Immobilien zum Mieten in Neuss

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Das Wichtigste zum Mieten in Neuss

Seit dem 1. März 2025 steht Neuss in der Anlage der Mieterschutzverordnung Nordrhein-Westfalen (MietSchVO NRW). Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt nach der Verordnung bis zum 31. Dezember 2029. Das ist keine landesweite Regel: Nur die ausdrücklich genannten Gemeinden sind erfasst — Neuss gehört dazu, Jüchen im selben Rhein-Kreis nicht.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung. Ob Ihre Wohnung unter die Bremse fällt, hängt vom Vertrag und vom Gebäude ab — die Verordnung ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Quelle: Land NRW; Mietpreisbremse

Was kostet Parken ohne eigenen Stellplatz?

In Bewohnerparkzonen beantragen Sie auch als Mieterin oder Mieter einen Ausweis, wenn Sie mit Erstwohnsitz in der Zone gemeldet sind. Zone A (Innenstadt) kostet 10 € pro Monat. Zone B (Dreikönigenviertel, Testphase seit 1. November 2025) kostet 12 € für ein Jahr. Ohne Ausweis gilt in Zone B werktags zwischen 7 und 19 Uhr eine Höchstparkdauer von zwei Stunden mit Parkscheibe. Ein freier Platz vor der Haustür ist nicht garantiert. Antrag online oder in der Rheinstraße 18.

Quelle: Stadt Neuss; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Neuss; Parkzone B Start

Wie prüfen Sie Vergleichsmiete, Kappung und Umwandlung?

Orientierung liefert der einfache Mietspiegel Neuss (Stand 1. Januar 2026, Haus & Grund Neuss und Mieterverein Düsseldorf). Er hilft zu prüfen, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält, und kann bei Erhöhungen nach § 558 BGB herangezogen werden. Die Tabellenwerte sind Richtwerte, keine Festpreise.

Quelle: Mieterverein Düsseldorf; Mietspiegel Neuss 2026Quelle: Haus und Grund Neuss; Mietspiegel 2026

Im laufenden Vertrag begrenzt die abgesenkte Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren — statt der bundesweiten 20 %. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die Kappungsregel gilt bis zum 28. Februar 2030. Nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf gilt in Neuss eine Kündigungssperrfrist von acht Jahren (gesetzlicher Regelfall: drei Jahre). In dieser Zeit darf die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer in der Regel nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Die Achtjahresfrist gilt für Umwandlung und Veräußerung ab dem 1. März 2025.

Quelle: RECHT.NRW.DE; Kappung und SperrfristQuelle: Land NRW; Kündigungssperrfrist

Wann lohnt ein Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. In Neuss stellt ihn das Sozialamt (Wohnungsangelegenheiten, Promenadenstraße 43–45) aus; der Schein gilt zwölf Monate und nur in Nordrhein-Westfalen. Die Gebühr liegt bei bis zu 20 €. Die Stadt vermittelt die Wohnung nicht zentral — mit dem Schein bewerben Sie sich bei Anbietern. Die Grundsteuer B (Hebesatz 800 % für 2026, neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Neuss; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Neuss; Hebesatz 2026

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Neuss

  • Gilt in Neuss die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
  • Bis wann läuft die Mietpreisbremse in Neuss?

Ja — weil Neuss in der Anlage der MietSchVO NRW steht, nicht weil die Bremse landesweit gilt. Seit dem 1. März 2025 darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen betreffen unter anderem Neubau und bestimmte umfassend modernisierte Wohnungen.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Neuss?
  • Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Neuss 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Neuss gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt der bundesweiten 20 %), bis die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist. Die Regelung gilt bis zum 28. Februar 2030.

Quelle: RECHT.NRW.DE; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Neuss einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Welcher Mietspiegel gilt 2026?
  • Wer gibt den Mietspiegel Neuss heraus?

Ja. Für nicht preisgebundenen Wohnraum gibt es den einfachen Mietspiegel Neuss (Stand 1. Januar 2026), herausgegeben von Haus & Grund Neuss und dem Mieterverein Düsseldorf. Er dient als Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und kann bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB herangezogen werden.

Quelle: Mieterverein Düsseldorf; Mietspiegel Neuss 2026Quelle: Haus und Grund Neuss; Mietspiegel 2026

  • Wie lange gilt die Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung?
  • Schützt Neuss vor Eigenbedarf nach Wohnungsumwandlung?
  • Gilt in Neuss die Achtjahresfrist?

Ja. Nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf gilt in Neuss eine Kündigungssperrfrist von acht Jahren (gesetzlicher Regelfall: drei Jahre). In dieser Zeit darf die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer in der Regel nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Die Achtjahresfrist gilt für Umwandlung und Veräußerung ab dem 1. März 2025; die Regelung läuft bis zum 28. Februar 2030.

Quelle: Land NRW; KündigungssperrfristQuelle: RECHT.NRW.DE; Kündigungssperrfrist

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Neuss?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Wie lange gilt der WBS aus Neuss?

Öffentlich geförderte Wohnungen in NRW dürfen Sie nur mit gültigem Wohnberechtigungsschein (WBS) beziehen. In Neuss beantragen Sie ihn beim Sozialamt, Wohnungsangelegenheiten (Promenadenstraße 43–45). Der Schein gilt zwölf Monate und nur in Nordrhein-Westfalen; die Gebühr beträgt bis zu 20 €.

Quelle: Stadt Neuss; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Neuss?
  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Zone A oder Zone B — was gilt für mich?

Auch als Mieter beantragen Sie den Bewohnerparkausweis, wenn Sie in einer ausgewiesenen Zone mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Zone A (Innenstadt): 10 € pro Monat. Zone B (Dreikönigenviertel): 12 € für ein Jahr in der Testphase. Ohne Ausweis gelten werktags in Zone B zwischen 7 und 19 Uhr verkürzte Höchstparkdauern.

Quelle: Stadt Neuss; Bewohnerparkausweis

  • Ab wann ist die Kita in Neuss beitragsfrei?
  • Was zahlen Eltern für die Kita in Neuss?
  • Gilt die Geschwisterregelung bei Kita-Beiträgen?

Elternbeiträge sind einkommens- und betreuungsabhängig gestaffelt. Ab dem Kalendermonat der Vollendung des dritten Lebensjahres entfällt die Beitragspflicht. Bei gleichzeitig betreuten Geschwistern wird nur der höchste Beitrag erhoben; ist ein Kind bereits beitragsfrei, entfallen auch die Beiträge für die Geschwister.

Quelle: Stadt Neuss; Kita Elternbeiträge

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
  • Ist die Grundsteuer in Neuss umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt für die neue Grundsteuer?

Die Grundsteuer darf nur über die Betriebskosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B in Neuss für 2026800 % (wertabhängiges Bundesmodell).

Quelle: Stadt Neuss; Hebesatz 2026

  • Welche Preisstufe gilt für Pendlerinnen und Pendler nach Düsseldorf?
  • Wie komme ich mit dem ÖPNV nach Düsseldorf?
  • Welche S-Bahn fährt von Neuss nach Düsseldorf?

Seit dem 1. Juni 2026 gilt im VRR für Fahrten nach Düsseldorf in der Regel Preisstufe B; innerhalb von Neuss bleibt A. Die S-Bahn-Linien S 8, S 11 und S 28 sowie die Stadtbahn U 75 verbinden beide Städte. Das Deutschlandticket bleibt parallel gültig.

Quelle: VRR; TarifreformQuelle: VRR; Liniennetzpläne

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