Immobilien zum Mieten in Augsburg
0 Immobilien werden in Augsburg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Augsburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Augsburg
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Augsburg die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren — beides bis zum 31. Dezember 2029. Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
Woran messen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025 ab dem 1. Dezember 2025. Die Lage läuft über die Adressverzeichnung zur Lageklassenzuordnung. Vermieterinnen und Vermieter müssen sich bei Mieterhöhungen darauf beziehen; Ausnahmen von der Mietpreisbremse (etwa bestimmte Neubauten) bleiben im Einzelfall zu prüfen.
Quelle: Stadt Augsburg; Mietspiegel 2025
WBS oder Stadtwohnschein — was brauchen Sie?
Für geförderten Wohnraum der einkommensorientierten Förderung beantragen Sie beim Amt für Wohnbauförderung und Wohnen eine Vormerkbescheinigung (Wohnberechtigungsschein, Stufe I) oder den Augsburger Stadtwohnschein (Stufen II und III). Die Erteilung kostet 15 € und gilt ein Jahr; ohne gültigen Schein können Sie keine entsprechend geförderte Wohnung mieten.
Quelle: Stadt Augsburg; StadtwohnscheinQuelle: Stadt Augsburg; Wohnraumangelegenheiten
Was kostet der Bewohnerparkausweis?
In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieterin oder Mieter, mit Hauptwohnsitz im Gebiet. Die Gebühr beträgt 30 € für zwölf Monate; ein freier Stellplatz vor der Tür ist nicht garantiert. Antrag online oder im Bürgerbüro.
Häufige Fragen zum Mieten in Augsburg
- Gilt in Augsburg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete in Augsburg beliebig steigen?
- Ist Augsburg angespannter Wohnungsmarkt?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt laut MiSchuV Bayern die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029. Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; Ausnahmen (etwa bestimmte Neubauten) bleiben möglich.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Stadt Augsburg; Mietpreisbremse
- Welche Kappungsgrenze gilt in Augsburg?
- Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Augsburg 15 oder 20 Prozent Kappung?
In Augsburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — parallel zur Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029. Die Erhöhung darf zudem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Quelle: Stadt Augsburg; KappungsgrenzeQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- Gibt es in Augsburg einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Welcher Mietspiegel gilt in Augsburg 2025?
- Wie wird die Lageklasse im Mietspiegel Augsburg ermittelt?
Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gilt seit dem 1. Dezember 2025 für zwei Jahre. Online stehen Broschüre und Rechner bereit; die Lagezuordnung erfolgt über die Adressverzeichnung zur Lageklassenzuordnung.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Augsburg?
- Was ist der Stadtwohnschein in Augsburg?
- Wo beantrage ich geförderten Wohnraum in Augsburg?
Für geförderten Wohnraum beantragen Sie beim Amt für Wohnbauförderung und Wohnen eine Vormerkbescheinigung (Wohnberechtigungsschein) oder den Stadtwohnschein (EoF-Stufen II/III). Die Erteilung kostet 15 € und gilt ein Jahr; ohne Schein keine Anmietung der entsprechend geförderten Wohnung.
Quelle: Stadt Augsburg; StadtwohnscheinQuelle: Stadt Augsburg; Wohnraumangelegenheiten
- Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Augsburg?
- Kann ich als Mieter einen Parkausweis beantragen?
- Brauche ich in meinem Viertel einen Bewohnerparkausweis?
Ja, in ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten — auch als Mieterin oder Mieter, sofern Sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und wohnen. Die Gebühr beträgt 30 € für zwölf Monate; ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.
- Sind Kita-Plätze in Augsburg beitragsfrei?
- Was zahlen Mieterfamilien für die Kita in Augsburg?
- Wer hilft bei Kita-Kosten in Augsburg?
Nein, städtische Plätze sind nicht generisch beitragsfrei. Die Gebühr richtet sich nach Alter, Buchungszeit und Zusatzleistungen. Bei Bedürftigkeit prüft das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Kostenübernahme.
- Wie komme ich als Mieter mit dem ÖPNV in Augsburg zurecht?
- Gilt das Deutschlandticket im AVV?
- Welcher Verbund gilt für Bus und Tram in Augsburg?
Bus, Tram und Regionalzüge fahren im AVV; Stadtverkehr betreiben die Stadtwerke Augsburg. Das Deutschlandticket gilt parallel zu den Verbundtarifen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden