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Wer in Oldenburg in Holstein nach Lübeck oder Fehmarn will, fährt mit der Buslinie X85. Am Bahnhof Oldenburg (Holst) halten keine Reisezüge. Seit dem 31. August 2022 ersetzen die Busse die Regionalbahn zwischen Lübeck und Puttgarden. Der Ersatz bleibt, bis die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung in Betrieb geht. Die Linie fährt täglich im Stundentakt. Nach Lübeck sind es etwa 66 Minuten, der Zug brauchte früher 61. Die Haltestelle liegt auf dem Bahnhofsvorplatz. Nach Heiligenhafen gibt es Anschluss an die Buslinie 580.
Quelle: NAH.SH; Expressbus X85Quelle: Bahnhof.de; Bahnhof Oldenburg (Holst)Quelle: Bahnhof.de; SEV-Plan Oldenburg
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29. September 2025 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Zwei Wärmenetze gibt es bereits. Der veröffentlichte Bericht setzt auf Nachverdichtung und einen begrenzten Ausbau. In den übrigen Lagen reichen die Wärmedichten für ein neues Netz nicht. Dort sind vor allem einzelne Wärmepumpen vorgesehen. Eine Pflicht, die Heizung sofort zu tauschen, folgt aus dem Beschluss nicht. Zieljahr für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ist 2040. Gas ist in diesem Zielbild nicht mehr vorgesehen.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan Bericht
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag fest. Die Stadt setzt den Hebesatz. Daraus ergibt sich die Jahressteuer. Für 2026 gelten dieselben Sätze wie seit dem 1. Januar 2025. Bei der Grundsteuer B liegen Wohngrundstücke bei 432 Prozent und Nichtwohngrundstücke bei 821 Prozent. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer A, gilt 365 Prozent. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Sätze am 11. Dezember 2025 mit der Haushaltssatzung 2026 erneut festgesetzt. Bekannt gemacht wurde die Satzung am 30. Januar 2026.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Haushaltssatzung 2026Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Hebesatzsatzung 2025
Eine Mietpreisbremse für neue Mietverträge gibt es in Oldenburg in Holstein nicht. Sie würde die Miete bei einer Wiedervermietung nahe an der ortsüblichen Vergleichsmiete halten. Im bestehenden Vertrag gilt die allgemeine Kappungsgrenze. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt seit dem 1. Mai 2024 in 62 Gemeinden, für höchstens fünf Jahre und jeweils im ganzen Gemeindegebiet. Oldenburg in Holstein steht in der Begründung des Innenministeriums nicht auf dieser Liste. Heiligenhafen, Neustadt in Holstein, Fehmarn und Grömitz stehen darauf. Erhöhungen nach einer Modernisierung und geänderte Betriebskosten fallen nicht unter diese Grenze.
Quelle: Land SH; KappVO BegründungQuelle: Land SH; KappungsgrenzenverordnungQuelle: BBSR; Mietpreisbremse Lage
Einen Bewohnerparkausweis für das ganze Stadtgebiet gibt es nicht. Gebührenpflichtig sind der Markt mit höchstens zwei Stunden und der Schauenburger Platz mit höchstens drei Stunden. Das gilt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr. Ein Parkschein kostet bis 30 Minuten 1 Euro, bis 60 Minuten 2 Euro, bis 120 Minuten 3 Euro und bis 180 Minuten 4 Euro. Eine Parkkarte für sechs Monate kostet 80 Euro und gilt mit Parkscheibe nur für die jeweilige Höchstparkdauer. Erlaubt sind Automat, digitaler Parkschein und diese Karte. Elektroautos laden auf den gekennzeichneten Flächen am Schauenburger Platz bis zu vier Stunden gebührenfrei, mit ausgelegter Parkscheibe. Die Verordnung gilt seit dem 1. August 2025.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Parkgebührenverordnung
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
Am Bahnhof Oldenburg (Holst) halten keine Reisezüge. Seit dem 31. August 2022 fährt die Buslinie X85 zwischen Lübeck und Puttgarden. Sie bleibt, bis die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung fertig ist. Der Takt ist täglich stündlich. Nach Lübeck brauchen die Busse etwa 66 Minuten. Die Haltestelle liegt auf dem Bahnhofsvorplatz. Nach Heiligenhafen gibt es Anschluss an die Linie 580.
Quelle: NAH.SH; Expressbus X85Quelle: Bahnhof.de; SEV-Plan Oldenburg
Einen Bewohnerparkausweis für das ganze Stadtgebiet gibt es nicht. Gebühren fallen am Markt an, höchstens zwei Stunden, und am Schauenburger Platz, höchstens drei Stunden. Zeiten: montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags 8 bis 14 Uhr. Der Schein kostet bis 30 Minuten 1 Euro, bis 60 Minuten 2 Euro, bis 120 Minuten 3 Euro und bis 180 Minuten 4 Euro. Sechs Monate kosten 80 Euro, zusammen mit der Parkscheibe. Die Verordnung gilt seit dem 1. August 2025.
Die Stadt verweist auf den landesweiten Deckel je Betreuungsstunde. Für Kinder über drei Jahren nennt sie höchstens 5,66 Euro pro Woche und Betreuungsstunde. Eine Ermäßigung des Regelbeitrags beantragen Sie beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Kindertagesbetreuung. Formulare liegen auch im Bürgerbüro der Stadt. Die Höhe hängt von Betreuungsumfang und Einrichtung ab. Verpflegung kann zusätzlich anfallen.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Kita-BeiträgeQuelle: Kreis Ostholstein; Kita-Ermäßigung
Ja. Die Stadt übernimmt auf Antrag den Elternbeitrag für das zweitälteste Kind zur Hälfte und ab dem drittältesten Kind ganz. Das gilt unabhängig vom Einkommen. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld ist der Beitrag nicht zuzumuten. Liegt das Einkommen darüber, wird so ermäßigt, dass mindestens die Hälfte des Einkommens über der Grenze bleibt. Das Mittagessen bleibt unberührt. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt. Die Satzung gilt rückwirkend ab dem 1. August 2026.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Wärmeplan am 29. September 2025 beschlossen. Zwei Wärmenetze gibt es schon. Geplant sind Nachverdichtung und ein begrenzter Ausbau. In den übrigen Lagen reichen die Wärmedichten für ein Netz nicht. Dort sind einzelne Heizungen vorgesehen, im Zielbild vor allem Wärmepumpen. Eine Pflicht, sofort zu tauschen, steht im Beschluss nicht. Zieljahr für treibhausgasneutrale Wärme ist 2040.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan Bericht
Ja. Die Erschließung am Kremsdorfer Weg hat mit den Straßenbauarbeiten begonnen. Die Stadt rechnet mit rund 120 Wohneinheiten. Geplant sind ein Hospiz, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser und einzelne Einfamilienhäuser. Das Quartier entsteht zusammen mit einem privaten Vorhabenträger.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wohnquartier Kremsdorfer Weg
Die konkrete Lage prüfen Sie in den Karten des Landes. Schleswig-Holstein stellt Gefahren- und Risikokarten für Hochwasser an Küste und im Binnenland bereit. Ein einzelnes Grundstück kann anders liegen als die Nachbarstraße. Für Kauf und Versicherung zählt die Adresse in der Karte.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden