Modernes Neubau-Apartment mit Balkon, inkl. Möblierung–ideal für Eigennutzer und Kapitalanleger

In Augsburg werden aktuell 1 Eigentumswohnung zum Kaufen angeboten. Aktuell ist 1 Anbieter in Augsburg und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv. Stand: 03.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
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Der Stadtrat hat am 18. Juni 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Die Karte der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete im Geoportal zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen im Vordergrund stehen — unverbindlich, ohne Anschlusszwang und ohne Anspruch auf Netzanschluss. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Augsburg laut bayerischer Mieterschutzverordnung die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) bis zum 31. Dezember 2029; Bayern weist das nicht landesweit aus, Augsburg steht in der Anlagenliste.
Quelle: Stadt Augsburg; WärmeplanungQuelle: Justiz Bayern; MieterschutzQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Für Wohnungen der einkommensorientierten Förderung beantragen Sie beim Amt für Wohnbauförderung und Wohnen eine Vormerkbescheinigung (Wohnberechtigungsschein, Stufe I) oder den Augsburger Stadtwohnschein (Stufen II und III). Die Erteilung kostet 15 € und gilt ein Jahr; eine Mieterbenennung nach Auswahl durch Vermietende kostet zusätzlich 10 €. Augsburg gehört seit dem 1. Januar 2016 zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf: Bei Stufe I benennt die Stadt mindestens fünf wohnberechtigte Bewerberinnen und Bewerber; der Stadtwohnschein ist ein Eignungsschein, mit dem Sie selbst suchen. Ohne gültigen Schein können Sie keine entsprechend geförderte Wohnung mieten.
Quelle: Stadt Augsburg; StadtwohnscheinQuelle: Stadt Augsburg; Wohnraumangelegenheiten
Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gilt seit dem 1. Dezember 2025 für zwei Jahre. Orientierungsgröße ist die ortsübliche Vergleichsmiete; die Lagezuordnung läuft über die städtische Adressverzeichnung zur Lageklassenzuordnung — nicht über eine reine Stadtteilkarte. Abweichungen innerhalb der Spannbreite von bis zu 23 % nach oben oder unten sind zu begründen. Vermieterinnen und Vermieter müssen sich bei Mieterhöhungen auf den Mietspiegel beziehen. Bei Neuverträgen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bestimmte Erstvermietungen im Neubau (ab Baujahr 2014) bleiben ausgenommen.
Quelle: Stadt Augsburg; Mietspiegel 2025
In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieterin oder Mieter, mit Hauptwohnsitz im Gebiet. Die Gebühr beträgt 30 € für zwölf Monate; ein freier Stellplatz vor der Tür ist nicht garantiert. Antrag online oder im Bürgerbüro. Ehegatten, die die Augsburger Wohnung nicht zur Hauptwohnung erklären dürfen, können mit Nebenwohnsitz ausnahmsweise berechtigt sein.
Quelle: Stadt Augsburg; Bewohnerparkausweis
Bus, Straßenbahn und Regionalzüge fahren im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV); den Stadtverkehr betreiben die Stadtwerke Augsburg. Das Deutschlandticket gilt parallel zu den Verbundtarifen. Rund um den Königsplatz fahren Sie in der City-Zone ohne Fahrschein: neun Haltestellen, solange Sie in der Zone ein- und aussteigen. Fahrpläne und Linien finden Sie über die AVV-Auskunft.
Quelle: AVV; VerbundtarifQuelle: Stadtwerke Augsburg; Bus und TramQuelle: Stadtwerke Augsburg; City-Zone
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Der Stadtrat hat am 18. Juni 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Die Karte der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete zeigt, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — unverbindlich, ohne Anschlusszwang und ohne Anspruch auf Netzanschluss.
Bus, Straßenbahn und Regionalzüge fahren im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV); den Stadtverkehr betreiben die Stadtwerke Augsburg. Das Deutschlandticket gilt parallel zu den Verbundtarifen.
Quelle: AVV; VerbundtarifQuelle: Stadtwerke Augsburg; Bus und Tram
Rund um den Königsplatz gilt eine City-Zone mit neun Haltestellen. Wer dort ein- und aussteigt, braucht keinen Fahrschein. Fahren Sie in die Zone hinein oder wieder hinaus, gilt der normale Verbundtarif.
Nein, städtische Kita-Plätze sind nicht generisch beitragsfrei. Die Gebühr setzt sich aus Buchungszeit, Getränke, Spielmaterial und Mittagessen zusammen und richtet sich nach Alter, Geschwister und Betreuungsumfang. Bei Bedürftigkeit kann das Amt für Kinder, Jugend und Familie Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
Für städtische Einrichtungen können Sie Ihr Kind von Anfang Januar bis Ende Februar im Ganztags- und Kita-Portal vormerken lassen. Die aktuelle Gebührensatzung und Buchungsregeln finden Sie auf den Seiten der städtischen Kindertagesbetreuung.
In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis mit Hauptwohnsitz im Gebiet. Die Gebühr beträgt 30 € für zwölf Monate. Ein freier Stellplatz ist nicht garantiert.
Ja. Die Stadt berät kostenfrei und unabhängig — in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern — zu Energiesparen, Sanierung, Wärmeschutz und Wärmeplanung. Es handelt sich um eine Impulsberatung, nicht um Planungsleistungen oder Tarifberatung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden