Einfamilienhaus mit ELW in 24321 Behrensdorf | Lütt Immobilien Kiel | Provisionsfrei für Kaufende
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Oldenburg in Holstein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Ellen Schmand Immobilien bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Oldenburg in Holstein ein Wohngrundstück kauft, plant den Hebesatz 432 Prozent bei der Grundsteuer B ein. Für Nichtwohngrundstücke gilt 821 Prozent. Das ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Für 2026 hat die Stadt dieselben Sätze festgesetzt wie seit dem 1. Januar 2025. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt bei 365 Prozent.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Hebesatzsatzung 2025
Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Stadt setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung 2026 am 11. Dezember 2025 beschlossen.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Haushaltssatzung 2026Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Hebesatzsatzung 2025
Das Grundbuch für den Gerichtsbezirk führt das Amtsgericht Oldenburg in Holstein, Göhler Straße 90. Die Stadt gehört zu diesem Bezirk. Kauf und Belastung werden dort eingetragen. Einsicht gibt es bei berechtigtem Interesse. Die Kaufabsicht allein reicht dafür nicht.
Quelle: Justiz SH; GrundbuchamtQuelle: Justiz SH; Gerichtsbezirk
Mit der Bahn erreichen Sie das Gericht derzeit nur über den Ersatzbus. Am Bahnhof Oldenburg (Holst) fahren keine Reisezüge. Vom Bahnhof sind es zu Fuß etwa 40 Minuten, mit dem Bus etwa 25 Minuten. Linien Richtung Heiligenhafen über Göhl und Richtung Dahme halten vor dem Gebäude. Mit dem Auto nehmen Sie die A 1, Ausfahrt Oldenburg-Süd.
Quelle: Justiz SH; Anfahrt AmtsgerichtQuelle: Bahnhof.de; Ersatzverkehr Bahnhof
Die Stadt erhebt Straßenbaubeiträge. Die Satzung vom 27. Juni 2022 sieht für die meisten Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge vor. Sie decken Herstellung, Ausbau, Erneuerung und Umbau ab. Die Anlagen sind in Abrechnungsgebieten zusammengefasst. Steht eine Anlage in keinem dieser Gebiete, kann die Stadt einmalige Beiträge abrechnen. Beitragspflichtig sind Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte mit rechtlicher und tatsächlicher Zuwegung. Vor dem Kauf lohnt ein Blick, in welchem Abrechnungsgebiet das Grundstück liegt. Die Satzung mit Übersichtsplänen liegt im Ortsrecht der Stadt.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Straßenbaubeiträge
Am Kremsdorfer Weg hat die Erschließung eines neuen Wohnquartiers begonnen. Die Stadt rechnet mit rund 120 Wohneinheiten. Geplant sind ein Hospiz, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser und einzelne Einfamilienhäuser. Die Straßenbauarbeiten sind der Start der Erschließung. Für die Heizung im Bestand gibt der Wärmeplan vom 29. September 2025 die Richtung vor. Zwei Netze sollen nachverdichtet werden. Wo die Wärmedichte nicht reicht, bleiben einzelne Lösungen, im Zielbild vor allem Wärmepumpen. Das Zieljahr der treibhausgasneutralen Wärme ist 2040. Bodenrichtwerte stehen zonenweise im Bodenrichtwertportal des Landes. Jede Zone hat einen eigenen Wert.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wohnquartier Kremsdorfer WegQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan BeschlussQuelle: DigitalerAtlasNord; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Land. Den Satz finden Sie im Bundesland-Block.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt für Wohngrundstücke 432 Prozent und für Nichtwohngrundstücke 821 Prozent. Das ist die Grundsteuer B. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt bei 365 Prozent. Dieselben Sätze stehen in der Haushaltssatzung 2026 und gelten seit dem 1. Januar 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Stadt setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Haushaltssatzung 2026Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Hebesatzsatzung 2025
Das Grundbuch führt das Amtsgericht Oldenburg in Holstein, Göhler Straße 90. Die Stadt liegt in diesem Gerichtsbezirk. Kauf und Belastung werden dort eingetragen. Einsicht gibt es bei berechtigtem Interesse. Die Kaufabsicht allein reicht dafür nicht. Am Bahnhof halten keine Reisezüge. Vom Bahnhof sind es zu Fuß etwa 40 Minuten und mit dem Bus etwa 25 Minuten.
Quelle: Justiz SH; GrundbuchamtQuelle: Justiz SH; GerichtsbezirkQuelle: Justiz SH; Anfahrt Amtsgericht
Bodenrichtwerte stehen zonenweise im Bodenrichtwertportal des Landes, dem DigitalerAtlasNord. Ein Richtwert gilt für eine Zone mit ähnlichen Grundstücken, nicht als ein Preis für die ganze Stadt. Er beschreibt den Boden, als wäre er unbebaut. Weicht Ihr Grundstück von der Zone ab, ist der Wert anzupassen. Auskünfte gibt auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Quelle: DigitalerAtlasNord; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschuss SH; Bodenrichtwerte
Ja, die Stadt erhebt Straßenbaubeiträge. Die Satzung vom 27. Juni 2022 sieht für die meisten Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge vor. Sie decken Herstellung, Ausbau, Erneuerung und Umbau. Liegt eine Anlage in keinem Abrechnungsgebiet, kann die Stadt einmalig abrechnen. Beitragspflichtig sind Eigentümer mit Zuwegung zu diesen Anlagen. Vor dem Kauf prüfen Sie das Abrechnungsgebiet im Ortsrecht.
Der Wärmeplan vom 29. September 2025 ist die Orientierung für die Heizung. Zwei Netze sollen nachverdichtet und nur begrenzt erweitert werden. Wo die Wärmedichte nicht reicht, bleiben einzelne Lösungen, im Zielbild vor allem Wärmepumpen. Eine sofortige Austauschpflicht folgt daraus nicht. Zieljahr für treibhausgasneutrale Wärme ist 2040. Gas ist in diesem Zielbild nicht mehr vorgesehen. Fragen Sie vor dem Kauf, ob das Haus an einem der bestehenden Netze liegt.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan BeschlussQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wärmeplan Bericht
Die Stadt erschließt am Kremsdorfer Weg ein neues Quartier mit rund 120 Wohneinheiten. Geplant sind ein Hospiz, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser und einzelne Einfamilienhäuser. Die Straßenbauarbeiten haben begonnen. Ob danach wiederkehrende Beiträge oder eine Einzelabrechnung anfallen, richtet sich nach dem Abrechnungsgebiet der Straßenbaubeitragssatzung.
Quelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Wohnquartier Kremsdorfer WegQuelle: Stadt Oldenburg in Holstein; Straßenbaubeiträge
Prüfen Sie die Adresse in den Hochwasserkarten des Landes. Die Karten zeigen Szenarien an der Küste und im Binnenland. Die Lage eines Grundstücks kann von der Nachbarflur abweichen. Für Versicherung und Bauweise zählt diese Kartenauskunft.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden