Immobilien zum Mieten in Willich

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Das Wichtigste zum Mieten in Willich

In Willich gilt keine Mietpreisbremse: Neuvertragsmieten sind nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Bestandserhöhungen bis zur Vergleichsmiete sind auf 20 % in drei Jahren gekappt (bundesübliche Regel). Beim späteren Kauf fielen in NRW 6,5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Welchen Mietspiegel nutzen Sie bei Neuvertrag und Erhöhung?

Orientierung bietet der Mietspiegel 2025 der Stadt Willich (Mietrichtwerttabelle, Stand Januar 2025). Er ist ein einfacher Spiegel nach § 558c BGB — nicht qualifiziert nach § 558d BGB. Für freifinanzierte Wohnungen liefert er Spannen und Mittelwerte; Betriebskosten sind nicht enthalten.

Quelle: Stadt Willich; Mietspiegel

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — Nachweis für den Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum — beantragen Sie bei der Wohnungsstelle der Stadt Willich (Verwaltungsgebäude Gießerallee 6). Online-Antrag ist möglich; nötig sind unter anderem Ausweis, Meldebescheinigung und Einkommenserklärung.

Quelle: Stadt Willich; WBS beantragen

Was gilt für Kita-Beiträge als Mieterfamilie?

Elternbeiträge sind einkommensabhängig. Frei bleiben die letzten beiden Jahre vor der Einschulung, Geschwister bei gleichzeitiger Betreuung und Einkommen unter der Bemessungsgrenze. Ohne Nachweise kann der Höchstbeitrag festgesetzt werden — relevant für Ihr Haushaltsbudget nach dem Umzug.

Quelle: Stadt Willich; Kita-Elternbeitrag

Häufige Fragen zum Mieten in Willich

  • Gilt in Willich die Mietpreisbremse?
  • Ist Willich in der MietSchVO NRW?
  • Darf die Neuvertragsmiete in Willich beliebig steigen?

Nein. Willich steht nicht auf der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 1. März 2025). Die Mietpreisbremse — Neuvertragsmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete — greift hier nicht. Nachbarstädte wie Krefeld, Meerbusch oder Kempen sind erfasst; Willich nicht.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Willich?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Willich die 15-Prozent-Kappung?

Weil Willich nicht unter die MietSchVO fällt, gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB) — nicht die abgesenkte 15 %-Grenze der angespannten Kommunen. Erhöhungen dürfen zudem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Willich einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Willicher Mietspiegel qualifiziert?
  • Wo liegt die Mietrichtwerttabelle Willich?

Ja. Die Stadt veröffentlicht den Mietspiegel 2025 (Mietrichtwerttabelle, Stand Januar 2025) gemeinsam mit Haus & Grund und dem Mieterverband. Er ist ein einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB), nicht qualifiziert nach § 558d BGB. Download und Hinweise stehen im Serviceportal der Stadt.

Quelle: Stadt Willich; MietspiegelQuelle: Stadt Willich; Mietspiegel PDF

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Willich?
  • Wo ist die Wohnungsstelle in Willich?
  • Kann ich den Wohnberechtigungsschein online beantragen?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für den Bezug öffentlich geförderter Wohnungen, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Zuständig ist die Wohnungsstelle der Stadt Willich, Gießerallee 6. Online-Antrag ist möglich; typische Unterlagen: Ausweis, Meldebescheinigung, Einkommenserklärung.

Quelle: Stadt Willich; WBS beantragen

  • Was kostet die Kita in Willich für Mieterfamilien?
  • Ab wann ist die Kita in Willich beitragsfrei?

Elternbeiträge sind einkommensabhängig und werden per Bescheid festgesetzt. Frei sind die letzten beiden Jahre vor der Einschulung, Geschwister bei gleichzeitiger Betreuung sowie Einkommen unter der Bemessungsgrenze. Ohne Nachweise droht der Höchstbeitrag — planen Sie das in Ihre Nebenkostenrechnung ein.

Quelle: Stadt Willich; Kita-Elternbeitrag

  • Ist die Grundsteuer in Willich für Mieter relevant?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B in Willich 2026?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt für 2026 laut Ratsbeschluss vom 28. Mai 2026639 % (wertabhängiges Bundesmodell). Ohne Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Willich; Grundsteuer Hebesatz

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Düsseldorf?
  • Reicht der Bahnhof Anrath für den Arbeitsweg?

Über Anrath (RB 33/RB 35) und Busanschlüsse nach Meerbusch/Kaarst erreichen Sie Stadtbahn bzw. S 28 Richtung Düsseldorf. Der VRR-Tarif gilt für Bus und Bahn. Prüfen Sie vor dem Mietvertrag die Fahrzeit ab Ihrem Ortsteil — nicht jeder Teil Willichs liegt nah am Bahnhof.

Quelle: Stadt Willich; ÖPNV Anrath

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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