Immobilien zum Mieten in Kerken

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Das Wichtigste zum Mieten in Kerken

Kerken fehlt in der Mieterschutzverordnung NRW mit den 57 Kommunen; Neuverträge unterliegen keiner Mietpreisbremse. Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete liefert der kommunale Mietspiegel mit Stand 1. Januar 2025, den der Deutsche Mieterbund Rhein Ruhr und Haus & Grund Grafschaft Moers vorgelegt haben.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz KommunenlisteQuelle: Gemeinde Kerken; Mietspiegel 2025

Wie nutzen Sie den Mietspiegel?

Den Mietspiegel für Kerken (Stand 01.01.2025) laden Sie als PDF von der Gemeindeseite. Er gilt für nicht preisgebundene Wohnungen und dient als Richtlinie nach Lage, Ausstattung, Grundriss, Wohnfläche und Zustand — ohne Portalpreise. Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist er ein zentrales Prüfinstrument; eine individuelle Vertragsprüfung ersetzt er nicht.

Quelle: Gemeinde Kerken; Mietspiegel Service

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine öffentlich geförderte Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Kerken gehört nicht zu den Städten mit eigener Ausstellung (Emmerich, Geldern, Goch, Kleve, Kevelaer). Anträge laufen über den Kreis Kleve oder über die Gemeinde als Einreichungsweg. Der allgemeine WBS gilt ein Jahr in NRW und kostet 15 Euro.

Quelle: Kreis Kleve; Wohnberechtigungsschein

Wer setzt Kita- und Ganztagsbeiträge fest?

Seit dem 1. August 2024 erhebt das Kreisjugendamt Kleve die Kita-Elternbeiträge, nicht mehr die Gemeinde. Höhe nach Einkommen und Betreuungszeit; bis 32.000 € Jahresbrutto bleibt die Regelbetreuung (25/35/45 Stunden) beitragsfrei. Offene Ganztagsschule und verlässliche Grundschule bleiben Sache der Gemeinde Kerken und sind ebenfalls einkommensabhängig. Die Grundsteuer nach Reform (Hebesatz B 587 % für 2026) darf der Vermieter nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Gemeinde Kerken; Kita-Zuständigkeit KreisQuelle: Kreis Kleve; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Gemeinde Kerken; Grundsteuer Hebesatz

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Kerken

  • Gilt in Kerken die Mietpreisbremse?
  • Steht Kerken in der MietSchVO NRW?
  • Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Nein. Seit dem 1. März 2025 gilt die Mieterschutzverordnung NRW in 57 Kommunen — Kerken gehört nicht dazu. Die Mietpreisbremse (Deckel 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuverträgen) greift hier nicht. Ausnahmen und Landesliste: siehe Bundesland-Block.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz Kommunenliste

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind 15 Prozent in drei Jahren vorgeschrieben?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Es gilt die bundesweite Regel: höchstens 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Kappungsgrenze der MietSchVO (15 %) gilt nur in den dort genannten Kommunen — Kerken ist nicht darunter.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze MietSchVO

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Kerken?
  • Wo lade ich den Mietspiegel 2025 herunter?
  • Wer hat den Mietspiegel erstellt?

Ja. Die Gemeinde veröffentlicht den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen mit Stand 1. Januar 2025 (PDF). Erstellt haben ihn der Deutsche Mieterbund Rhein Ruhr und Haus & Grund Grafschaft Moers. Er dient als Richtlinie zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nicht als Portal-Marktstatistik.

Quelle: Gemeinde Kerken; Mietspiegel 2025

  • Wo beantrage ich in Kerken einen Wohnberechtigungsschein?
  • Stellt die Gemeinde den WBS selbst aus?
  • Was kostet der allgemeine WBS?

Anträge laufen über den Kreis Kleve (Wohnungsbindung) oder über die Gemeinde als Einreichungsweg. Kerken gehört nicht zu Emmerich, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer, die selbst ausstellen. Der allgemeine WBS gilt ein Jahr in NRW und kostet 15 Euro (gezielt ebenfalls 15 Euro, Ausnahme 20 Euro).

Quelle: Kreis Kleve; Wohnberechtigungsschein

  • Wer erhebt die Kita-Elternbeiträge — Gemeinde oder Kreis?
  • Ab wann ist der Kreis Kleve zuständig?
  • Bis zu welchem Einkommen ist die Kita beitragsfrei?

Seit dem 1. August 2024 das Kreisjugendamt Kleve, nicht mehr die Gemeinde. Bis 32.000 € Jahresbrutto bleibt die Regelbetreuung (25/35/45 Stunden) beitragsfrei. Bedarfsmeldung über KITA-ONLINE; Festsetzung nach Kreis-Satzung. Landesregel zu den letzten beiden Kindergartenjahren: siehe Bundesland-Block.

Quelle: Gemeinde Kerken; Kita-Zuständigkeit KreisQuelle: Kreis Kleve; Kita-Elternbeiträge

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
  • Welcher Hebesatz B gilt 2026 in Kerken?
  • Ist die Grundsteuer nach der Reform umlagefähig?

Ja, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, trägt der Eigentümer die Steuer. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Kerken für 2026 Hebesatz B 587 % (einheitlich). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Keine Rechenbeispiele hier.

Quelle: Gemeinde Kerken; Grundsteuer Hebesatz

  • Lohnt sich Mieten in Kerken trotz Pendeln nach Düsseldorf?
  • Wie oft fährt der RE 10?
  • Welche Ortsteile haben einen Bahnhof?

Ob es sich lohnt, hängt von Arbeitsort und Takt ab — nicht von Inseratspreisen. Praktisch: Aldekerk und Nieukerk haben eigene RE-10-Halte; Werktags nennt die Gemeinde einen Halbstundentakt, Düsseldorf rund 50 Minuten, Krefeld rund 20 Minuten.

Quelle: Gemeinde Kerken; Verkehrsanbindung

  • Was kostet die Betreuung nach dem Unterricht?
  • Ist die OGS Sache der Gemeinde?
  • Wie lange geht die verlässliche Grundschule?

OGS und VGS erhebt die Gemeinde Kerken einkommensabhängig — unabhängig von den Kita-Beiträgen des Kreises. Die VGS betreut nach Ratsbeschluss bis 14:00 Uhr mit Mittagessen; die verbindlichen Beiträge 2026/2027 stehen erst nach der Ratsberatung vor den Sommerferien fest.

Quelle: Gemeinde Kerken; OGS und VGS Beiträge

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