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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Moers – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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In Moers gilt keine Mietpreisbremse: Die Stadt steht nicht in der Anlage der MietSchVO NRW. Neuvertragsmieten sind damit nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt; im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei bundesweiten 20 % in drei Jahren. Beim Kauf in NRW fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Orientierung, falls Sie später kaufen.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO TextQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
Haus & Grund Grafschaft Moers und der Mieterbund veröffentlichen einen einfachen Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen (Stand 1. Januar 2025) — als Richtlinie, nicht als qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB. Er hilft bei Mieterhöhungen und Neuvertragsverhandlungen, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Quelle: Stadt Moers; MietspiegelQuelle: Haus & Grund Moers; Mietspiegel 2025
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die NRW-Grenzen einhält (ab 1. Januar 2025 z. B. 23.540 € für eine Person). Den Antrag stellt der Fachdienst Wohnen; Inhaber können sich bei der städtischen Wohnungsvermittlung registrieren lassen. Die Ausstellung kostet in der Regel 15 €.
Quelle: Stadt Moers; Wohnberechtigungsschein
Elternbeiträge sind einkommensabhängig; ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind bis zum 30. September vier wird, entfällt der Beitrag bis zur Einschulung. Essensgeld in städtischen Einrichtungen bleibt mit 59,40 € monatlich fällig. Die Grundsteuer B (Hebesatz Wohngrundstücke 827 %, neue Grundsteuer ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Moers; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Moers; Grundsteuer Hebesätze
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nein. Moers steht nicht in der Kommunenanlage der Mieterschutzverordnung NRW. Neuvertragsmieten sind deshalb nicht auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Nachbarstädte wie Krefeld können anders geregelt sein — prüfen Sie die aktuelle Landesliste.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — nicht die abgesenkte 15- %-Grenze der MietSchVO NRW, weil Moers nicht in deren Gebietskulisse liegt. Erhöhungen dürfen außerdem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Es gibt einen einfachen Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen (Stand 1. Januar 2025), herausgegeben von Haus & Grund Grafschaft Moers und dem Mieterbund — als Richtlinie zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB liegt für Moers nicht vor. Die Stadt verweist auf die Verbands-Downloads.
Quelle: Stadt Moers; MietspiegelQuelle: Haus & Grund Moers; Mietspiegel 2025
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Wohnungen, wenn Ihr Einkommen die NRW-Grenzen einhält (ab 1. Januar 2025 z. B. 23.540 € für eine Person). Den Antrag stellt der Fachdienst Wohnen der Stadt Moers; die Ausstellung kostet in der Regel 15 €. Mit gültigem Schein können Sie sich bei der städtischen Wohnungsvermittlung registrieren lassen.
Für Wohngrundstücke liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 827 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025; Nichtwohngrundstücke 1.377 %). Die Steuer darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht — sonst bleibt sie beim Eigentümer.
Ja, einkommensabhängige Elternbeiträge. Ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind bis zum 30. September vier wird, entfällt der Beitrag bis zur Einschulung. Essensgeld in städtischen Einrichtungen bleibt mit 59,40 € monatlich fällig (Merkblatt Stand 01/2026).
Quelle: Stadt Moers; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Moers; Kita Merkblatt
Moers liegt im VRR. Die RB31 verbindet Duisburg, Moers und Xanten; NIAG-Busse fahren unter anderem nach Duisburg, Krefeld und Düsseldorf. Tickets und Fahrpläne über den VRR; das Deutschlandticket gilt parallel.
Quelle: Stadt Moers; ÖPNV AnbindungQuelle: VRR; Verbundgebiet
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden