Immobilien zum Mieten in Meerbusch

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Das Wichtigste zum Mieten in Meerbusch

Seit dem 1. März 2025 gilt in Meerbusch wieder die MietSchVO NRW: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029). Im Bestand sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Beim späteren Kauf in NRW fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Stadt Meerbusch; MietSchVO HinweisQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Wo finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der einfache Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in Meerbusch, gültig ab dem 1. Juli 2025 (Haus und Grund Düsseldorf/Neuss und Mieterverein Düsseldorf). Er hilft zu prüfen, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Quelle: Haus und Grund Düsseldorf; Mietspiegel Meerbusch

Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. In Meerbusch stellt ihn der Fachbereich 22 (Wohnungswesen, Bommershöfer Weg 2–8 in Osterath) aus; ein Schein aus Meerbusch gilt in ganz NRW. Die Stadt vermittelt keine Wohnungen — die Suche bleibt bei Ihnen.

Quelle: Stadt Meerbusch; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien für die Kita?

Elternbeiträge richtet die Stadt nach Einkommen, Alter des Kindes und Betreuungsumfang. Unabhängig vom Einkommen ist die Betreuung ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung beitragsfrei (KiBiz NRW). Verpflegung bleibt gesondert; Geschwisterregelungen stehen in der Elternbeitragssatzung.

Quelle: Stadt Meerbusch; Kita Elternbeiträge

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Meerbusch

  • Gilt in Meerbusch die Mietpreisbremse?
  • Ist Meerbusch in der MietSchVO NRW?
  • Seit wann gilt die Mietpreisbremse wieder?

Ja. Seit dem 1. März 2025 steht Meerbusch wieder in der MietSchVO NRW. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf die Nettokaltmiete in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen (u. a. bestimmte Neubauten) bleiben möglich.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Stadt Meerbusch; MietSchVO Hinweis

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Meerbusch?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 Prozent Kappung statt 20 Prozent?

In Meerbusch gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt regulär 20 %), bis die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist. Diese Regelung der MietSchVO gilt bis zum 28. Februar 2030.

Quelle: Land NRW; KappungsgrenzeQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text

  • Gibt es in Meerbusch einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel Meerbusch amtlich?
  • Ab wann gilt der Mietspiegel 2025?

Ja. Für nicht preisgebundenen Wohnraum gibt es einen einfachen Mietspiegel, gültig ab dem 1. Juli 2025. Erstellt haben ihn Haus und Grund Düsseldorf und Neuss sowie der Mieterverein Düsseldorf; er dient als Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Download und Bezug über die beteiligten Vereine.

Quelle: Haus und Grund Düsseldorf; Mietspiegel Meerbusch

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Meerbusch?
  • Wo ist das Wohnungswesen für den Wohnberechtigungsschein?
  • Gilt ein WBS aus Meerbusch in ganz NRW?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. In Meerbusch stellt ihn der Fachbereich 22 (Wohnungswesen, Bommershöfer Weg 2–8, Meerbusch-Osterath) aus. Ein WBS aus Meerbusch gilt in ganz Nordrhein-Westfalen; die Stadt vermittelt keine Wohnungen.

Quelle: Stadt Meerbusch; Wohnberechtigungsschein

  • Dürfen Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
  • Ist die Grundsteuer in Meerbusch umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt für die Grundsteuer B?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. In Meerbusch liegt der Hebesatz der Grundsteuer B seit dem 1. Januar 2026 bei 680 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025).

Quelle: Stadt Meerbusch; Grundsteuer Hebesätze

  • Gibt es in Meerbusch Kita-Gebühren — und ab wann beitragsfrei?
  • Was zahlen Mieter-Familien für die Kita?
  • Gilt die KiBiz-Beitragsfreiheit in Meerbusch?

Ja. Elternbeiträge sind einkommensabhängig. Ab dem Kindergartenjahr, in dem Kinder bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, ist die Betreuung bis zur Einschulung beitragsfrei. Verpflegung bleibt gesondert; Details stehen in der Elternbeitragssatzung der Stadt.

Quelle: Stadt Meerbusch; Kita Elternbeiträge

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Düsseldorf?
  • Welche Stadtbahnlinien fahren in Meerbusch?
  • Wo steige ich am besten um?

Über die Stadtbahnlinien U70 und U76 (Rheinbahn) mit Umstieg am Knoten Haus Meer; Buslinien verbinden die Ortsteile. Regionalzüge halten in Osterath. Tickets laufen über den VRR.

Quelle: Rheinbahn; Liniennetz Meerbusch

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