sofort tauschen. Fragen Sie den Vermieter, welches Netz oder welche Heizung das Gebäude nutzt. Zieljahr der treibhausgasneutralen Wärme ist 2040.

Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan Bericht

  • Wer ermäßigt den Kita-Beitrag für Familien?
  • Sozialstaffel Kreis Ostholstein
  • Kita-Gebühr beantragen
  • Elternbeitrag über drei Jahre

Den Antrag auf Ermäßigung stellen Sie beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Kindertagesbetreuung. Für den Betreuungsort Oldenburg in Holstein ist dieser Fachdienst zuständig. Formulare gibt es im Bürgerbüro der Stadt. Für Kinder über drei Jahren nennt die Stadt einen Deckel von 5,66 Euro je Betreuungsstunde in der Woche. Ob eine Ermäßigung greift, hängt vom Einkommen und von Geschwisterkindern ab.

Quelle: Kreis Ostholstein; Kita-ErmäßigungQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Kita-Beiträge

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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