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In Neuss werden aktuell 1 Eigentumswohnung zum Kaufen angeboten. Aktuell sind 4 Anbieter in Neuss und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv. Stand: 28.06.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
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Wer von Neuss nach Düsseldorf pendelt, braucht seit dem 1. Juni 2026 im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in der Regel ein Ticket der Preisstufe B. Die zweite Stufe der Tarifreform hat den bisherigen 2-Waben-Tarif und die Waben abgeschafft. Innerhalb des Tarifgebiets Neuss bleibt Preisstufe A, verbundweit gilt C. Vom Hauptbahnhof und weiteren Halten verbinden die S-Bahn-Linien S 8, S 11 und S 28 sowie Regionalzüge mit Düsseldorf; die Stadtbahn U 75 hängt Neuss an das Düsseldorfer Netz.
Quelle: VRR; TarifreformQuelle: VRR; Liniennetzpläne
Die Stadtwerke Neuss bedienen das Stadtnetz mit Bus; die Rheinbahn fährt Stadtbahn und einzelne Linien über die Stadtgrenze. Das Deutschlandticket bleibt parallel gültig. Für Gelegenheitsfahrten ohne Tarifkenntnis bietet der Verbund den Luftlinien-Tarif eezy.nrw. Ticketvorschläge und Takte prüfen Sie in der VRR-Auskunft oder der Fahrplanauskunft der Stadtwerke.
Quelle: Stadtwerke Neuss; Fahrplan
In ausgewiesenen Gebieten brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieterin oder Mieter, mit Erstwohnsitz in der jeweiligen Zone. Zone A (Innenstadt) kostet 10 € pro Monat. Zone B (Dreikönigenviertel) läuft seit dem 1. November 2025 als einjährige Testphase und kostet 12 € für ein Jahr. Der Rat hatte die Testphase am 16. Mai 2025 beschlossen. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.
Ohne Ausweis gilt in Zone B werktags zwischen 7 und 19 Uhr eine Höchstparkdauer von zwei Stunden mit Parkscheibe. Über die Fortführung entscheidet der Rat voraussichtlich im November 2026; zuvor stellt die Stadt die Evaluation in einer Bürgerversammlung am 1. Oktober 2026 vor. Antrag online oder beim Amt für Verkehrsangelegenheiten, Rheinstraße 18.
Quelle: Stadt Neuss; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Neuss; Parkzone B StartQuelle: Stadt Neuss; Parkzone B Evaluation
Der Rat hat am 4. Juli 2025 die Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung beschlossen — rund ein Jahr vor der gesetzlichen Frist 30. Juni 2026 für Großstädte. Herzstück ist eine Zonierungskarte: Sie zeigt, wo eher ein zentrales Wärmenetz oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund stehen. Zieljahre sind die Klimaneutralität der Stadt bis 2035 und das Bundesziel 2045. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang; konkrete Netzausbauten folgen erst nach Machbarkeitsprüfungen.
Quelle: Stadt Neuss; Wärmeplanung
Ja — weil Neuss in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW) steht, nicht weil das Land die Bremse flächendeckend anordnet. Seit dem 1. März 2025 darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; die Bremse läuft bis zum 31. Dezember 2029. Im Bestand gilt die abgesenkte Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren bis zum 28. Februar 2030. Orientierung liefert der einfache Mietspiegel Neuss (Stand 1. Januar 2026, Haus & Grund Neuss und Mieterverein Düsseldorf).
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Mieterverein Düsseldorf; Mietspiegel Neuss 2026
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Neuss liegt im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Seit dem 1. Juni 2026 gilt innerhalb des Tarifgebiets Neuss Preisstufe A, für Fahrten ins benachbarte Tarifgebiet Düsseldorf in der Regel Preisstufe B. Die S-Bahn-Linien S 8, S 11 und S 28 sowie die Stadtbahn U 75 verbinden beide Städte. Das Deutschlandticket bleibt parallel gültig; Ticketvorschläge prüfen Sie in der VRR-Auskunft.
In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Zone A (Innenstadt) kostet 10 € pro Monat; Zone B (Dreikönigenviertel, Testphase ab 1. November 2025) 12 € für ein Jahr. Voraussetzung ist der Erstwohnsitz in der jeweiligen Zone. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.
Quelle: Stadt Neuss; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Neuss; Parkzone B Start
Die Testphase läuft seit dem 1. November 2025 ein Jahr. Die Stadt stellt die Evaluation am 1. Oktober 2026 in einer Bürgerversammlung im Rathaus vor. Über die Fortführung entscheidet der Rat voraussichtlich im November 2026. Rückmeldungen nimmt das Amt für Verkehrslenkung entgegen (verkehrslenkung@stadt.neuss.de).
Ja. Der Rat hat am 4. Juli 2025 die Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung beschlossen — vor der gesetzlichen Frist 30. Juni 2026. Die Zonierungskarte zeigt, welche Lagen sich eher für zentrale Netze oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen eignen. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang.
Ja. Elternbeiträge richten sich nach Jahreseinkommen, Alter des Kindes und Betreuungsumfang; die Stadt erhebt sie einheitlich für kommunale und freie Träger. Ab dem Kalendermonat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, entfällt die Beitragspflicht. Geschwisterregel: Wird gleichzeitig mehr als ein Kind betreut, fällt nur der höchste Beitrag an — und wenn ein Kind bereits beitragsfrei ist, entfallen auch die Beiträge für gleichzeitig betreute Geschwister.
Die Versorgung ist ortsteilweise unterschiedlich ausgebaut. Vor dem Umzug prüfen Sie den konkreten Standort im Breitbandatlas / Gigabit-Grundbuch des Bundes — dort sehen Sie verfügbare Technologien und ungefähre Bandbreiten.
Am Rhein und an der Erft bestehen ausgewiesene Hochwasserrisikogebiete. Ob Ihre Adresse betroffen sein kann, prüfen Sie in den Hochwassergefahrenkarten NRW bzw. über die Infoseite der Stadt. Starkregen und urbane Überflutungen sind in diesen Flusskarten nicht abgebildet.
Quelle: Stadt Neuss; HochwasserschutzQuelle: Flussgebiete NRW; Hochwasserkarten
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden