Immobilien zum Kaufen in Pfaffenhofen a.d.Ilm

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Das Wichtigste zum Kaufen in Pfaffenhofen a.d.Ilm

Beim Immobilienkauf in Pfaffenhofen a.d.Ilm fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an — zuzüglich Notar- und Grundbuchkosten. Wer mietet, unterliegt seit dem 1. Januar 2026 der Mietpreisbremse und der 15-Prozent-Kappungsgrenze (MiSchuV bis Ende 2029).

Quelle: Finanzamt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text

Wo landet Ihr Kauf im Grundbuch?

Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Pfaffenhofen (Ingolstädter Straße 45). Auszüge beantragen Sie dort unter Darlegung eines berechtigten Interesses — nicht über private Online-Vermittler mit Aufschlag. Ohne bezahlte Grunderwerbsteuer erfolgt in der Regel keine Eigentumsumschreibung.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Pfaffenhofen

Welche laufende Grundsteuer erwartet Sie?

Seit der Reform (ab 2025) rechnet Bayern mit dem Flächenmodell (Äquivalenzbetrag). Hebesatz Grundsteuer B: 380 %; Grundsteuer A: 350 %. Einwände zum Messbetrag richten Sie an das Finanzamt, nicht an die Stadt.

Quelle: Stadt Pfaffenhofen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: grundsteuer.bayern.de; Flächenmodell

Einheimischenmodell und Wärmeplanung

Vergünstigte Bauplätze vergibt die Stadt seit 1991 im Einheimischenmodell über Baupilot (Einkommens- und Vermögensgrenzen). Der Stadtrat hat im Dezember 2024 die kommunale Wärmeplanung beschlossen; die Wärmekarte im Geoportal zeigt Verdichtungs- und dezentrale Gebiete — ohne Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Pfaffenhofen; EinheimischenmodellQuelle: Stadt Pfaffenhofen; WärmeplanungQuelle: Stadt Pfaffenhofen; Wärmekarte

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Pfaffenhofen a.d.Ilm

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Pfaffenhofen a.d.Ilm?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Wie viel Steuer fällt beim Hauskauf an?

In ganz Bayern — und damit auch in Pfaffenhofen a.d.Ilm — beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Das ist einer der niedrigsten Landessätze. Für die steuerliche Abwicklung im Raum Pfaffenhofen ist u. a. das Finanzamt Schrobenhausen (Grunderwerbsteuer) zuständig.

Quelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was zahle ich außer dem Kaufpreis?
  • Sind Notar und Grundbuch Pflichtkosten?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (häufig grob im mittleren einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises zusammen). Eine Maklercourtage kommt nur bei Beauftragung hinzu. Die Grunderwerbsteuer finanzieren Banken meist nicht mit — als Eigenkapital einplanen.

Quelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?

Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Pfaffenhofen, Ingolstädter Straße 45, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm. Auszüge beantragen Sie direkt dort mit berechtigtem Interesse — nicht über teure Privatportale.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Pfaffenhofen

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz nach der Reform?
  • Gilt in Bayern das Flächenmodell?
  • Was bedeutet Hebesatz B 380 Prozent?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell (Äquivalenzbetrag). Die Stadt setzt Hebesatz B mit 380 % und Hebesatz A mit 350 % an. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt setzt die Jahressteuer fest. Einwände zum Messbetrag gehen an das Finanzamt.

Quelle: Stadt Pfaffenhofen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: grundsteuer.bayern.de; Flächenmodell

  • Kann ich einen vergünstigten Bauplatz über das Einheimischenmodell bekommen?
  • Was ist Baupilot in Pfaffenhofen?
  • Welche Einkommensgrenzen gelten für Bauplätze?

Ja, sofern Ausschreibungen laufen und Sie die Kriterien erfüllen. Seit 1991 vergibt die Stadt Wohnbaugrundstücke im Einheimischenmodell — Ziel etwa die Hälfte des freien Marktpreises. Bewerbung nur digital über Baupilot; Einkommen und Vermögen sind gedeckelt (u. a. max. 61.000 € Jahreseinkommen Einzelperson / 122.000 € Haushalt laut Stadtangaben).

Quelle: Stadt Pfaffenhofen; Einheimischenmodell

  • Liegt meine Adresse in einem Wärmenetz-Gebiet?
  • Was bringt die kommunale Wärmeplanung beim Kauf?
  • Gibt es Anschlusszwang an Fernwärme?

Prüfen Sie die Wärmekarte im städtischen Geoportal: Sie zeigt Verdichtungs-, Prüf- und dezentrale Gebiete nach dem Wärmeplan (Stadtratsbeschluss Dezember 2024). Orientierungshilfe ohne Anschlusszwang — relevant für Heizungsplanung und Sanierungsbudget.

Quelle: Stadt Pfaffenhofen; WärmekarteQuelle: Stadt Pfaffenhofen; Wärmeplanung

  • Wie ist die Pendel-Lage für Berufspendler nach München oder Ingolstadt?
  • Gibt es Regionalzüge am Bahnhof?

Ja — RB 16 und RE 1 auf der Achse München–Ingolstadt–Nürnberg. Lokal gilt der VGI-Tarif. Für Kaufentscheidungen im Speckgürtel oft entscheidend: Wohnen hier, Arbeiten in den Nachbarstädten per Regionalzug.

Quelle: Landkreis Pfaffenhofen; VGI ÖPNV

  • Gilt beim Weitervermieten die Mietpreisbremse?
  • Betrifft Mieterschutz auch Kapitalanleger?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die MiSchuV in Pfaffenhofen a.d.Ilm: Neuvertragsmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappung 15 % in drei Jahren, verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung. Orientierung: qualifizierter Mietspiegel der Stadt.

Quelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: Stadt Pfaffenhofen; Mietspiegel

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