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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wolnzach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Baldur Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gelten in Wolnzach Hebesatz A und B von je 300 v. H. (Hebesatzsatzung vom 7. November 2024, ab 1. Januar 2025). Die öffentliche Festsetzung für 2026 hält die Beträge aus dem Bescheid 2025. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; im Landkreis stehen nur Manching und Pfaffenhofen a.d.Ilm auf der MiSchuV-Liste. Den Grunderwerbsteuer-Satz finden Sie im Bundesland-Block.
Quelle: Markt Wolnzach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Markt Wolnzach; Grundsteuer 2026Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Mit Satzung vom 13. November 2025 ist die Ortsmitte Wolnzach förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt (Lageplan vom selben Tag). Die Sanierung läuft im vereinfachten Verfahren (§ 142 Abs. 4 BauGB); die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB und die Genehmigungspflichten des § 144 Abs. 2 BauGB sind ausgeschlossen. Die ältere Satzung „Marktkern“ von 1998 ist aufgehoben. Ob Ihr Grundstück orange markiert ist, klären Sie im Lageplan oder im Bauamt.
Quelle: Markt Wolnzach; Sanierungsgebiet Ortsmitte
Der Wärmeplan ist beschlossen (5. Dezember 2024), eine Ausweisung nach § 26 Wärmeplanungsgesetz unterbleibt vorerst. Daraus folgt kein Anschlusszwang und kein festgelegtes Fernwärmevorranggebiet. Vor einem Heizungstausch lohnt die Rückfrage beim Bauamt, ob sich die Lage später ändert.
Quelle: Markt Wolnzach; Wärmeplan Beschluss
Entlang des Bachs Wolnzach (Fluss-km 0,00 bis 9,78, Markt Wolnzach und Gemeinde Rohrbach) gilt eine vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets (Bemessung HQ100, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt). Unberührt bleibt das festgesetzte Überschwemmungsgebiet an der Ilm (Rechtsverordnung vom 22. September 1977). Prüfen Sie das konkrete Flurstück im UmweltAtlas Bayern, bevor Sie kaufen.
Quelle: Markt Wolnzach; Überschwemmungsgebiet WolnzachQuelle: UmweltAtlas Bayern; Hochwasser Karte
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Es gilt der landesweite Satz — Kurzüberblick im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung; Bescheid und Unbedenklichkeit kommen vom Finanzamt. Einen kommunalen Zuschlag erhebt Wolnzach nicht.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) liegen Hebesatz A und B bei je 300 v. H. Die Festsetzung 2026 übernimmt die Beträge aus dem Bescheid 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, der Markt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis; das bayerische Flächenmodell steht im Bundesland-Block.
Quelle: Markt Wolnzach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Markt Wolnzach; Grundsteuer 2026
Das Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm (Grundbuchamt, Ingolstädter Straße 45) führt die Grundbücher. Einsicht mit berechtigtem Interesse beantragen Sie dort; private Internetdienste sind nicht das Amtsgericht.
Die Ortsmitte ist seit der Satzung vom 13. November 2025 förmliches Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren. Die Genehmigungspflichten des § 144 Abs. 2 BauGB sind ausgeschlossen. Ob Ihr Flurstück im Lageplan (orange) liegt, klären Sie im Bauamt.
Der Wärmeplan vom 5. Dezember 2024 weist kein Gebiet nach § 26 Wärmeplanungsgesetz aus. Daraus folgt keine Anschlusspflicht. Ob später ein Netz kommt, erfahren Sie beim Bauamt.
Kostenfrei in der Kartenauskunft unter bodenrichtwerte.bayern.de. Schriftliche Auskünfte laufen über den Gutachterausschuss; die Werte sind keine Verkaufspreise.
Ja, der Markt hat eine Erschließungsbeitragssatzung. Für die Schallschutzeinrichtung im Baugebiet An der Schmädelstraße in Königsfeld gilt eine eigene Satzung; dort trägt der Markt 10 v. H. des beitragsfähigen Aufwands. Ob für Ihr Grundstück noch Beitrag anfällt, hängt davon ab, ob die Anlage bereits abgerechnet ist.
Quelle: Markt Wolnzach; ErschließungsbeitragQuelle: Markt Wolnzach; Schallschutz Königsfeld
Am Bach Wolnzach (km 0,00–9,78) gilt eine vorläufige Sicherung (HQ100). An der Ilm bleibt die Festsetzung von 1977 unberührt. Prüfen Sie das Flurstück im UmweltAtlas, bevor Sie notariell kaufen.
Quelle: Markt Wolnzach; ÜberschwemmungsgebietQuelle: UmweltAtlas Bayern; Hochwasser Karte
Maßgeblich ist die Stellplatzsatzung vom 18. September 2025. Einzelne Bebauungspläne können abweichende Festsetzungen enthalten; verbindlich sind Originalplan und Auskunft des Bauamts.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden