Immobilien zum Mieten in Kempen
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Kempen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Kempen
Seit dem 1. März 2025 begrenzt die MietSchVO NRW in Kempen die Neuvertragsmiete: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029). Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Beim Kauf in NRW fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Orientierung, falls Sie später kaufen.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der Mietspiegel Kempen 2025 (einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB). Er hilft zu prüfen, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält. Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Stadt Kempen; Mietspiegel 2025
Wann lohnt ein Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Die Stadt Kempen stellt ihn aus; Gebühr 20 €, Gültigkeit ein Jahr in ganz NRW. Die Stadt vermittelt keine Wohnungen — die Suche bleibt bei Ihnen. Die Grundsteuer B (Hebesatz 616 %, neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Kempen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Kempen; Grundsteuer Hebesätze
Was planen Familien bei den Elternbeiträgen?
Beiträge für Kita, Kindertagespflege und OGS richten sich nach Einkommen und Betreuungsumfang. Bis Ende 2026 gilt Beitragsfreiheit bis 40.000 € Jahreseinkommen; ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 50.000 €, und das freiwillige dritte beitragsfreie Kita-Jahr entfällt. Die letzten beiden Jahre vor der Einschulung bleiben landesweit beitragsfrei. Essensgeld kommt ggf. hinzu.
Quelle: Stadt Kempen; Elternbeiträge
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zum Mieten in Kempen
- Gilt in Kempen die Mietpreisbremse?
- Wie hoch darf die Neuvertragsmiete in Kempen sein?
- Seit wann gilt die MietSchVO in Kempen?
Ja. Seit dem 1. März 2025 gilt in Kempen die Mietpreisbremse nach MietSchVO NRW: Die Nettokaltmiete bei Neuabschluss darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
- Welche Kappungsgrenze gilt in Kempen?
- Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Kempen 15 oder 20 Prozent Kappung?
In Kempen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt der gesetzlichen 20 %). Die Regelung gilt bis zum 28. Februar 2030.
- Gibt es in Kempen einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete in Kempen?
- Wo lade ich den Mietspiegel Kempen herunter?
Ja. Die Stadt veröffentlicht den Mietspiegel Kempen 2025 (einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB) als PDF. Er liefert Mietrichtwerte zur Orientierung bei Neuvertrag und Mieterhöhung — ohne die Prüfung im Einzelfall zu ersetzen.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Kempen?
- Was kostet der Wohnberechtigungsschein in Kempen?
- Wie lange gilt ein WBS aus Kempen?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Kempen; Gebühr 20 €, Gültigkeit ein Jahr in ganz NRW. Die Stadt vermittelt keine Wohnungen.
- Darf der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kempen für Mieter relevant?
- Was bedeutet Hebesatz B 616 Prozent für die Nebenkosten?
Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. In Kempen liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 616 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Die Höhe Ihrer Abrechnung folgt aus Messbetrag und Vertrag, nicht allein aus dem Hebesatz.
Quelle: Stadt Kempen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Kempen; Grundsteuer Reform
- Was kosten Elternbeiträge für die Kita in Kempen?
- Ab welchem Einkommen ist die Kita in Kempen beitragsfrei?
- Entfällt das dritte beitragsfreie Kita-Jahr in Kempen?
Beiträge richten sich nach Einkommen und Betreuungsumfang. Bis Ende 2026 gilt Beitragsfreiheit bis 40.000 € Jahreseinkommen; ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 50.000 €, und das freiwillige dritte beitragsfreie Kita-Jahr entfällt. Die letzten beiden Jahre vor der Einschulung bleiben landesweit beitragsfrei.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto in Kempen zurecht?
- Fährt der RE 10 von Kempen nach Düsseldorf?
- Welcher Tarif gilt für Bus und Bahn in Kempen?
Der Bahnhof liegt wenige Minuten vom Zentrum; der RE 10 fährt werktags im 30-Minuten-Takt Richtung Düsseldorf und Kleve. Buslinien erschließen Stadtteile und Nachbarorte. Es gilt der VRR-Tarif; Fahrplanauskunft über den Verbund.
- Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse in Kempen?
- Gilt die Mietpreisbremse auch für Neubauwohnungen?
- Wann greift die Mietpreisbremse nicht?
Bundesrecht sieht Ausnahmen vor — unter anderem für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden, und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom konkreten Objekt ab; prüfen Sie Vertrag und Objektangaben sorgfältig.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden